Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, ich bin dabei, meine erste Steuererklärung als Hausbesitzer zu machen. Ich habe mein Haus im Jahr 2009 im Kanton Zürich gekauft und frage mich, welche Kosten ich von der Steuer abziehen kann. Laut der Wegleitung können Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte bei Liegenschaften im Privatvermögen abgezogen werden. Sind also die Gebäudeversicherungsprämie und Wasserschadenversicherungsprämie absetzbar? Und was ist mit den Kosten für den Kaminfeger, die jährliche Wartung oder die Ersetzung des Schlafzimmerbodens? Kann das Honorar für den Energieberater auch abgezogen werden? Freue mich auf eure Antworten! Viele Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Guten Tag Stephan, ich freue mich, dass ich Ihnen weiterhelfen kann. Es gibt einige Versicherungsprämien, die Sie von der Steuer abziehen können. Die Gebäudeversicherungsprämie ist eine davon. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung, die jeder Hauseigentümer haben muss. Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude oder am Inventar, die durch Naturkatastrophen, Brand oder Wasser verursacht wurden. Zur Wasserschadenversicherung: Hier kann ich Ihnen leider keine gute Nachricht mitteilen, da diese Art von Versicherung nicht abzugsfähig ist. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch Wasser verursacht wurden. Sollten Sie eine solche Versicherung abgeschlossen haben, können Sie die Prämie nicht von der Steuer absetzen. Die Wartungskosten der Ölheizung können Sie hingegen abziehen. Dies liegt daran, dass es sich dabei um eine Instandhaltungsmassnahme handelt. Die Wartung Ihrer Heizung stellt sicher, dass diese einwandfrei funktioniert und dass es zu keinen teuren Reparaturkosten kommt. Das Honorar für einen Energieberater hingegen ist nicht abzugsfähig. Wenn Sie jedoch energiesparende Massnahmen an Ihrem Haus ergreifen, können Sie dafür Förderungen beantragen und so Geld sparen. Um Ihnen das Ganze noch einmal zu verdeutlichen: Wenn Sie den Bodenbelag in Ihrem Schlafzimmer austauschen, können Sie die Kosten nicht absetzen. Wenn Sie jedoch den Boden in einem Raum wie z.B. Ihrem Arbeitszimmer austauschen, können Sie die Kosten abziehen. Denn ein Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschliesslich für berufliche Zwecke genutzt wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hi Stephan, letztes Jahr habe ich ebenfalls meine Steuererklärung als Hausbesitzer abgegeben. Ich weiss noch, dass ich Verwaltungskosten durch Dritte absetzen konnte. Dafür musste ich jedoch eine Rechnung von einer Hausverwaltungsfirma vorweisen. In meinem Fall habe ich die Verwaltung der öffentlichen Bereiche meines Mehrfamilienhauses an eine Hausverwaltungsfirma ausgelagert. Dem Finanzamt habe ich eine Rechnung von der Hausverwaltungsfirma vorgelegt und die Kosten wurden anerkannt. Ich hoffe, das hilft dir weiter! Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Stephan, Ich weiss, dass es in der Schweiz auch möglich ist, das Eigenmietwert zu senken und somit Steuern zu sparen. Wenn man das Haus z.B teilweise vermietet, kann man den Eigenmietwert reduzieren, was wiederum zu einer Reduktion der Steuern führt. Das kann auch für die ehemaligen Untermieter zutreffen. Seit Januar 2020 dürfen auch Untermieter den Eigenmietwert senken, wenn sie separat mit eigenem Eingang z.B ein Zimmer vermieten, das über einen separaten Ausgang und sanitäre Einrichtungen verfügt. Voraussetzung ist, dass sie für das Anmieten für den Unterraum keine zweckfremde Verwendung hat. Ich hoffe, das war hilfreich. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...