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Kaufvertrag: Wer trägt die Notar- und Grundbuchamtkosten?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Kaufvertrag bezüglich der Notar- und Grundbuchamtkosten. In unserem aktuellen Entwurf steht: "Die dieses Vertrages wegen entstehenden Kosten (Notar und Grundbuchamt) sowie die Kosten allfällig notwendiger Schuldbriefe werden von den Käufern getragen". Ich frage mich, ob das heute noch Standard ist oder ob man sich die Kosten inzwischen aufteilt. Zum Beispiel könnte man 50% auf den Verkäufer und 50% auf den Käufer verteilen. Ich würde gerne eure Meinung dazu hören und wissen, ob ich hier einen Einwand machen sollte.

Besten Dank für eure Hilfe!

Viele Grüsse,

Nicola

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Möchten Sie beim Kauf eines Hauses die Notar- und Grundbuchgebühren reduzieren?

Dann sollten Sie versuchen, zwischen Käufer und Verkäufer zu verhandeln und sich auf eine alternative Kostenaufteilung zu einigen. Es ist möglich, dass die Notariatsgebühr von beiden Parteien geteilt wird, anstatt dass sie komplett vom Käufer getragen wird. In der Regel ist jedoch bei Standardkaufverträgen die oben genannte Kostenaufteilung üblich, und es gibt keine Notwendigkeit, dies zu ändern.

Es gibt jedoch möglicherweise Verhandlungsspielraum, auf den Sie als Käufer hinweisen können. Im Falle eines Hauskaufs in der Schweiz können Sie eine Vereinbarung mit dem Verkäufer treffen, um die Notar- und Grundbuchgebühren zu teilen. Wenn das Haus beispielsweise CHF 500.000 kostet und die Notar- und Grundbuchgebühren CHF 5.000 betragen, könnten Sie mit dem Verkäufer gemäss der folgenden Vereinbarung verhandeln:

- Der Verkäufer trägt die Hälfte der Notar- und Grundbuchgebühren, CHF 2.500

In diesem Fall würde jeder 50% der Gebühren tragen. Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, dass Sie dies in der Notariatsgebührvereinbarung aushandeln müssen, bevor Änderungen im Kaufvertrag vorgenommen werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass diese Art von Négociation nur in bestimmten Fällen sinnvoll ist.

Wenn der Verkäufer beispielsweise schlechte Bonität oder finanzielle Schwierigkeiten hat, ist es unwahrscheinlich, dass er eine Reduktion seiner Notar- und Grundbuchgebühren akzeptieren wird. In diesem Fall sollte man lieber nicht über eine alternative Kostenaufteilung verhandeln. Wenn Sie jedoch erfolgreich eine alternative Kostenaufteilung vereinbaren können, kann dies zu erheblichen Einsparungen führen. Und in der Regel können diese Gebühren auch bei der Steuererklärung als Ausgabe geltend gemacht werden.

Insgesamt sollten Sie sich gut informieren, bevor Sie über eine alternative Kostenaufteilung bei einem Hauskauf nachdenken. Prüfen Sie die Feinheiten des Kaufvertrages und stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Konsequenzen vollständig verstehen, bevor Sie Änderungen in der Notariatsgebührvereinbarung vornehmen.

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Also persönlich habe ich noch nie gehört, dass man die Kosten anders als im ursprünglichen Entwurf aufteilen kann. Es scheint, dass die bestehende Vereinbarung am häufigsten ist und es kein Problem gibt, es so beizubehalten. Vielleicht können Sie Ihre Verhandlungsfähigkeiten nutzen, um mehr Spielraum zu bekommen, aber ich vermute, dass dies eher schwierig wird.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Ich hatte in der Vergangenheit ein ähnliches Problem und es stellte sich heraus, dass die Notariats- und Grundbuchgebühren in der Regel von den Käufern getragen werden und keiner Verhandlung zugänglich sind. Der Verkäufer kann jedoch die Kosten der Schuldbriefe tragen. Diese Kosten sind normalerweise geringer als die Notar- und Grundbuchgebühren, aber es ist eine Alternative, wenn Sie hier eine Änderung vornehmen möchten.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Viele Grüsse,

Stephan

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