nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor drei Jahren ein Haus gekauft und nun für 65'000 CHF einige Renovierungen durchgeführt. Darunter fielen ein neues Badezimmer, eine Dachgaube, eine Isolierung des Hauses und ein neuer Schwedenofen. Ich habe alle Kosten bei der Gebäudeversicherung gemeldet, da diese das Haus schätzen lassen müssen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich auch die Steuerverwaltung informieren muss, um die Renovierungskosten absetzen zu können. Ich möchte vermeiden, einen höheren Eigenmietwert zu erhalten, da dieser letztes Jahr bereits geschätzt wurde. Unsere Hypothek beträgt effektiv noch 30'000 CHF, da der Rest über meine Pensionskasse finanziert wurde. Könnt ihr mir weiterhelfen? Beste Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Guten Tag Nicola, es ist möglich, die renovierten Teile deines Hauses in der Steuererklärung abzusetzen, wenn sie vermietet werden. In diesem Fall können die Renovierungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Stellen wir uns vor, du hast ein Zimmer in deinem renovierten Haus vermietet. In diesem Fall musst du in der Steuererklärung angeben, welche Einkünfte du durch die Vermietung erzielt hast. Zusätzlich können die Renovierungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Wenn das Zimmer nicht vermietet wird, kannst du die gesamten Kosten als Handwerkerleistung absetzen. Hierbei kannst du bis zu 20% der Kosten oder maximal 1.200 CHF abziehen. Ein Beispiel hierfür Du hast ein Zimmer in deinem Haus renoviert und möchtest es vermieten. Die Renovierungskosten belaufen sich auf 10.000 CHF. Die Mieteinnahmen betragen 800 CHF pro Monat, das entspricht 9.600 CHF pro Jahr. In der Steuererklärung gibst du die 9.600 CHF als Einkünfte aus Vermietung an und fügst die 10.000 CHF als Werbungskosten hinzu. Somit mindern sich deine steuerpflichtigen Einkünfte um den Betrag der Renovierungskosten. Wenn du die Renovierungskosten jedoch als Handwerkerleistung absetzt, kannst du 20% davon abziehen. Das wären in diesem Beispiel 2.000 CHF. Jedoch ist der maximale Abzug auf 1.200 CHF begrenzt. Es lohnt sich also zu überlegen, ob eine Deklaration als Werbungskosten oder als Handwerkerleistung niedriger ausfällt und somit steuerlich günstiger ist. Ich hoffe, ich konnte dir bei deinen Steuerfragen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey Nicola, Ich stimme Swiss.Stephan voll und ganz zu. Du kannst in deiner Steuererklärung die gesamten Kosten als Werbungskosten absetzen, jedoch musst du die gesamte Fläche deines Hauses angeben. Wenn du nur kleine Teile des Hauses renoviert hast, wird dein Eigenmietwert nicht sonderlich steigen. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo Nicola, Ich habe noch einen weiteren Tipp für dich: Wenn du dich entschliesst, dein Haus zu verkaufen, musst du die Renovierungskosten in die Liste der Kosten für den Verkauf eintragen. Wenn es keine offizielle Aufzeichnung gibt, kann es schwierig sein, den Kaufpreis des Hauses zu erhöhen. Darüber hinaus ist es ratsam, auf die Steuer zu achten, da die Renovierungskosten in die Kapitalertragssteuer einbezogen werden können. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...