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FWinkler

Rechnet sich eine Auslandsimmobilie ins Eigenkapital ein?

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Hallo zusammen,

ich frage mich, ob ich meine Auslandsimmobilie ins Eigenkapital (EK) einrechnen kann. Meine Immobilie hat keine Schulden und befindet sich in meinem Heimatland Griechenland. Ich habe eine Steuernummer und zahle in Griechenland Steuern.

Ich habe eine Vermögensaufstellung gemacht und meine Auslandsimmobilie dort angegeben. Der Bankberater, mit dem ich sprach, sagte mir jedoch, dass die Banken Auslandsimmobilien normalerweise nicht ins EK aufnehmen. Es gibt zwar einige Ausnahmen, aber das hängt von der Bankpolitik ab.

Gibt es jemanden, der Erfahrung damit hat? Habe ich eine Chance, meine Auslandsimmobilie ins EK zu bringen?

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Guten Tag Herr FWinkler,

Wenn Sie darüber nachdenken, Auslandsvermögen zu Ihrem Eigenkapital hinzuzufügen, müssen Sie viele Faktoren berücksichtigen und sich über die Bankpolitik, die Art des Vermögens und die Steuergesetze informieren. Normalerweise ist es nicht möglich, Auslandsvermögen in die Eigenkapitalberechnung einzubeziehen, es sei denn, Sie haben einen dauerhaften Wohnsitz und zahlen Steuern im selben Land wie Ihre Bank. In den meisten Fällen wird es jedoch schwierig sein, dies zu überprüfen oder zu erreichen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Ein Beispiel wäre, wenn Sie als Einwohner eines bestimmten Landes in Wertpapiere eines in diesem Land ansässigen Unternehmens investieren. Dann können Sie möglicherweise Ihr Vermögen als Teil Ihres Eigenkapitals betrachten. Ein weiteres Beispiel wäre, wenn Sie in der Lage sind, Geschäfte im Ausland zu tätigen, wie zum Beispiel den Kauf von Immobilien oder den Betrieb eines Unternehmens in einem anderen Land. Auch hier können Sie möglicherweise das Auslandsvermögen in Ihre Eigenkapitalberechnung einbeziehen.

Es ist jedoch immer wichtig, die Bedingungen und Einschränkungen von Banken, Unternehmen und Steuergesetzen zu beachten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Insbesondere sollten die Steuerfragen, die häufig sehr komplex sind, genauestens geprüft werden, damit Sie keine unerwarteten Steuerzahlungen leisten müssen.

Darüber hinaus ist es ratsam, mit einem spezialisierten Experten oder Steuerberater in Bezug auf die Risiken und Vorteile von Investitionen mit Auslandsvermögen zu sprechen. Beispielsweise können die finanziellen Risiken wie der Wechselkurs, politische Risiken wie der Brexit oder Handelskrieg und die allgemeinen Marktschwankungen in den jeweiligen Ländern dazu beitragen, das Potenzial Ihrer Investitionen zu beeinträchtigen.

Insgesamt sollten Sie bei der Entscheidung, ob Sie Auslandsvermögen als Eigenkapital einbeziehen möchten, sehr vorsichtig sein und alle möglichen Faktoren sorgfältig prüfen, um mögliche Fallstricke und Verluste zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

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Guten Tag FWinkler,

Wenn Sie Ihre Auslandsimmobilie als Eigenkapital anrechnen möchten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Hier ist ein Beispiel:

 

Ein Schweizer Bürger besitzt eine Immobilie in Frankreich und finanziert damit sein Haus in der Schweiz. Der Wert der französischen Immobilie beträgt 150,000 EUR, und der Wert des Hauses in der Schweiz beträgt 500,000 CHF. Da der Schweizer Franken stärker gegenüber dem Euro ist, beträgt der Gesamtwert der Immobilien 650,000 CHF. Der Schweizer kann die französische Immobilie als Eigenkapital angeben, indem er den Wert von 150,000 EUR in Schweizer Franken umrechnet und es zu dem Wert seines Hauses hinzufügt - 150,000 EUR entsprechen ungefähr 163,440 CHF. Damit ergibt sich ein Gesamtwert der Immobilien von 663,440 CHF.

 

Kontaktieren Sie Ihre Bank jedoch unbedingt, damit sie Ihnen den bestmöglichen Rat geben kann. Ein Steuerberater wäre vielleicht auch eine Option.

 

Beste Grüsse,
Stephan

 

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Hallo FWinkler,

Es gibt Banken, die Auslandsimmobilien ins EK aufnehmen, oder zumindest Teile davon. Normalerweise betrifft das Bankkunden mit einem hohen Einkommen oder einer hohen Bonität. Dafür müssen Sie jedoch möglicherweise eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Es gibt auch eine steuerliche Komponente. Griechenland besitzt einen Doppelbesteuerungsvertrag mit der Schweiz, was bedeutet, dass Sie in Griechenland Steuern für Ihr Einkommen zahlen und in der Schweiz - falls zutreffend - Steuern auf Ihr Weltvermögen zahlen.

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Steuern, wie z.B. Einkommenssteuer, Vermögenssteuer und Grundsteuer. Es ist wichtig, die Steuergesetze zu beachten, da sie von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind und von vielen Faktoren abhängen, z.B. Ihrem Wohnsitz in der Schweiz oder in Griechenland.

Persönlich würde ich empfehlen, mit den Experten zu sprechen - entweder mit Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater oder beiden. Sie können Ihnen eine detailliertere Beratung geben.

Ich hoffe, das hat Ihnen weitergeholfen.

Beste Grüsse,
Nessio

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