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nicola_padinatos

Rückgabe von Pensionskassengeldern beim Verkauf von Immobilien

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Guten Tag zusammen!

Ich brauche eure Hilfe in Bezug auf eine Frage, die ich habe, die sich auf Hypotheken und Pensionskassengelder bezieht. Meine Mutter besitzt ein Haus, das sie vor einigen Jahren zusammen mit ihrem verstorbenen Mann gekauft hat. Bei ihrem Freund handelt es sich um eine Person, die sich zusammen mit seinem Pensionskassengeld an dem Haus beteiligt hat.

Das Problem besteht darin, dass die Mittel nicht in das Haus investiert wurden, sondern zur Tilgung seiner Schulden verwendet wurden. Obwohl er kein Geld hineingesteckt hat, besitzt er jetzt Anteile an dem Haus. Leider funktioniert die Beziehung zwischen meiner Mutter und ihrem Freund nicht mehr, und das Haus muss möglicherweise verkauft werden.

Frage: Wenn mein Mutter das Haus verkauft, müsste das Pensionskassengeld seines Freundes zurück zur Pensionskasse. Das würde bedeuten, dass das Geld meiner Mutter gehören würde und dass er seine Schulden abbezahlt hätte. Meine Mutter müsste also seine Schulden bezahlen.

Wie kann meine Mutter an ihren Teil kommen, ohne dass es zu Konflikten mit dem Gesetz kommt? Wenn das Haus verkauft wird, könnte sie den gesamten Erlös erhalten, und ihr "Freund" müsste auf seinen Pensionskassenteil verzichten. Ist das machbar?

Ich hoffe, ich habe die Problematik ausreichend beschrieben. Über jegliche Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hallo, Ich verstehe Ihr aktuelles Problem bezüglich der Aufteilung der Immobilie nach dem Tod Ihres Verwandten.

Es ist eine schwierige Situation, aber es gibt eine mögliche Lösung, die Sie mit Hilfe eines Anwalts erreichen können. Dies wird Ihnen helfen, eine faire Aufteilung des Eigentums zu vereinbaren, die von allen Parteien akzeptiert wird. Es ist wichtig zu verstehen, dass es bei einer solchen Aufteilung um den Anteil geht, den die verschiedenen Parteien am Kaufpreis des Hauses geleistet haben.

Nehmen wir als Beispiel an, dass das Haus von Ihrer Mutter und ihrem verstorbenen Mann im Wert von CHF 500.000 gekauft wurde und ihr Freund CHF 100.000 beigetragen hat. In diesem Fall könnte der Erlös aus dem Verkauf des Hauses wie folgt aufgeteilt werden:

- Ihre Mutter erhält zwei Drittel des Erlöses, also CHF 333.333.

- Ihr Freund erhält ein Drittel des Erlöses, also CHF 166.667.

Dieser Vorschlag beruht auf einer einfachen mathematischen Berechnung des Anteils jedes Beteiligten am Kaufpreis des Hauses. Für die Umsetzung dieser Aufteilung benötigen Sie jedoch eine schriftliche Vereinbarung, die von allen Parteien unterschrieben wird.

Nun gibt es noch eine Frage, die Sie mit Ihrem Anwalt klären sollten: Wie soll der Anteil Ihres verstorbenen Verwandten am Erlös des Hausverkaufs aufgeteilt werden? Wenn in seinem Testament keine besonderen Anweisungen gegeben wurden, wird der Teil Ihres Verwandten gemäss den geltenden Erbrechtsvorschriften aufgeteilt. Hier wird Ihr Anwalt Ihnen helfen, die am besten geeignete Lösung zu finden.

Abschliessend möchten wir betonen, dass es wichtig ist, die Dinge klar und fair zu halten, um potenzielle Konflikte zu vermeiden. Wenn Sie eine schriftliche Vereinbarung über die Aufteilung des Hauserlöses abschliessen, können alle Parteien sicher sein, dass ihre Interessen geschützt sind.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hi,

Es ist in der Tat möglich, dass der Freund auf seine Anteile am Haus verzichtet, damit Ihre Mutter den gesamten Erlös aus dem Hausverkauf erhält. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass es sich hierbei um eine freiwillige Entscheidung handelt. Um eine letztendliche Vereinbarung zu treffen, würde ich auch empfehlen, eine Einigung schriftlich festzuhalten.

Viele Grüsse,
Nessio

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Hallo zusammen,

Ich möchte auch noch eine kleine Anmerkung zu diesem Thema machen. Die Rückgabe von Pensionskassengeldern ist in der Regel abhängig von den Regelungen der jeweiligen Pensionskasse. Es ist daher wichtig, dass Ihre Mutter und der Freund des Hauses prüfen, ob sie die Rückgabebedingungen erfüllen.

Wenn sich beide Parteien nicht einig werden können, wäre eine Mediation durch einen geschulten Mediator eine gute Option, um eine faire Lösung zu finden.

Liebe Grüsse,
Swiss.Stephan

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