FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo Zusammen, im November letzten Jahres haben wir ein EFH gekauft. Der Kaufvertrag wurde bereits unterzeichnet und die Anzahlung geleistet. Auch der Grundbucheintrag ist erfolgt. Der Vorbesitzer hat ein Wohnrecht bis zum 31.03.2023 vereinbart, sodass die Übergabe spätestens am 01.04.2023 stattfinden soll. Trotzdem haben wir noch zwei Fragen: Zum einen müssen wir unsere Wohnung zurzeit noch so bald wie möglich räumen und rechtzeitig abgeben, bevor die Übergabe für unser zukünftiges Haus stattfindet. Dafür müsste die Hausübergabe mindestens eine Woche früher erfolgen. Leider haben wir das nicht im Vertrag festgehalten. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die uns helfen könnte? Zum anderen haben wir auch keine festgehaltene Vereinbarung zur Reinigung des Hauses im Vertrag, was bei Mietwohnungen üblich ist. Wir fragen uns, ob der Verkäufer dazu verpflichtet ist, das Haus gereinigt zu übergeben, auch wenn es nicht im Vertrag steht. Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr eure Erfahrungen oder Meinungen dazu teilt. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo FWinkler, ich habe deine Fragen gelesen und versuche, dir so ausführlich wie möglich zu antworten. Zur ersten Frage: In einem Vertrag sollte normalerweise ein genauer Termin für die Übergabe des Hauses vereinbart werden. Wenn jedoch kein früherer Termin festgelegt wurde, kann es schwierig sein, eine gesetzliche Regelung zu finden, die euch unterstützt, das Haus früher zu übernehmen. Es ist jedoch möglich, dass sich die Parteien einvernehmlich auf einen früheren Termin verständigen. In diesem Fall sollten die Absprachen unbedingt schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Als Beispiel: Nehmen wir an, der Verkäufer des Hauses hat eine neue Wohnung gefunden und möchte so schnell wie möglich aus dem Haus ausziehen. In diesem Fall könnt ihr eine Vereinbarung treffen, dass die Übergabe des Hauses zwei Wochen früher stattfindet als im Vertrag festgelegt. Zur zweiten Frage: Es gibt keine spezifische gesetzliche Regelung, die den Verkäufer zur Reinigung des Hauses bei der Übergabe verpflichtet. Der Verkäufer muss das Haus jedoch in einem ordentlichen Zustand übergeben. Wenn das Haus bei der Übergabe nicht sauber genug ist, kann der Käufer die Kosten für eine eventuelle Reinigung vom Verkäufer einfordern. Ein Beispiel: Wenn ihr das Haus besichtigt und feststellt, dass es nicht in einem sauberen Zustand ist, solltet ihr dies dem Verkäufer mitteilen und eine Vereinbarung treffen, wer für die Reinigungskosten aufkommt. Es ist auch möglich, die Reinigungskosten im Vertrag festzuhalten, um zukünftige Missverständnisse zu vermeiden. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi FWinkler, Sorry, aber meiner Meinung nach kann ich Swiss.Stephan nicht zustimmen. Wenn das Haus bei der Übergabe noch nicht frei ist, kann das für euch zu einem Verzögerungsproblem werden. Deshalb würde ich empfehlen, die Übergabetermine neu zu besprechen und diese schriftlich festzuhalten. Eine weitere Idee wäre es, den Termin für die Schlüsselübergabe zu vereinbaren, bevor der Vorbesitzer vollständig ausgezogen ist. So könntet ihr früher als vereinbart im Haus wohnen und es schon vor der Übergabe an euch renovieren und reinigen. LG, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey FWinkler, Zur Frage der Reinigung des Hauses möchte ich noch hinzufügen, dass es zwar keine direkte Verpflichtung gibt, das Haus gereinigt zu übergeben. Aber in der Praxis ist es üblich, dass das Haus bei Übergabe in einem einigermassen sauberen Zustand ist. Wenn das Haus beim Kauf noch bewohnt war, denkt auch daran, dass eine Grundreinigung spätestens beim Auszug durchgeführt werden muss. Wenn das Haus hingegen nicht bewohnt war, kann es eine Weile nicht bewohnt gewesen sein, was zu Staub- und Schmutzansammlungen geführt haben kann. Also, es wäre besser, sich direkt mit dem Vorbesitzer abzusprechen und das Haus im sauberen Zustand zu übernehmen. Vielleicht würde eine professionelle Reinigungsfirma die nötige Unterstützung bieten. Die Kosten für die Reinigung können natürlich im Vertrag abgesprochen werden. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...