FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen, Ich bin gerade dabei, ein Haus zu bauen, aber ich habe riesige Probleme mit meinem GU. Er verbietet mir jegliche Eigenleistungen, ohne dass es im Vertrag vereinbart wurde. Er droht sogar damit, mir Zusatzkosten in Rechnung zu stellen, falls ich etwas selbst mache, das ihm Unannehmlichkeiten bereitet. Als ich etwas Kleines gemacht habe, hat er mich sofort darauf hingewiesen, dass ich das nicht dürfe. Aber auf meinem KV steht nichts von Eigenleistungen. Habe ich wirklich absolut kein Recht, etwas in mein Haus selbst zu machen? Ausserdem habe ich massive Probleme mit dem Plattenleger und der Offerte, die er mir gemacht hat. Im Vertrag steht, dass er CHF 100.- /m2 verlangt und nicht, wie viele m2 verlegt werden. Als ich nach dem Budget fragte, war ich geschockt, dass das Minimum des Minimums nicht einmal einen Sockel enthält. Die Offerte des Plattenlegers für 131 m2 Bodenplatten und 26 m2 Wandplatten beträgt CHF 28.000.-, was bedeutet, dass ich CHF 91.-/m2 bezahlen müsste. Der Plattenleger verrechnet mir sowohl Material als auch Arbeit und behauptet, dass die Arbeit CHF 9.-/m2 kostet. Zur Vertragsunterzeichnung hatte man uns lediglich mündlich gesagt, dass das Arbeitsmaterial und ca. 60.-/m2 kostet. Kann der GU wirklich verhindern, dass ich meinen eigenen Plattenleger oder eine billigere Alternative engagiere? Ich fühle mich verloren und weiss nicht, was ich tun soll. Bitte helft mir. Vielen Dank. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo FWinkler, Ich kann verstehen, dass du mit der momentanen Situation deines GU frustriert bist. Als Bauherr hast du grundsätzlich das Recht, dein Haus so zu gestalten, wie du es möchtest, solange es sicher ist und keine Auswirkungen auf andere Bauvorhaben hat. Allerdings kann es schwierig sein, dies zu erreichen, wenn dein Vertrag keine Klausel bezüglich Eigenleistungen enthält. Es ist wichtig, dass du dich darüber im Klaren bist, dass du bei der Beschäftigung eines eigenen Plattenlegers Beweise vorlegen musst, falls der GU seinen Pflichten in Bezug auf die Koordinierung der Arbeiten nicht nachkommt. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist die Erstellung einer detaillierten Liste von Dingen, die du selbst ausführen möchtest. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass es keine Überschneidungen gibt und dass die Arbeiten reibungslos fortgesetzt werden können. Eine mögliche Überschneidung, bei der dein GU möglicherweise Bedenken hätte, ist zum Beispiel die Installation von Elektrizität und die Verlegung von Fliesen auf dem Fussboden. Wenn du beschlossen hast, diese Aufgaben selbst auszuführen, könnte es zu Problemen führen, wenn der Elektriker und der Fliesenleger gleichzeitig arbeiten müssen. Eine Lösung könnte darin bestehen, die Aufgaben nacheinander durchzuführen oder einen Zeitplan zu erstellen, der den Elektriker und den Fliesenleger zu verschiedenen Zeiten berücksichtigt. Ein weiteres Beispiel für die Koordination von Arbeiten betrifft die Platzierung von Fenstern und Türen. Wenn du selbst Fenster und Türen installieren möchtest, solltest du sicherstellen, dass dies nicht den Fortschritt anderer Arbeiten beeinträchtigt. Es könnte sein, dass der Estrichleger auf eine bestimmte Tür- oder Fenstergrösse wartet, bevor er mit seiner Arbeit beginnen kann. Andernfalls könnte dein GU Bedenken hinsichtlich der Sicherheit haben, wenn du selbst die Türen und Fenster installierst. Ich empfehle dir, das Gespräch mit deinem GU zu suchen und mögliche Probleme anzusprechen. Wenn du beispielsweise Bedenken hast, dass bestimmte Aufgaben nicht wie geplant durchgeführt werden können, solltest du dies ansprechen und Alternativen suchen. Verwechsle das wortklaubende Handeln deines GU nicht mit kleinkarierten Bürokraten. Es gibt immer Möglichkeiten, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Im Zweifelsfall könntest du auch einen Anwalt einschalten, um deine rechtliche Situation zu klären. Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo FWinkler, Es stimmt, dass du das Recht hast, eine Eigenleistung auszuführen, es sei denn, es gibt im Vertrag eine besondere Klausel, die dies einschränkt. Du solltest jedoch auf mögliche Folgen wie Haftung und Gewährleistung achten, wenn du etwas selbst machst. Lass dich hierzu bitte von einem Anwalt beraten, um mögliche Risiken abzuwägen. Hinsichtlich der Plattenarbeiten klingt die Offerte des Plattenlegers tatsächlich überteuert, und es wäre wünschenswert, eine billigere Alternative zu finden. Ich empfehle dir, die Angebote anderer Plattenleger einzuholen, um die Kosten zu vergleichen. Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, die Platten selbst zu kaufen und einen Arbeiter zu finden, der sie verlegt? Dies könnte eine Option sein, um Kosten zu sparen. Drücke die Daumen! Herzliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo FWinkler, Ich denke, es wäre klug, wenn du mit dem GU sprichst und ihn um eine detaillierte Aufschlüsselung der Budgetkosten bittest. Wenn du ihn auf deine Pläne aufmerksam machst und ihn fragst, wie er den Preis berechnet hat, kann er dir vielleicht genauere Informationen geben. Möglicherweise gibt es einen Missverständnis, das aufgeklärt werden kann. Ich denke, es ist auch wichtig zu verstehen, dass der GU die Verantwortung für das Haus trägt und in manchen Fällen Eigenleistungen nicht erlaubt sind, weil sie ein Risiko für das Bauwerk darstellen können. Ich würde empfehlen, dass du dich auch hierzu von einem Anwalt beraten lässt, um auf der sicheren Seite zu sein. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...