Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Gebühren, die bei den Architekten entstehen, wenn ich mich gegen das von ihm geplante Projekt entscheide. Der Architekt, Swiss.Stephan hat für uns ein Projekt entworfen, das unseren Anforderungen entsprach. Da wir uns jedoch aufgrund des Umfelds gegen das Projekt entschieden haben, hat er uns eine hohe vierstellige Summe für seine entstandenen Aufwände in Rechnung gestellt. Es war uns jedoch zu keinem Zeitpunkt signalisiert worden, dass er dafür Gebühren erheben würde. Im Gegenteil, er hatte uns betont, dass er uns darauf aufmerksam machen würde, wenn Kosten entstehen würden. Ist es rechtlich in Ordnung, uns eine Entschädigung zu berechnen, obwohl keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen uns und dem Architekten besteht? Ich wäre dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen und Meinungen zu diesem Thema teilen würdet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Lieber Stephan, ich kann verstehen, dass sich Ihre aktuelle Situation unangenehm anfühlt. Es ist normalerweise üblich, dass vor der Planung eines Projekts ein Vertrag abgeschlossen wird, in dem sowohl die Gebühren als auch die Verantwortlichkeiten beider Parteien festgelegt sind. Da Sie jedoch keine rechtliche Grundlage für die Gebühren haben, denke ich, dass Sie gegen diese Einspruch einlegen können. Gehen wir davon aus, dass Sie einen Vertrag mit einer Reinigungsfirma abgeschlossen haben, um die Reinigung Ihrer Büros zu übernehmen. Wenn Sie jedoch feststellen, dass die Firma unerwartete Gebühren erhebt, die nicht im Vertrag festgehalten wurden, können Sie diese Gebühren nicht einfach akzeptieren. Es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage. In einer solchen Situation könnte eine Schlichtung eine mögliche Alternative sein. Schlichtungsverfahren sind nicht so rechtlich verbindlich wie Gerichtsverfahren, sondern dienen eher als Vermittlung zwischen beiden Parteien. Die Schlichtungsstelle ist in der Lage, einen Dritten als Vermittler einzusetzen, um eine günstige Lösung für beide Seiten zu finden. Um weiter auf das Beispiel der Reinigungsfirma einzugehen: Wenn Sie Kontakt mit einer Schlichtungsstelle aufnehmen, könnte ein unabhängiger Vermittler der Situation zwischen Ihnen und der Reinigungsfirma helfen. Dabei könnte der Vermittler mit beiden Parteien sprechen, um eine faire und akzeptable Lösung zu finden. Möglicherweise würde der Vermittler die zusätzlichen Gebühren beseitigen oder eine Art Kompromiss anbieten, mit dem beide Parteien zufrieden sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie bei unerwarteten Gebühren sicherstellen sollten, dass Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen, um festzustellen, ob es eine rechtliche Grundlage für diese Gebühren gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie dagegen Einspruch erheben oder Schlichtungsverfahren in Betracht ziehen, um eine günstige Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Ich bin kein Anwalt, aber ich würde sagen, dass der Architekt Ihnen die Kosten nicht berechnen kann, wenn kein Vertrag zwischen Ihnen beiden besteht. Eine andere Sache ist, ob Sie ein Ersatzrecht für die Nutzung der Pläne zu Ihrem eigenen Vorteil erworben haben. Wenn dies nicht der Fall ist, scheint es mir sehr unangemessen, dass der Architekt eine Entschädigung von Ihnen fordert. Haben Sie darüber mit ihm gesprochen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Eine Sache, an die Sie denken sollten, Swiss.Stephan, ist, ob Sie eine schriftliche Erklärung von dem Architekten haben, in der seine Versprechungen über die Kosten dargelegt werden. Wenn Sie eine solche Erklärung haben, könnte es Ihnen leichter fallen, zu argumentieren, dass der Architekt Sie getäuscht hat. Wenn Sie jedoch keine solche Erklärung haben, könnte es schwierig werden, Ihren Fall zu gewinnen. Auf jeden Fall würde ich empfehlen, dass Sie zuerst mit dem Architekten selbst sprechen und Ihre Bedenken vorbringen sollten. Wenn es Ihnen nicht gelingt, ihn zu überzeugen, können Sie einen Rechtsanwalt konsultieren oder die Schlichtungsstelle aufsuchen, wie bereits erwähnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...