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nicola_padinatos

Parkett verlegen und steuerlich absetzen?

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Hallo zusammen!

Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und habe eine Frage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Renovierungskosten beim Hauskauf. Ich habe das 1. OG meines Hauses mit Parkett ausstatten lassen und das gesamte Innere gestrichen. Ich denke, diese Kosten sollten steuerlich abzugsfähig sein, aber ich bin mir nicht sicher wie es genau funktioniert.

Ich muss in der Steuererklärung den wertvermehrenden Anteil in % angeben, weiss aber nicht, wie viel das in meinem Fall ist. Wenn ich für die Renovierungskosten von 100% Abzugsfähigkeit ausgehe, sind die Kosten insgesamt höher als der Eigenmietwert. Der "Verbleibender Ertrag" in der Steuererklärung ist damit ein negativer Wert.

Wie muss ich also vorgehen und wie hoch ist der wertvermehrende Anteil in meinem Fall?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüsse,

Nicola Padinatos

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Hallo lieber Nicola,

Wenn Sie als Hausbesitzer planen, bestimmte Renovierungsarbeiten durchzuführen, ist es sehr wichtig, dass Sie die steuerlichen Abzugsfähigkeiten im Auge behalten. Die steuerliche Abzugsfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Art der Renovierung und dem Alter des Hauses.

Grundsätzlich können die Kosten von Schönheitsreparaturen und Renovierungen, die für öffentliche Räume, wie Wohnzimmer, Küche oder Bad, anfallen, steuerlich anerkannt werden. Dabei handelt es sich um Arbeiten, die der Verbesserung oder Erhaltung des Wohnwertes der Immobilie dienen. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten oder auch der Austausch von Sanitäranlagen.

Wenn eine Renovierung jedoch dem "Substanzwert" zugeordnet wird, ist sie im Normalfall nicht absetzbar. Das ist dann der Fall, wenn die Renovierung das Haus tatsächlich erneuert, d.h. ihr "Zweck" ist es, die Nutzungsdauer des Hauses zu erhöhen. Das bedeutet, dass alle Arbeiten oder Renovierungen, die die Struktur des Hauses, wie das Fundament, die Decke, tragende Wände oder Fundamente betreffen, unter die Kategorie "Substanzwert" fallen und somit nicht steuerlich abgesetzt werden können.

Einige Beispiele für Renovierungen, die nicht absetzbar sind, sind:

  • Erneuerung des Daches
  • Austausch von Fenstern und Türen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Sanierung des Fundaments

Wenn Du jedoch das Badezimmer renovierst oder das Haus von aussen streichst, ist das normalerweise absetzbar, da es dem Wert des Hauses zugeschrieben wird. Einige Beispiele für Renovierungen, die steuerlich abzugsfähig sind, sind:

  • Renovierung des Badezimmers
  • Erneuerung der Küche
  • Maler- oder Tapezierarbeiten
  • Aufarbeitung der Fassade

Wie bereits erwähnt, hängt die steuerliche Abzugsfähigkeit von verschiedenen Faktoren ab. Anhand eines Beispiels lässt sich dies gut verdeutlichen:

Wenn Sie das Badezimmer Ihres Hauses renovieren und dabei auch die Wasser- und Elektrikleitungen erneuern, können Sie nur den Anteil steuerlich absetzen, der für die Renovierung selbst ausgegeben wurde. Die Kosten für die Erneuerung der Leitungen müssen Sie selbst tragen, da sie zum "Substanzwert" des Hauses gehören. Wenn Sie jedoch nur das Badezimmer neu fliesen und eine neue Badewanne oder Duschkabine einbauen lassen, können Sie die gesamten Kosten, die für die Renovierung angefallen sind, steuerlich absetzen.

Es ist wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Renovierungsarbeiten gut informieren, welche Kosten steuerlich anerkannt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder lassen Sie sich von einem Experten beraten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüsse,

Franz

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Hi Nicola,

Grundsätzlich sollten Massnahmen zur Instandhaltung und -setzung, die den Wohnwert der Immobilie erhalten oder steigern, in der Regel steuerlich abzugsfähig sein. Wie bereits erwähnt, ist jedoch auch der Alter des Hauses relevant.

Wenn Dein Haus älter als 10 Jahre ist, solltest Du 10% der Kosten abziehen. Der Rest kann dann innerhalb von 10 Jahren abgesetzt werden.

Du solltest ausserdem in der Steuererklärung angeben, dass es sich um eine Renovierung im Rahmen von Instandhaltungs- und Modernisierungsmassnahmen handelt.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hallo Nicola Padinatos,

Wenn ich das richtig verstehe, befindet sich Dein Haus in der Schweiz? Wenn ja, solltest Du beachten, dass in der Schweiz nicht alle Renovierungsarbeiten von der Steuer absetzbar sind.

In der Schweiz können nur Arbeiten an bestehenden Werten steuerlich abgesetzt werden. Der Grundstückswert, der durch die Renovierung gesteigert wird, kann nicht abgezogen werden.

Liebe Grüsse,

Swiss.Stephan

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