nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Guten Tag zusammen, Ich habe eine Frage bezüglich Handwerkerpfandrecht in Bezug auf Bauunternehmen. Kann eine Baufirma ein Handwerkerpfandrecht eintragen, selbst wenn sie als Generalunternehmer (GU) fungiert? Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ich vor einigen Monaten in mein neues Zuhause gezogen bin und plötzlich utopische Forderungen für angebliche Mehrleistungen gestellt werden. Dabei droht die GU auch gleich mit dem Handwerkerpfandrecht und ich bin mir nicht sicher, was ich dagegen tun kann. Zwischenzeitlich wurden lediglich kleine Garantiearbeiten durchgeführt, die Abnahme hat im Juli 2019 stattgefunden, und die 90-Tage-Frist ist also so oder so längstens abgelaufen. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder einen Tipp geben, wie ich vorgehen kann? Liebe Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo Nicola Padinatos, ich verstehe, dass du spezifische Fragen zum Handwerkerpfandrecht hast, und es kann ein kompliziertes Thema sein. Grundlegend ist das Handwerkerpfandrecht ein besonderes (gesetzliches) Pfandrecht, welches von Handwerkern und Bauunternehmern genutzt wird, um offene Rechnungen zu sichern. Dies bedeutet, dass Handwerker und Bauunternehmer, die Arbeit an oder auf einem Gebäude ausführen, ein Pfandrecht auf das Gebäude haben, an dem sie gearbeitet haben, und zwar bis zur Zahlung der offenen Rechnungen. Um später ein Handwerkerpfandrecht geltend zu machen, sollte das entsprechende Verfahren bei der Auftragsvergabe bekannt gegeben werden. Im Allgemeinen gilt jedoch, dass das Pfandrecht nur dann ausgeübt werden kann, wenn der Auftragnehmer eine Bauleistung erbracht hat. In der Regel gilt dies für Arbeiten wie die Erweiterung, den Umbau, die Sanierung oder Reparatur eines Gebäudes oder eines Grundstücks. Ein typisches Beispiel dafür wäre, dass ein Handwerker für einen Kunden in seinem Haus arbeitet und der Kunde die Rechnung nicht bezahlt oder begleichen kann. In diesem Fall kann der Handwerker ein Handwerkerpfandrecht ausüben, indem er ein Pfandrecht auf das Haus des Kunden ausübt. Dieses Pfandrecht kann behalten werden, bis die Rechnung vollständig bezahlt ist. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Handwerkerpfandrecht ausgeübt werden kann. Im Allgemeinen muss der Handwerker seinen Auftraggeber (den Kunden) darüber informieren (in schriftlicher Form), dass er sein Pfandrecht ausüben kann, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Zudem muss er den Eigentümer des betreffenden Grundstücks oder Gebäudes unverzüglich darüber informieren, dass er das Pfandrecht geltend machen wird. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mehrleistungen, die vom Handwerker beantragt werden, notwendig und vertraglich vereinbart sind. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte der Handwerker ein Pfandrecht geltend machen, das er rechtlich nicht beanspruchen darf. Um also dein Problem zu lösen, würde ich dir empfehlen, zunächst zu prüfen, ob die gestellten Anforderungen und behaupteten Mehrleistungen überhaupt vertraglich vereinbart oder notwendig waren. Wenn nicht, solltest Du Dich anwaltlicher Unterstützung suchen, um rechtliche Schritte zu bewerten. Ich hoffe, dass diese Informationen für dich nützlich sind. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey nicola_padinatos, Das Handwerkerpfandrecht gibt Baufirmen ein Mittel in die Hand, um offene Forderungen durchzusetzen. Allerdings ist es nicht so einfach, ein Handwerkerpfandrecht einzutragen, und es gibt auch bestimmte Voraussetzungen, die die Baufirma erfüllen muss. Machst du dir Sorgen um deine eigene finanzielle Sicherheit bei einer solchen Forderung, solltest du dich an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Dieser kann dir am besten sagen, wie du vorgehen sollst. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Guten Tag, Das Problem bei Forderungen für zusätzliche Leistungen nach der Abnahme ist, dass es schwer nachweisbar ist, ob diese notwendig waren. Das kommt sehr häufig vor, insbesondere im Bereich von Bauprojekten. Meine Empfehlung wäre, die Baufirma nochmals schriftlich aufzufordern, ihre Forderungen zu begründen und im Detail aufzuschlüsseln. Bitten Sie um Rechnungen, die den geforderten Betrag rechtfertigen. In der Regel hilft dies bereits, um Unstimmigkeiten zu klären und offene Fragen auszuräumen. Ich wünsche einen erfolgreichen Ausgang bei dieser Angelegenheit!FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...