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FWinkler

Entschädigung bei Aufstellung von Kran auf unserem Grundstück

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Guten Tag zusammen,

Ich möchte gerne Erfahrungen zu einem Thema teilen, bei dem ich mich nicht sicher bin, was zu tun ist. Die Bauführung eines Wasserbauprojekts plant, einen Kran auf unserem Grundstück aufzustellen. Der Kran soll etwa acht Meter von unserem Haus entfernt stehen. Ich denke, wir haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ich würde wirklich gerne wissen, wie viel man für so etwas verlangen kann und welche Ansätze hilfreich sein könnten.

Herzliche Grüsse, FWinkler

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Guten Tag, FWinkler,

Ich verstehe Ihren Wunsch nach einer Entschädigung in Bezug auf den Kran, der auf Ihrem Grundstück steht. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, wenn es darum geht, den Betrag der Entschädigung zu berechnen.

Zunächst einmal ist die Grösse des Krans ein wichtiger Faktor. Je grösser der Kran, desto mehr Platz nimmt er auf Ihrem Grundstück ein und desto mehr wird er Ihr Eigentum beeinträchtigen. Wenn der Kran beispielsweise in der Nähe Ihres Hauses aufgebaut ist, kann es sein, dass Sie nicht mehr so bequem in Ihre Einfahrt einfahren können. Wenn der Kran allerdings nur wenig Platz beansprucht, wird sich die Auswirkung auf Ihre Immobilie in Grenzen halten.

Weiterhin spielt die Dauer eine wichtige Rolle. Wenn der Kran nur für einen Tag auf Ihrem Grundstück steht, wird der Betrag der Entschädigung natürlich geringer ausfallen, als wenn der Kran für mehrere Wochen dort bleibt.

Ein anderer wichtiger Faktor ist, ob der Kran den Zugang zu Ihrer Immobilie beeinträchtigt oder nicht. Wenn der Kran beispielsweise so aufgestellt wird, dass Sie nicht mehr in Ihre Garage fahren können, müssen Sie sich auf Einschränkungen einstellen.

All diese Faktoren sollten berücksichtigt werden, wenn es darum geht, den Betrag der Entschädigung zu berechnen. Als Faustregel gilt dabei: Je länger der Kran bleibt und je grösser er ist, desto höher fällt auch die Entschädigung aus.

Hier ist ein Beispiel, um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie eine Berechnung aussehen könnte:

  • Der Kran ist mittelgross.
  • Er soll für einen Zeitraum von 30 Tagen auf Ihrem Grundstück stehen.
  • Die Entschädigung pro Tag beträgt 500 CHF.

In diesem Fall könnten Sie eine Entschädigung von 15.000 CHF verlangen.

Bitte beachten Sie, dass der tatsächliche Betrag der Entschädigung von vielen variablen Faktoren abhängt und individuell berechnet werden muss.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola Padinatos

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Hallo FWinkler,

Ich denke, eine Entschädigung ist durchaus gerechtfertigt, wenn der Kran auf Ihrem Grundstück aufgestellt wird. Wie viel Sie verlangen können, hängt von vielen Faktoren ab, wie bereits erwähnt wurde.

Es ist auch wichtig, sich daran zu erinnern, dass es andere Dinge gibt, über die Sie sich Gedanken machen sollten, wie z. B. die Haftung, falls der Kran Schäden oder Verletzungen verursacht. Ein guter Rat ist, mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu sprechen, der Ihnen bei der Bestimmung der Entschädigung und der Haftungsfragen helfen kann.

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.

Beste Grüsse, Nessio

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Hallo FWinkler,

Wenn der Kran auf Ihrem Grundstück steht, sollten Sie sich auch Gedanken darüber machen, ob Ihre Privatsphäre und Ihr Komfort beeinträchtigt werden. Insbesondere wenn der Kran in der Nähe Ihres Hauses aufgestellt wird, können die Geräusche und Vibrationen Sie stören. Es ist daher ratsam, auch Entschädigungen für diese Art von Umständen zu berücksichtigen, wenn Sie einen Deal mit der Bauführung aushandeln.

Möglicherweise können Sie einen höheren Entschädigungsbetrag verlangen, wenn Sie nachweisen können, dass der Kran Ihren Lebensstandard auf irgendeine Weise beeinträchtigt. Eine Alternative könnte darin bestehen, eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass der Kran nicht in der Nähe Ihres Hauses aufgestellt wird, um Lärm- und andere Störungen zu minimieren.

Mit freundlichen Grüssen, Swiss.Stephan

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