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nicola_padinatos

Werbetafeln am Gebäude in Wohnzone - Erlaubt oder nicht erlaubt?

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Guten Tag zusammen,

Ich benötige eure Einschätzung in einem Streitfall zwischen meinem Nachbarn und mir. Wir haben gemeinsam eine Wohnung in einem Gebäude mit drei Stockwerken gekauft. Das Erdgeschoss wurde vom Architekten, der auch unser Mitbesitzer ist, als Verkaufslokal genutzt. Die beiden anderen Etagen sind Wohnungen.

Das Verkaufslokal, dessen Eigentümer unser Architekt ist, beabsichtigt, Werbetafeln an der Fassade anzubringen. Mein Nachbar und ich möchten dies allerdings nicht. Doch unser Mitbesitzer besteht darauf und argumentiert damit, dass vor dem Umbau die Werbetafeln ebenfalls dort waren. Ich wies ihn darauf hin, dass er allein nicht befugt sei, diese Entscheidung zu treffen. Allerdings konterte er damit, dass unser Gebäude in einer "Wohnzone mit Gewerbeerleichterung" liege, was seiner Meinung nach das Anbringen von Werbetafeln erlaube.

Ich hingegen glaube, dass dies unschicklich und eine Abwertung des Gebäudes wäre. Gerade, da dies ein Wohngebiet ist. Die Gemeinde hat jedoch anscheinend das Anbringen von Werbetafeln bewilligt, bevor das Gebäude in Miteigentum war.

Doch was können wir dagegen tun? Mein Nachbar und ich würden uns gerne wehren, doch wir wissen nicht, ob wir eine Handhabe haben und was deren Bezug zu der genannten "Wohnzone mit Gewerbeerleichterung" ist. Könnt ihr uns bitte weiterhelfen? Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüsse,

Nicola

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Sehr geehrter Herr Nicola Padinatos,

ich habe Ihre Anfrage bezüglich der geplanten Werbetafeln des Architekten erhalten und möchte Ihnen hiermit einige weitere Informationen dazu geben.

Wenn der Architekt plant, Leuchtreklamen anzubringen, gelten andere Vorschriften als bei feststehenden Werbetafeln. In diesem Fall fallen die Werbetafeln unter das Elektrogesetz und müssen den entsprechenden Normen entsprechen. Es kann also notwendig sein, dass elektrische Anlagen von einem Installateur geprüft werden müssen. Bei feststehenden Werbetafeln hingegen gibt es kein spezielles Gesetz, das beachtet werden muss.

Unabhängig davon müssen für beide Arten von Werbetafeln Baubewilligungen vorhanden sein. Ihr Mitspracherecht ist hier also gegeben. Ein Beispiel wäre, wenn die Werbetafeln in einer historischen Altstadt angebracht werden sollen. In diesem Fall müssen besondere Vorschriften beachtet werden, um das historische Stadtbild zu erhalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lage der Werbetafeln. Wenn der Architekt plant, die Tafeln an einer öffentlichen Strasse anzubringen, muss er auch die Genehmigung der Gemeinde oder des Strassenmeisters einholen. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Meinung der Anwohner einzuholen. Ein Beispiel wäre, wenn Anwohner sich beschweren, dass die Leuchtreklame zu hell ist und ihre Nachtruhe stört.

Letztendlich kann auch die Grösse und Position der Werbetafeln wichtige Faktoren sein. Wenn die Tafeln zu gross sind, können sie zu einer optischen Beeinträchtigung der Umgebung führen. Wenn sie zu nah an Gebäuden angebracht sind, können sie den Zugang zu Fenstern oder Balkonen versperren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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Hallo Nicola,

Ich denke, es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass in einer Wohnzone mit Gewerbeerleichterung auch gewisse Geschäfte und Werbetafeln erlaubt sind. Es ist also möglich, dass Ihr Architekt aufgrund dieser Zone tatsächlich eine berechtige Hoffnung auf Genehmigung der Werbetafeln hat. Doch dies würde nicht heissen, dass er die Werbetafeln willkürlich anbringen darf.

Mein Vorschlag wäre, dass Sie beiseite treten und in einem respektvollen Gespräch das Anliegen des Architekten anhören. Nur so finden Sie vielleicht eine gemeinsame Lösung zum Wohle aller. Vielleicht können Sie zum Beispiel eine Einigung finden, bezüglich der Grösse und Anzahl der Werbetafeln, die das Gebäude nicht beeinträchtigen?

Viele Grüsse,

FWinkler

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Lieber Nicola,

Der Gesichtspunkt, dass es sich hier um eine Wohnzone handelt, scheint sehr wichtig zu sein, wenn es darum geht, ob ein bestimmtes Handeln erlaubt ist oder nicht. Auf jeden Fall bedeutet eine Wohnzone nicht, dass keine Gewerbetätigkeiten möglich sind, aber es bedeutet, dass sie davon ausgehen müssen, dass der Schutzzweck der Wohnzone auch gewahrt bleibt.

In Bezug auf die Werbetafeln gibt es ein paar Schritte, die Sie durchlaufen können.

  • Erstens, überprüfen Sie Ihre Baubewilligung genau. Versuchen Sie herauszufinden, ob es irgendwelche Beschränkungen gibt, die verhängt wurden, bevor das Gebäude in Miteigentum übergangen ist.
  • Zweitens, finden Sie das zuständige Amt, das umweltrechtliche Belange der Gemeinde betreut. Wenden Sie sich an das Amt und erklären Sie das Problem. Fragen Sie, ob sie etwas tun können, um Ihnen in dieser Angelegenheit zu helfen.
  • Und schliesslich, wenn der Architekt nicht bereit ist, eine Baubewilligung einzuholen und Sie sich nichteinig werden können, liegt es in Ihrem Ermessen mit einem Anwalt weiterzumachen.

Ich hoffe, dass Sie eine gute und zufriedenstellende Lösung für das Problem finden können.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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