FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Zusammen! Ich muss eine Restzahlung von etwa CHF 30'000 an den GU (Generalunternehmer) leisten. Diese Summe entspricht den Mehrkosten für das Bauprojekt. Meine Schwierigkeit besteht darin, dass einige Dienstleistungen noch nicht erbracht wurden. Zum Beispiel wurde alle Lichtschächte noch nicht gereinigt oder alle Arbeiten, die laut Mängelliste auszuführen waren, sind noch nicht vollständig abgeschlossen worden. Obwohl im Vertrag geregelt ist, dass ich für die Mehrkosten aufkommen muss, würde ich gerne wissen, ob ich Verhandlungsmöglichkeiten besitze oder Rechte habe, um schon vor der Fertigstellung, nur anteilmässig zu zahlen. Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung. Liebe Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo FWinkler, Vielen Dank, dass du dich bezüglich deiner Frage an mich gewandt hast. Ich kann absolut nachvollziehen, dass du dich überfordert fühlst und hoffe, dass ich dir weiterhelfen kann. Wie du bereits erwähnt hast, ist es sehr wichtig, dass du nur anteilmässig zahlst, wo die Leistungen noch nicht vollständig abgeschlossen wurden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du sicherstellen kannst, dass du nur den Betrag zahlst, der wirklich fällig ist. Zunächst solltest du den Generalunternehmer fragen, ob er dir eine Aufstellung der bereits erbrachten Leistungen, inklusive der noch ausstehenden, zur Verfügung stellen kann. So hast du einen Überblick über den aktuellen Stand der Dinge und kannst besser einschätzen, welcher Betrag wirklich fällig ist. Wenn du diese Aufstellung erhalten hast und feststellst, dass der Betrag korrekt ist, könntest du darüber nachdenken, ob du bestimmte Dinge, die noch nicht abgeschlossen wurden, selbst abschliesst. Indem du diese Aufgaben selbst übernimmst, könntest du Geld sparen und sicherstellen, dass die Arbeit ordnungsgemäss ausgeführt wird. Dies ist jedoch nur möglich, wenn du mit dem Generalunternehmer eine entsprechende Vereinbarung triffst. Es ist wichtig, dass du vor Beginn der Arbeit sicherstellst, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt um Rat fragen, um sicherzustellen, dass deine Interessen gewahrt werden. Ein Beispiel für eine Situation, in der du diese Methode anwenden könntest, wäre die Installation von Elektrik in einem Neu- oder Umbau. Wenn die Elektriker noch nicht in der Lage waren, die Arbeiten abzuschliessen, könntest du selbst die Lichtschalter, Steckdosen oder Lampen installieren, um die Gesamtkosten zu senken. Natürlich solltest du jedoch darauf achten, dass diese Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und keine Gefahr für dich oder andere darstellen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sehr wichtig ist, bei solchen Projekten eine genaue Aufstellung der bereits erbrachten Leistungen und der noch ausstehenden Arbeiten zu haben. Wenn du selbst in der Lage bist, einige dieser Aufgaben zu übernehmen, könntest du Geld sparen und sicherstellen, dass die Arbeit ordentlich ausgeführt wird. Allerdings solltest du auf jeden Fall sicherstellen, dass dies im Vertrag von beiden Seiten genehmigt wird und im Zweifel einen Anwalt um Rat fragen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir jederzeit gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hey FWinkler, Ich bin da ganz der Meinung von Swiss.Stephan. Ich hatte auch einmal das gleiche Problem mit meiner Baufirma. Ich habe den GU-Mitarbeiter gebeten, mir per E-Mail eine separate Kostenaufstellung aller abgeschlossenen und ausstehenden Arbeiten zu schicken. So hatte ich die Möglichkeit, jede Position in der Kostenaufstellung zu bewerten und die Zahlen leichter zu verstehen. Du könntest auch vorab, bevor du die Restzahlung leistest, mit dem GU-Geschäftsführer sprechen, um einige Fragen zu klären, bevor es zu spät ist. Hoffe, du findest eine gebührende Lösung. Freundliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo FWinkler, Im Vertrag kann es einen Abschnitt geben, in dem eine Bauverzögerung in Rechnung gestellt wird. Das bedeutet, dass falls eine Verzögerung des Bauprojekts eintritt, der GU Sie im Vertrag darauf hinweisen müsste, dass dadurch Mehrkosten entstehen. Wenn das der Fall ist, hast du möglicherweise eine Chance, zumindest einen Teil dieser Zahlung zurückzufordern. Überprüfe deinen Vertrag nochmal sorgfältig auf solche Bedingungen. Viele Grüsse Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...