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Swiss.Stephan

Zusätzliche Kosten im GU-Vertrag

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Grüezi Zusammen,

Ich schnuppere seit einigen Wochen in diesem Forum rum und finde es sehr informativ. Ich habe mich für einen Generalunternehmer (GU) entschieden, weil ich ein Bauleihe bin, aber erwarte, dass der Bau reibungslos verläuft. Doch es gibt ein Problem:

Ich muss für zusätzliche Aushubarbeiten den Mehrpreis bezahlen, was an sich kein Problem ist, allerdings stutzig macht mich, dass der GU darauf 15 % Mehrkosten verrechnet. Im Vertrag steht zwar unter zwei Punkten, dass der GU 15% Mehrkosten verlangen darf, aber ich ging davon aus, nur wenn Mehrkosten aufgrund dessen entstehen, dass ich einen anderen Lieferanten wünsche oder wenn die Zusatzleistungen die Gesamtkalkulation beeinträchtigen.

Frage an alle: Muss ich jetzt mit allen Zusatzkosten wie höhere Elektrokosten oder Kosten für Werkleitungen rechnen, bei denen der GU ebenfalls 15% draufrechnet? Oder habe ich das falsch verstanden?

Vielen Dank für Eure Beiträge, ich bin lernfähig und freue mich auf Eure Antworten!

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

Es geht um die Zusatzkosten von 15%, die der GU verlangt. Grundsätzlich ist es üblich, dass ein GU bei unvorhergesehenen Arbeiten oder Änderungswünschen des Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung stellt. Wichtig ist jedoch, dass dies im Vertrag genau festgelegt ist und klare Grenzen hat.

Um Ihre Unsicherheit zu beseitigen, empfehle ich Ihnen, den Vertrag genau zu überprüfen und gegebenenfalls den GU nach weiteren Details zu fragen. Es ist wichtig zu wissen, welche Art von Arbeiten als zusätzliche Kosten verrechnet werden und welche nicht.

Ein Beispiel wäre, wenn Sie eigentlich nur einen Badezimmerumbau durchführen lassen wollten, aber dann im Laufe der Arbeiten entscheiden, dass auch die Sanierung des angrenzenden Gäste-WCs sinnvoll wäre. Dies würde höchstwahrscheinlich als zusätzliche Arbeit gelten und somit auch zusätzliche Kosten verursachen.

Falls der GU nicht kooperativ ist oder Sie unsicher bleiben, können Sie sich jederzeit von einem Anwalt beraten lassen. Dies könnte Ihnen helfen, mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine fairere Verhandlungsbasis zu schaffen.

Um eine transparente Kostenplanung zu gewährleisten, empfehle ich Ihnen, eine exakte Beschreibung der Arbeiten mit Einheitspreisen zu fordern. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie eine bestimmte Fliesenart ausgesucht haben, dass im Vertrag ein Einheitspreis für das Verlegen dieser Fliesen festgelegt wird. Somit können Sie im Voraus bereits berechnen, wie viel diese bestimmten Arbeiten kosten werden.

Ein Tipp aus eigener Erfahrung ist, dass Sie den Vertrag am besten zweimal prüfen sollten. Bei einem meiner eigenen Projekte war es mir anfangs unklar, welche zusätzlichen Kosten auf mich zukommen würden. Erst beim zweiten Durchlesen und Nachfragen bei meinem GU konnte ich sicher sein, dass alle Kosten transparent und fair aufgeführt waren.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hi Stephan,

Es ist immer gut, einen GU zu haben, wenn man wenig Erfahrung auf dem Bau hat. Das Problem ist jedoch, dass es hier schwarze Schafe gibt, die versuchen, ihre Gewinne zu maximieren, wo es ihnen möglich ist. Deshalb muss man vorsichtig sein.

Seien Sie versichert, dass Sie nur für den tatsächlich geleisteten zusätzlichen Aufwand zahlen sollten. Ob eine 15%-ige Erhöhung gerechtfertigt ist, kommt darauf an, was genau im Vertrag festgehalten wurde. Dies sind normalerweise Standardprozeduren, aber sie müssen genau überprüfen, ob im Vertrag diskriminierende Bedingungen festgelegt sind. Darüber hinaus würde ich Sie bitten, den GU um eine detaillierte Aufstellung der Kosten zu bitten.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Hallo Stephan,

Ich frage mich, ob das Ganze wirklich ein riesiges Problem darstellt. Die Gründe für diese Klausel im Vertrag können vielfältig sein; die 15% sind keine ungewöhnliche Zahl. Wenn diese Klausel jedoch zu Ihrem Nachteil ausserhalb des Vertrags angewendet wird, könnte das ein Problem sein.

Bitten Sie den GU um eine detaillierte Aufstellung der Mehrkosten und prüfen Sie, ob diese tatsächlich gerechtfertigt sind. Wenn Sie sich unwohl fühlen, können Sie die Details auch durch einen Anwalt prüfen lassen.

Grüsse,

FWinkler

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