Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Ich freue mich bald unser Haus beziehen zu können, aber ich möchte sicherstellen, dass ich die Garantiebedingungen verstehe, die in unserem Vertrag mit dem GU aufgeführt sind. Laut Vertrag: Alle Unternehmen, die Rechnungen über mehr als CHF 5.000 stellen, müssen eine Bank- oder Versicherungsgarantie von 10% bereitstellen (gemäss SIA 118). Ab dem Abnahmedatum beginnt eine zweijährige Rügefrist gemäss SIA 118. Die Gewährleistungsfrist beträgt meiner Meinung nach 5 Jahre. Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Solidarbürgschaften auch 5 Jahre oder nur 2 Jahre laufen sollten. Könnt ihr mir hierbei weiterhelfen? Danke im Voraus, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Die Gewährleistungsfrist ist ein wichtiger Bestandteil des Vertragsrechts und schützt den Käufer vor schlechter Qualität oder Mängeln bei Produkten oder Dienstleistungen. In der Schweiz gibt es für die Baubranche die SIA 118 Norm, die eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren vorschreibt. Das bedeutet, dass der Bauunternehmer für diesen Zeitraum für Mängel an der Baustelle haftet. Um sicherzustellen, dass die Garantie auch im Falle des Bankrotts des Unternehmers noch gilt, müssen Solidarbürgschaften abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Garantiesumme von einem Dritten, z.B. einer Bank oder Versicherung, abgedeckt wird, falls der Bauunternehmer zahlungsunfähig wird. Diese Solidarbürgschaftsvereinbarungen sind grundsätzlich auf 2 Jahre begrenzt, weil die meisten Banken und Versicherungen keine längeren Haftungserklärungen abgeben wollen. Ein Beispiel: Ein Kunde hat ein Haus gebaut und nach 3 Jahren treten Mängel auf, die auf Fehler des Bauunternehmers zurückzuführen sind. Da die Gewährleistungsfrist jedoch 5 Jahre beträgt und die Solidarbürgschaften nur 2 Jahre abdecken, ist der Kunde gezwungen, den Schaden selbst zu tragen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Fälle. Wenn beispielsweise die Mängel erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entdeckt werden, kann der Kunde dennoch Anspruch auf Garantie haben, wenn er nachweisen kann, dass die Mängel bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Es ist wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die Bedingungen der Gewährleistung und Solidarbürgschaften genau kennen, um im Falle von Mängeln oder Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Gewährleistungsfrist nach SIA 118 in der Schweiz 5 Jahre beträgt, was bedeutet, dass der Bauunternehmer in diesem Zeitraum für Mängel haftet. Damit die Garantie jedoch auch im Falle eines Bankrotts des Unternehmers noch gilt, müssen Solidarbürgschaften abgeschlossen werden, die meist auf 2 Jahre begrenzt sind. Wichtig ist es, die Bedingungen der Garantievereinbarungen zu kennen, um im Falle von Mängeln oder Insolvenz des Unternehmens bestens abgesichert zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi Nessio, Das stimmt, die Solidarbürgschaften sind auf 2 Jahre begrenzt und die Gewährleistungsfrist beträgt tatsächlich 5 Jahre. Also, wenn du in den ersten zwei Jahren nach Abschluss des Projekts Probleme hast, wendest du dich direkt an den GU, der dann die Garantieansprüche gegenüber den Unternehmern geltend macht. Ab dem dritten Jahr wendest du dich direkt an den betreffenden Unternehmer, um Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Ich hoffe, das hilft dir weiter! Beste Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo Nessio, Ich möchte noch hinzufügen, dass es wichtig ist, die Garantiebedingungen im Detail zu prüfen, da es von Unternehmen zu Unternehmen und von Projekt zu Projekt unterschiedlich sein kann. Der Betrag für die Garantie kann ebenfalls variieren. Daher rate ich dir, die Garantiebedingungen und den Vertrag sorgfältig zu prüfen, bevor du zu einem Abschluss kommst. Es wäre auch eine gute Idee, vor der Unterzeichnung des Vertrags den Rat eines Anwalts einzuholen, um sicherzustellen, dass deine Interessen vollständig geschützt sind. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...