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FWinkler

Handänderungssteuer im Kanton Solothurn wird abgeschafft: Was bedeutet das für den Hausbau?

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Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass ab 1.1.2021 die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn abgeschafft wird.

Ich plane den Bau eines EFH im Kanton Solothurn und möchte gerne wissen, was diese Änderung für meinen geplanten Bau bedeutet. Kann ich durch einen Vorvertrag bereits das Land kaufen und mit dem Bau beginnen, ohne dass ich die Steuer nachzahlen muss?

Vielen Dank im Voraus.

Gruss,

FWinkler

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Hallo FWinkler,

ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Handänderungssteuer im Kanton Solothurn bald abgeschafft wird. Diese Steuer gilt für den Kauf, die Schenkung oder andere Übertragungen von Grundstücken und Gebäuden im Kanton Solothurn. Sie beträgt derzeit 1,5% des Kaufpreises und belastet somit schwer die Finanzen von Hausbauern und -käufern im Kanton.

Durch die Abschaffung der Handänderungssteuer werden Sie als Hausbauer und -käufer im Kanton Solothurn in Zukunft erheblich finanziell entlastet. Sie müssen in Zukunft keine Steuern mehr zahlen, wenn Sie ein Grundstück kaufen und darauf ein Haus bauen wollen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Abschaffung der Handänderungssteuer erst ab dem 1. Januar 2021 gilt. Wenn Sie vor diesem Datum einen Vorvertrag abschliessen, müssen Sie noch die bisherige Steuer zahlen. Sie können jedoch steuerfrei bauen, wenn Sie den Kaufvertrag erst nach dem 1. Januar 2021 unterzeichnen.

Um ein Beispiel zu geben: Angenommen, Sie kaufen ein Grundstück im Kanton Solothurn für CHF 500'000 und möchten darauf ein Haus bauen. Derzeit müssten Sie eine Steuer in Höhe von CHF 7'500 zahlen. Nach der Abschaffung der Handänderungssteuer wäre diese Steuer nicht mehr fällig, und Sie könnten das gesparte Geld für den Bau Ihres Hauses verwenden.

Es ist jedoch ratsam, sich von einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen, um mögliche rechtliche Feinheiten zu klären und sicherzustellen, dass Sie keine Steuern zahlen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hey FWinkler,

es freut mich auch zu hören, dass die Handänderungssteuer in Solothurn bald abgeschafft wird. Ich möchte gerne etwas hinzufügen: Es könnte ein Risiko geben, wenn du das Land vor dem 1.1.2021 kaufst und später, beispielsweise Anfang 2022, die revidierte Steuerordnung berücksichtigst. In diesem Fall könntest du eine Nachzahlung geschuldet sein.

Also wäre es sicherlich besser, sich an einen Anwalt oder Notar zu wenden, bevor du einen Vorvertrag abschliesst oder das Land kaufst. Es geht schliesslich um viel Geld.

Ich hoffe, dass ich dir ein bisschen helfen konnte.

Gruss,

Nicola

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Hallo FWinkler,

ich habe eine wichtige Ergänzung, die du berücksichtigen solltest. Wenn es sich um eine Neubau- oder Renovierungsmassnahme handelt, bist du auf der sicheren Seite, was die Handänderungssteuer angeht. Allerdings kann es sein, dass du je nach Umfang des Projekts eine Mehrwertsteuer schuldest. Auch wenn der Kanton Solothurn mit der Aufhebung der Steuer Erleichterungen für Bauherren schaffen will, führt das nicht zwingend dazu, dass gar keine Steuern mehr gezahlt werden müssen.

Auf der Website des Kantons Solothurn kannst du mehr Informationen dazu finden.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Schöne Grüsse,

Nessio

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