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Swiss.Stephan

Die Farbe der Fenster im Kaufvertrag

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Ich habe vor kurzem einen Kaufvertrag für eine Wohnung in einer grossen Überbauung unterzeichnet. Im Vertrag ist genau festgelegt, dass die Holzfenster naturfarben lasiert sein sollten. Die Farbe war für uns ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung zum Kauf der Wohnung. Nun hat der GU uns einen Brief geschickt, in dem er uns mitteilt, dass die Fenster nun gemäss dem Farbkonzept braun-grau gestrichen werden sollen, sowohl von innen als auch von aussen. Diese Änderung wurde zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt mitgeteilt, da wir bereits die Farben für den Boden, die Küche usw. ausgewählt und abgestimmt haben.

Meiner Meinung nach ist es nicht akzeptabel, dass der GU einseitig vom Vertrag abweicht. Im Vertrag steht auch, dass unwesentliche Änderungen vorgenommen werden können, sofern sie keinen Nachteil für den Käufer darstellen. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine unwesentliche Änderung. Die Farbe der Fenster ist von entscheidender Bedeutung für das Erscheinungsbild der Wohnung. Wir haben bereits die neuen Fenster in einigen Wohnungen der Überbauung gesehen und sind mit der neuen Farbe überhaupt nicht zufrieden.

Ich frage mich, was wir in diesem Fall tun können. Können wir darauf bestehen, dass der Vertrag wie vereinbart ausgeführt wird? Der GU teilte uns mit, dass wir gegen einen Aufpreis die Fenster innen naturfarben belassen können, aber aussen keine Änderungen mehr möglich sind. Ich bin mit diesem Vorschlag überhaupt nicht einverstanden und würde gerne wissen, welche anderen Optionen ich habe. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Lieber Stephan,

ich kann mir sehr gut vorstellen, wie ärgerlich und frustrierend es für Sie sein muss, eine Veränderung der Fensterfarbe zu akzeptieren, die nicht mit den im Vertrag vereinbarten Farben übereinstimmt. Es ist bedauerlich, dass solche Situationen in der Baubranche nicht ungewöhnlich sind, da es oft passiert, dass Baubeschreibungen und Vertragsbedingungen im Nachhinein geändert werden.

Allerdings gibt es einige wichtige Fakten, die Sie beachten sollten. Erstens ist der Vertragsbaubeschrieb ein integraler Bestandteil des Vertrags, den Sie mit Ihrem Generalunternehmer (GU) oder Bauträger abgeschlossen haben. Dies bedeutet, dass die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Spezifikationen bindend sind. Wenn der GU Ihnen im Nachhinein eine andere Fensterfarbe anbietet als im Vertrag vereinbart, ist dies ein Verstoss gegen die Vertragsbedingungen.

Daher als erster Schritt empfehle ich Ihnen dringend, den Vertrag selbst genau zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle im Vertrag vereinbarten Leistungen, Spezifikationen und Bedingungen vollständig verstehen. Prüfen Sie auch, ob es eine Klausel im Vertrag gibt, die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zulässt und wie solche Änderungen erfolgen sollten.

Wenn der Vertrag keine Klausel enthält, die Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags formalisiert, wird die Sache etwas schwieriger. Wenn der GU Ihnen einen Änderungsvorschlag unterbreitet, sollten Sie sich dringend rechtlich beraten lassen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. In vielen Ländern gilt das Prinzip des Vertrauensschutzes, welches besagt, dass Sie als Verbraucher darauf vertrauen dürfen, dass ein Vertrag, den Sie unterschreiben, eingehalten wird. Wenn der GU Ihnen also eine Änderungsvorschlag macht, die den ursprünglichen Vertrag ändert, kann dies ein Verstoss gegen das Vertrauensprinzip sein.

Zweitens, selbst wenn der Vertrag formalisiert wird, besteht die Möglichkeit, dass das Ändern der Fensterfarbe als wesentliche Änderung des Vertrags betrachtet werden könnte. Wenn Sie beispielsweise ein Haus mit weissen Fensterrahmen gekauft haben und der GU Ihnen plötzlich graue Fenster anbietet, könnte dies als wesentliche Änderung des Vertrags angesehen werden, da dies einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtoptik des Hauses haben würde. Beachten Sie jedoch, dass es hier auf die spezifischen Details und den Kontext ankommt. Wenn beispielsweise das Grau der Fenster nur eine leichte Nuance anstelle eines völlig anderen Farbtons ist, könnte dies als marginale Änderung angesehen werden.

In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Optionen in dieser Situation zu verstehen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihren Vertrag zu prüfen, potenzielle Probleme zu identifizieren und festzustellen, ob Sie eine rechtliche Grundlage haben, um die Änderung der Fensterfarbe abzulehnen oder eine Entschädigung zu fordern.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Glück bei der Lösung Ihrer Situation.

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Sehr geehrter Stephan,

Ich war in einer ähnlichen Situation, als ich letztes Jahr eine Wohnung gekauft habe. Der Baubeschrieb sah vor, dass die Einrichtungen minimalistisch bleiben würden, aber als ich das erste Mal die Wohnung betreten habe, habe ich gesehen, dass der GU ein ganz anderes Konzept umgesetzt hat.

Glücklicherweise habe ich mich im Voraus mit dem GU darüber unterhalten, was passiert, wenn er sich nicht an den Vertrag hält. Wir haben eine Klausel in den Vertrag mit aufgenommen, dass wenn von dem Vertrag abgewichen wird, ich rechtlich gegen den GU vorgehen kann oder dass die Kosten für Änderungen vom GU getragen werden.

Versuchen Sie, mit dem GU zu sprechen und Lösungen zu finden, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Ich hoffe, das hilft Ihnen ein wenig weiter!

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Grüss dich Stephan,

Ich habe früher in einem Rechtsanwaltsbüro gearbeitet und kann Ihnen aus diesem Grund ein wenig Einblick in die Situation geben. Wenn der Vertrag deutlich festlegt, dass die Fenster naturfarben lasiert sein sollten, und das Erscheinungsbild der Wohnung von entscheidender Bedeutung ist, haben Sie ein Recht auf die Erfüllung des Vertrags.

Der GU kann nicht einseitig vom Vertrag abweichen, und Sie haben Optionen. Eine Option besteht darin, Ihren Vertrag zur Erfüllung der Vertragsvereinbarung zu zwingen. Eine andere Option besteht darin, Ihre Optionen aufzugeben und zu versuchen, eine Einigung über ein Aufrüsten oder eine Rückerstattung zu erzielen.

Jedoch besteht ein Risiko, wenn Sie die Vertragsverletzung beheben lassen, dass der GU Zahlungsprobleme oder wirtschaftliche Schwierigkeiten hat oder dass der GU davon ausgeht, dass Sie akzeptieren, dass Änderungen am Vertrag vorgenommen werden können. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, sicherzustellen, dass die nächsten Schritte, die Sie unternehmen, klug gewählt sind.

Ich hoffe, dass dies hilfreich ist. Viel Erfolg!

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