nicola_padinatos Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, ich habe kürzlich einen Immobilienvertrag auf Eigentumsübergabe erhalten und stosse bei meinen Recherchen auf einige Unklarheiten. Könnt ihr mir bitte helfen, den Vertrag zu verstehen? Im Vertrag sind folgende Angaben enthalten: Grunschuldrecht, haftet als Gesamtpfandrecht auf den vorgenannten Grundstücken Ziffer 1 und 2 CHF 350'000,- Inhaberschuld dat. 1994 1 Pfandstelle Maximalzinsfuss 12% CHF 70'000,- Inhaberschuld dat. 1994 2 Pfandstelle Maximalzinsfuss 12% Vormerk Nachrückrecht Meine Fragen wären nun: Handelt es sich bei dem genannten Betrag tatsächlich um den ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie? Wie kann ich den ehemaligen Kaufpreis circa berechnen? Ich danke euch im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Guten Tag lieber Nicola, Ich freue mich, Ihnen weiterhelfen zu können, indem ich näher auf das Thema Grunschuld eingehe. Die Grunschuld ist eine Art Hypothek, die auf ein Grundstück eingetragen wird, um die Ansprüche der Kreditgeberin oder des Kreditgebers zu sichern. Es handelt sich um eine beliebte Wahl bei Immobilienkäufen, da sie es dem Käufer ermöglicht, eine Immobilie zu erwerben, ohne selbst einen Kredit aufnehmen zu müssen. Die Inhaberschuld ist der Betrag, den die Kreditgeberin oder der Kreditgeber auf das Grundstück aufträgt. Das Gleichgewicht zwischen dem Wert des Grundstücks und der Inhaberschuld stellt sicher, dass der Wert der Immobilie ungefähr dem Betrag der Inhaberschuld entspricht. Ein Beispiel könnte hier wie folgt aussehen: Der Kauf einer Immobilie, die auf einem Grundstück im Wert von 500.000 CHF liegt, wird mit einer Grunschuld von 400.000 CHF finanziert. In diesem Fall liegt die Inhaberschuld bei 400.000 CHF, und der Wert des Grundstücks ist 500.000 CHF. Daraus ergibt sich ein Gleichgewicht. Es ist wichtig zu beachten, dass aus diesen Informationen allein nicht der ursprüngliche Kaufpreis ermittelt werden kann. Es fehlen hierzu noch weitere Details, wie zum Beispiel die anfängliche Laufzeit, der ordentliche Zinssatz und weitere Beiträge, die möglicherweise in den Kreditvertrag eingeflossen sind. Wenn Sie dennoch den Kaufpreis ermitteln möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Möglichkeit besteht darin, den aktuellen Wert der Immobilie zu ermitteln. Hier gibt es verschiedene Methoden, wie beispielsweise die Preisvergleichsmethode oder die Ertragswertmethode. Dabei können Sie auch über das Internet auf verschiedene Bewertungsportale zugreifen, um eine ausreichende Einschätzung zu erhalten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Schätzung durchzuführen. Hierfür können Sie einen Sachverständigen in Anspruch nehmen, der Ihnen eine professionelle Schätzung liefern wird. Auch eine Einschätzung durch einen Immobilienmakler kann durchaus sinnvoll sein, da dieser auf seine Erfahrung und seine Kenntnisse am aktuellen Marktgeschehen zurückgreifen kann. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grunschuld eine beliebte Option ist, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren. Wenn jedoch der ursprüngliche Kaufpreis ermittelt werden soll, sind weitere Details erforderlich. Hierbei stehen verschiedene Möglichkeiten, wie Bewertungsportale oder Schätzungen durch Experten zur Verfügung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Immobilienkauf. Mit freundlichen Grüssen, Stephan. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo Nicola, ich stimme Stephan zu, dass es unmöglich ist, den ursprünglichen Kaufpreis aus diesen Informationen abzuleiten. Wenn du aber den aktuellen Wert der Immobilie kennst, kannst du den ungefähren Kaufpreis abschätzen. Folgendermassen: Berechne den aktuellen Wert der Immobilie. Multipliziere den aktuellen Wert mit 0,7 (für 70% des Wertes) Ziehe davon noch den Inhaberschuldbetrag ab Sagen wir, der aktuelle Wert der Immobilie beträgt CHF 1'000'000.-. Dann würde der geschätzte ursprüngliche Kaufpreis folgendermassen berechnet werden: CHF 1'000'000.- x 0,7 = CHF 700'000.- CHF 700'000.- - CHF 420'000.- (Summe der Inhaberschuld) = CHF 280'000.- Ich hoffe, das hilft dir weiter! Liebe Grüsse, Nessio. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 30, 2023 Melden Share Geschrieben May 30, 2023 Hallo zusammen, Ich vermute, dass es bei diesem Vertrag um eine Übergabe von Eigentum geht. Wie sieht es denn mit der Nutzungsvereinbarung aus? Gibt es eine Regelung, wie die Immobilie genutzt werden darf? Ist es möglich, dass der Käufer das Grundstück für etwas anderes als den bisherigen Bauplan nutzen will? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten. Viele Grüsse, FWinkler. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...