Swiss.Stephan Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Grüezi miteinander,Ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft, wie viele von Ihnen auch, und wir haben gemeinsame Strassen, Wege und Grünflächen.Kürzlich hat ein Mitbewohner den Antrag gestellt, eine dieser Grünflächen für gemeinsame Gestaltung und Pflege freizugeben. Meinungen gesucht!Ich bin mir nicht sicher, welche Stimmenmehrheit in diesem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist. Wisst ihr da mehr?Im gemeinsamen Regelwerk habe ich dazu nichts finden können, aber ich vermute, dass bei einer Nutzungseinigung (nicht nur Gestaltung und Pflege) eine Einstimmigkeit erforderlich ist. Stimmt das?Ich bin gespannt auf eure Antworten.Freundliche Grüsse,Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo Swiss.Stephan, Für Entscheidungen, die in Wohneigentümergemeinschaften getroffen werden müssen, gilt üblicherweise die einfache Mehrheit. Das bedeutet, dass eine Mehrheit der Eigentümer zustimmen muss, um eine Entscheidung zu treffen. Beispielsweise könnte eine einfache Mehrheit aus 51% der Stimmen bestehen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn es um eine umfangreichere Nutzung des gemeinsamen Eigentums geht, ist eine Einstimmigkeit erforderlich. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer zustimmen muss, bevor die Entscheidung getroffen werden kann. Ein Beispiel dafür wäre eine bauliche Erweiterung des gemeinsamen Eigentums. Diese Regelung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) in Artikel 712l Absatz 2 festgehalten. Hier steht, dass für "wichtige Entscheidungen" eine Einstimmigkeit erforderlich ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Definition von "wichtigen Entscheidungen" im Ermessen der Eigentümergemeinschaft liegt. Einige Entscheidungen, wie zum Beispiel die Auswahl des Verwalters, können als wichtig angesehen werden und eine Einstimmigkeit erfordern. Andere Entscheidungen, wie das Festlegen von Hausordnungen, können hingegen mit einer einfachen Mehrheit getroffen werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Eigentümergemeinschaft möglicherweise spezifische Regeln oder Beschränkungen für Entscheidungen hat. Diese können in der Teilungserklärung oder den Hausordnungen festgelegt sein. Ich hoffe, dass ich dir hiermit helfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hi Stephan! Ich kann Nessios Aussage bestätigen. Tatsächlich ist in der Regel eine Mehrheit von mehr als 50 Prozent der Stimmen bei der Eigentümerversammlung erforderlich. Wenn es um eine umfangreichere Nutzung geht, z.B. einen neuen Gemeinschaftsraum, sind jedoch laut Paragraph 712l Absatz 2 des ZGB mehr als 50% der Stimmen notwendig. Feines Wochenende! FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 31, 2023 Melden Share Geschrieben May 31, 2023 Hallo zusammen, Ich bin im Grunde damit einverstanden, dass wir unsere Gemeinschaftsgrünflächen pflegen und gestalten, aber ich habe Bedenken hinsichtlich der Finanzierung. Wir sollten uns daher Gedanken machen, wie wir für die notwendigen Kosten aufkommen können. Für mich klingt es sinnvoll, einen Vorschlag für die Kostenaufteilung zu machen und diesen bei der Eigentümerversammlung vorzustellen. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...