Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen,ich habe vor kurzem einen Vertragsentwurf für eine neue, moderne 3 1/2 Zimmer-Eigentumswohnung in einem 4-Familienhaus erhalten. Bevor ich den Vertrag unterschreibe, würde ich gerne wissen, was eure Meinung zu einigen Punkten im Vertragsentwurf ist. Ich hoffe auf eure Hilfe!1. Umfang:Es fallen zusätzliche Kosten für Fundamentarbeiten an, die durch schlechten Baugrund oder auftretende Hindernisse im Baugrund verursacht werden. Diese Kosten werden nach dem durch den GU ausgewiesenen Betrag abgerechnet und von allen Käufern zu gleichen Teilen getragen. Hier frage ich mich, ob ich als Käufer wirklich für diese Kosten aufkommen muss und ob diese Regelung üblich ist.2. Bezugsbereitschaft:Laut Vertragsentwurf gilt die Wohnung als bezugsbereit, wenn sie besenrein übergeben wird. Ich finde es seltsam, dass ich als Käufer für eine Reinigung der nagelneuen Wohnung verantwortlich bin. Was denkt ihr darüber?3. Sachgewährleistungen:Die Verkäuferin garantiert nur ihre eigenen Arbeiten und lehnt jegliche Haftung für Mängel und Schäden oder Mangelfolgeschäden ab, die durch Dritte wie Subunternehmer verursacht werden. Auch hier bin ich skeptisch, dass ich als Käufer für die Fehler anderer verantwortlich gemacht werden kann.Ich freue mich auf eure Meinungen dazu.Viele Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey Nessio, Ich verstehe, dass du dir Sorgen machst. Es ist nie einfach, ein Haus zu bauen, und es gibt viele mögliche Hindernisse auf dem Weg. Eines dieser Hindernisse sind zusätzliche Kosten, die entstehen können. Hast du vielleicht einen Grundstück erworben und musst jetzt unerwartete Gebühren und Steuern zahlen? Oder es gab unvorhergesehene Probleme während des Baus, die zusätzliche Arbeiten erfordert haben? Egal, was es ist, es ist unfair, dass du als Käufer diese Kosten alleine tragen musst. In der Regel sollten diese zusätzlichen Kosten vom Verkäufer übernommen werden. Das ist der Grund, warum es wichtig ist, alle Klauseln im Vertrag sorgfältig zu prüfen, bevor man ihn unterschreibt. Hast du diesen Vertrag auch sorgfältig studiert? Wenn ja, und du hast festgestellt, dass die Verkäuferin nicht für zusätzliche Kosten aufkommen muss, dann sollten wir uns überlegen, was wir jetzt tun können. Wie Swiss.Stephan bereits erwähnt hat, solltest du mit dem GU sprechen. Was ist ein GU, fragst du dich jetzt vielleicht? Ein GU steht für Generalunternehmer. Es handelt sich um eine Person oder Firma, die den gesamten Bauvorgang leitet und koordiniert. Wenn jemand für die zusätzlichen Kosten aufkommen sollte, dann ist es wahrscheinlich der GU. Er oder sie hat die Verantwortung für den Bauprozess und sollte auch in der Lage sein, alle anfallenden Kosten zu übernehmen. Es ist wichtig, dass du mit dem GU sprichst, um sicherzustellen, dass alle anfallenden Kosten in das Budget eingeschlossen sind. Eine schriftliche Bestätigung des aktuellen Stands könnte auch helfen, um zu verhindern, dass es später zu Missverständnissen kommt. Stelle sicher, dass alle Kosten inklusive sind, bevor du weitermachst. Ich hoffe, dass dir diese Informationen weiterhelfen werden. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi Nessio, ich stimme Swiss.Stephan zu. Es ist unfair, dass du als Käufer für die Kosten des GU aufkommen musst und dass die Wohnung besenrein sein soll. Normalerweise ist es Aufgabe des Verkäufers, die Wohnung in gutem Zustand und sauber zu übergeben. Was Sachgewährleistungen angeht, finde ich es etwas seltsam, dass die Verkäuferin keine Verantwortung für Mängel und Schäden von Dritten übernehmen will. Ich denke, du solltest hier hart bleiben und mit dem GU verhandeln, um die Kosten und die Gewährleistungen im Vertrag zu ändern. Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey Nessio,Mit Blick auf deinen zweiten Punkt denke ich, dass ein "besenreiner" Zustand durchaus akzeptabel sein sollte. Manchmal sind beim Bau einer Wohnung kleine Mängel aufgetreten, die erst beim Einzug behoben werden können. Ein "besenreiner" Zustand garantiert, dass die Wohnung aufgeräumt ist und keine Baustoffe herumliegen, die deine Arbeit verlangsamen oder behindern könnten.Zum Thema "Sachgewährleistungen" finde ich es auch etwas seltsam, dass die Verkäuferin keine Verantwortung für Mängel und Schäden von Dritten übernehmen will. Aber denke daran, dass die Verkäuferin nicht für Schäden haftet, die durch Arbeiten von Handwerkern verursacht werden, die du selbst beauftragst.Grüsse,FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...