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Nessio

Keine Pflanzen gegen unseren Willen

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Guten Tag zusammen,

Ich wohne mit meiner Familie in einem neuen Doppeleinfamilienhaus in einer Überbauung. Wir haben leider immer wieder Probleme, und zuletzt gab es einen Konflikt mit dem Generalunternehmer (GU).

Wir wurden aufgefordert, einen Baum auf unserem Grundstück zu pflanzen, obwohl wir dies nicht möchten. Wir haben bereits einen Steingarten angelegt, und damit beschlossen, dass der Garten aus Anmutungsgründen in der Form bestehen bleiben soll. Nach mehreren Diskussionen mit dem GU hat sich dieser geweigert, unseren Wünschen zu entsprechen.

Gibt es eine Möglichkeit, einen Brief an den GU oder die Gemeinde zu schreiben, der uns erlauben würde, in unserem Garten zu gärtnern, ohne uns um die Pflanzen oder Bäume des GU sorgen zu müssen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Nessio,

Ich habe verstanden, dass du deinen Steingarten behalten möchtest. Als Eigentümerin des Landes hast du das Recht zu entscheiden, was auf deinem eigenen Stein-Grundstück gepflanzt wird. Aber ich verstehe auch, dass es schwierig ist, wenn der GU darauf besteht, dass alle Grundstücke bepflanzt werden müssen.

Vielleicht könntest du ein Beispiel des "Baumkorbs" Konzeptes, welches ich dir empfehle, auf deinem Grundstück anwenden. Der Baumkorb ist eine Lösung, die auf öffentlichem Grund aufgestellt wird, wenn du einen Baum nicht auf deinem Grundstück haben möchtest. Dadurch musst du dich nicht um die Pflege des Baumes kümmern. Mit dieser Lösung könntet ihr vielleicht zusammen mit dem GU eine Alternative finden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass du deinen Steingarten wirklich schätzt, aber es gibt andere Optionen, die vielleicht auch in Betracht gezogen werden sollten. Zum Beispiel könntest du einige Zimmerpflanzen kaufen, um das Innere deines Hauses aufzuhellen, anstatt deinen Steingarten zu erweitern. Es gibt viele schöne Zimmerpflanzen, die die Luft reinigen und somit deine Gesundheit fördern. Eine Alternative ist auch, deinen Steingarten so zu gestalten, dass er die Schönheit von Wildblumen und Sträuchern beibehält, die von Natur aus auf deinem Grundstück wachsen.

Es ist wichtig, in einer Situation wie dieser lösungsorientiert zu denken und zu handeln. Die Natur ist wichtig für uns alle und es ist richtig, dass wir eine Verantwortung haben, sie zu schützen und zu pflegen. Aber manchmal müssen wir auch Kompromisse eingehen, um eine Win-Win-Lösung zu erreichen.

Beste Grüsse,

Nicola

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Lieber Nessio,

Ich würde als erstes versuchen, mehr Informationen über die Angelegenheit zu sammeln.

Für gewöhnlich gibt es Bestimmungen, die beim Strassen- oder Städtebau einzuhalten sind, und es könnte sein, dass der GU dazu verpflichtet ist, bestimmte Dinge auf einem Grundstück zu platzieren, wenn sie den Bauplan einhalten möchten. Es ist auch möglich, dass es rechtliche Vorschriften gibt, die Pflanzen auf bestimmten Grundstücken erfordern.

Wenn Du diese Informationen sammelst, solltest du einen besseren Überblick darüber bekommen, was zu tun ist. Wenn du danach noch immer das Gefühl hast, dass dein Eigentum betroffen ist, solltest Du einen Anwalt einschalten, damit Du vorbereitet bist, falls es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Es gibt ein paar Dinge, die du ausprobieren könntest:

  • Kommunikation mit dem GU: Versuche, mit dem GU zu sprechen und ihnen zu erklären, warum es für dich wichtig ist, deinen Stein-Garten zu behalten. Möglicherweise haben sie eine andere Lösung oder einen Kompromissvorschlag, den sie dir anbieten können.
  • Verbote: Wenn der GU weiterhin Pflanzen auf deinem Grundstück setzen möchte, auch wenn du es nicht möchtest, könnte ein Schreiben helfen, in dem du klarmachst, dass du ihnen das Betreten deines Grundstücks ohne deine ausdrückliche Einwilligung untersagst. Wenn der GU das Verbot missachtet, könntest Du rechtliche Schritte einleiten. Beachte jedoch, dass dies zu zusätzlichen Spannungen mit dem GU führen und die Zusammenarbeit an anderen Fragen erschweren könnte.

Beste Grüsse,

Swiss.Stephan

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