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Nessio

Maximaltiefe einer Garagenbox?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Tiefe von Garagenboxen. In meinem Fall sollen diese in eine Scheune eingebaut werden, die derzeit zu einer Garage/Kellerräume umgewandelt wird. Der Architekt meint, dass eine Säule im Weg ist und die maximal mögliche Tiefe der Boxen bei 4,90 Metern läge. Der allgemeine Standard scheint mir jedoch höher.

Ich möchte auch niemanden übervorteilen, jedoch habe ich schon 45.000 CHF für die Garagenboxen bezahlt und kann meinen Opel Insignia Kombi nicht einmal hineinstellen. Gibt es gewisse Normen oder Bestimmungen, die ich hier heranziehen kann, und wenn ja, welche?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Beste Grüsse,

Nessio

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Hey Nessio,

Die Normen für Garagen variieren je nach zuständigem Kanton, aber als Faustregel gilt, dass eine Garagenbox mindestens 5,5 m tief sein sollte, damit gängige Autos hineinpassen. Es gibt unterschiedliche Regelungen für die Mindestgrösse von Garagen in verschiedenen Kantonen in der Schweiz. Beispielsweise schreibt das Baureglement in Zürich vor, dass eine Standardgarage eine Mindestgrösse von 2,5m in der Breite und 5,5m in der Tiefe haben sollte. In anderen Kantonen, wie beispielsweise Bern, ist die Mindestgrösse einer Garage nicht festgelegt. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine Garage gross genug sein sollte, um ein gängiges Auto zu beherbergen.

Ich würde deinen Architekten nochmal darauf ansprechen und ihm sagen, dass du gemäss den gängigen Standards eigentlich Tiefe für den Preis verlangst. Eine Garage sollte gross genug sein, um das Auto und eventuell auch zusätzliches Zubehör wie Fahrräder, Gartengeräte etc. aufzunehmen. Wenn die Garage nicht ausreichend Platz bietet, kann sie schnell zu eng und unpraktisch werden. Durch die Planung einer ausreichend grossen Garage wird nicht nur gewährleistet, dass das Auto sicher und geschützt aufbewahrt wird, sondern es erhöht auch den Wert der Immobilie.

Vielleicht lässt er sich ja dann doch auf die Verschiebung der Säule ein! Es ist immer besser, frühzeitig auf solche Probleme hinzuweisen, damit der Architekt die Planung entsprechend anpassen kann. Eine kleine Investition zu diesem Zeitpunkt kann später mögliche zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden.

Beste Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hi Nessio,

ich hatte ein ähnliches Problem vor Kurzem, bei dem meine alte Garage nur 4,50 Meter tief war und daher nicht mehr als Abstellplatz genutzt werden konnte. Ich habe dann eine neue Garage bauen lassen, die 5,50 Meter tief ist - für einen angemessenen Preis versteht sich. Es gibt also schon eine gewisse Norm, die man ansetzen kann.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hi Nessio,

Du hast definitiv das Recht, die Garagenboxen zu reklamieren, falls die vereinbarte Grösse nicht eingehalten wird. Wenn dein Architekt auf seine Verschiebe-Idee besteht, würde ich dir raten, auch andere Architekten um Angebote zu bitten. Vielleicht findet sich ja einer, der ihren Vorschlag ohne Ausgleichsmassnahme umsetzen kann.

Solltest du jedoch auf die Idee des Architekts eingehen, würde ich darauf achten, dass der Preis für den Mehrpreis angemessen ist, da 45.000 CHF für nicht einmal 5 Meter Tiefe bereits sehr hoch sind.

Beste Grüsse,

FWinkler

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