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Swiss.Stephan

Welche Versicherung übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden?

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Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Antworten und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich besitze eine Eigentumswohnung und frage mich, welche Versicherung in dem Fall einspringt, wenn Wasser aus meiner Wohnung austritt und die Nachbarswohnung beschädigt. Soweit ich weiss, wird im Normalfall zwischen Feuer- und Wasserschäden unterschieden. Die Gebäudeversicherung des Aargauischen Versicherungsamts deckt Wasser- und Brandschäden von aussen, aber ich weiss nicht, ob sie für solche Schäden aufkommt, die in meiner Wohnung entstehen und zu Schäden in der unteren Wohnung führen.

Meine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung sagt, dass diese Situation nicht gedeckt ist. Ich bin also ratlos, und frage mich, welche Versicherung in solchen Fällen einspringt. Wisst ihr mehr darüber? Ich wäre überdankbar, wenn ihr eure Erfahrungen mit mir teilen könntet.

Viele Grüsse,

Stephan

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Guten Tag Stephan,

ich hoffe, Ihnen geht es gut. In Bezug auf Ihre Frage zur Kostenverteilung bei Schäden, die durch meine Eltern auch schon einmal aufgetreten sind, kann ich versuchen, Ihnen eine Erklärung zu geben.

Wenn Sie oder Ihr Kind versehentlich eine Beschädigung verursacht haben, kann es passieren, dass Sie zumindest teilweise für den entstandenen Schaden finanziell aufkommen müssen. Da Sie sagen, dass die Gebäudeversicherung des Aargauischen Versicherungsamts Feuer- und Wasserschäden von aussen deckt, ist es möglich, dass sie nicht für eventuelle Schäden von innen zuständig ist.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass es eine Zusatzversicherung gibt, die solche Schäden ergänzt und abdeckt. Ich rate Ihnen dringend, sich direkt beim Aargauischen Versicherungsamt nachzufragen und zu informieren, welche Schäden in Ihrer und Nachbarwohnung genau entstanden sind und wer für die Kostenübernahme verantwortlich ist.

Um Ihnen die Situation genauer zu verdeutlichen, möchte ich gerne ein Beispiel nennen. Stellen wir uns vor, dass Sie versehentlich beim Duschen das Wasser nicht richtig abgedreht haben und dadurch ein Wasserschaden entstanden ist. Wenn die Gebäudeversicherung des Aargauischen Versicherungsamts für die Schäden nicht aufkommen kann und Sie keine weitere Zusatzversicherung abgeschlossen haben, könnte es teuer werden. Die Kosten für die Reparatur und Instandsetzung des Schadens müssten dann von Ihnen getragen werden.

Eine mögliche Lösung wäre, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese würde im Falle eines Schadens, den Sie oder Ihr Kind verursacht haben, für die entstandenen Kosten aufkommen.

Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen. Bitte zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Hallo Swiss.Stephan,

ich denke, dass du bei einer Wasserleitung, die platzt, möglicherweise eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kannst. Sie könnte in der Regel für durch Feuchte, Sickerwasser und Rohrbruch verursachte Schäden an fremdem Eigentum aufkommen.

Vielleicht solltest du deine Versicherungen noch einmal überprüfen und herausfinden, ob du eine solche Versicherung besitzt. Falls du nichts Brauchbares findest, suche am besten einen Experten auf, der dir bei der Auswahl der richtigen Versicherung helfen kann.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hi Swiss.Stephan,

ich stimme mit meinen Vorrednern überein und denke, dass die Versicherungsfrage im Schadensfall sehr komplex sein kann. In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, und die Wahl der richtigen Versicherung ist oft schwierig.

Ich habe vor kurzem einen Artikel über eine Versicherung gelesen, die speziell für Eigentumswohnungen konzipiert ist - die Eigentumswohnungsversicherung. Sie ersetzt im Schadensfall alle im Sondereigentum stehenden Gegenstände und sorgt dafür, dass auch sonst alle Versicherungsbedürfnisse abgedeckt sind, ohne dass eine doppelte Versicherung entsteht.

Vielleicht solltest du dich in diese Richtung informieren und prüfen, ob es für dich sinnvoll ist, eine solche Versicherung abzuschliessen.

Beste Grüsse,

Nessio

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