FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Guten Tag zusammen, ist es eigentlich Pflicht für Vermieter, einen Trockenraum oder Tumbler zur Verfügung zu stellen, falls im Haus kein Trockenraum vorhanden ist? Meine Waschmaschine steht bereits in meiner Wohnung im Badezimmer. Ich kenne mich mit der gesetzlichen Lage nicht aus, es wäre toll, wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Die Frage zur Bereitstellung eines Trockenraums oder Tumblers hängt von den Gegebenheiten der Wohnung ab und es gibt keine eindeutige Regelung dafür. In einem Einfamilienhaus kann es beispielsweise als selbstverständlich gelten, dass der Mieter seine Wäsche draussen trocknet und es keinen Trockenraum benötigt. In älteren Mietshäusern ist es jedoch meist üblich oder vertraglich vereinbart, dass ein Wäschetrockenplatz zur Verfügung gestellt wird. Doch was, wenn in deinem Mietvertrag keine Angaben dazu gemacht wurden? Dann gibt es keine rechtliche Verpflichtung für deinen Vermieter, dir einen Trockenraum zur Verfügung zu stellen. In solchen Fällen empfiehlt es sich daher, mit dem Vermieter Rücksprache zu halten und zu klären, ob und wie ein Trockenplatz bereitgestellt werden kann. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn beispielsweise eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt, die das Treppensteigen erschwert oder unmöglich macht, dann hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter einen Trockenplatz zur Verfügung zu stellen, der ohne Treppensteigen zugänglich ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Mieter selbst eine Lösung sucht und beispielsweise einen Wäscheständer oder einen Wäschetrockner in seiner Wohnung aufstellt. In jedem Fall sollten Mieter und Vermieter eine einvernehmliche Lösung finden, um Konflikte und Unstimmigkeiten zu vermeiden. Zusammenfassend lässt sich sagen: Ob ein Trockenraum bereitgestellt werden muss, hängt von den Gegebenheiten der Wohnung und dem Mietvertrag ab. Ein Anspruch darauf besteht nicht automatisch, es sei denn, es gibt besondere Umstände wie körperliche Beeinträchtigungen. Ich hoffe, diese Informationen haben dir weitergeholfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi FWinkler, Meine frühere Vermieterin hat uns eine Waschmaschine und einen Tumbler zur Verfügung gestellt. Die Nutzung hat jedoch extra gekostet, etwa 50 Franken im Monat. Es ist also möglich, dass dein Vermieter dir die Nutzung eines Tumblers anbietet, aber ich denke nicht, dass er verpflichtet ist, darin zu investieren. Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hey FWinkler, Noch ein kleiner Tipp von mir zum Trocknen von Wäsche: Du kannst einen Wäscheständer kaufen, der sich ganz einfach auf dein Waschbecken stellen oder an der Duschwand befestigen lässt. Es gibt verschiedene Grössen und Modelle, die sich für jeden Raum eignen. Auf diese Weise musst du nicht jedes Mal deine Wäsche zum Trockenraum transportieren oder bei schlechtem Wetter draussen trocknen lassen. Vielleicht probierst du das mal aus? Ich find's super praktisch! Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...