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nicola_padinatos

AG: Gebäudeabstand und Bauvorschriften im Kanton Aargau

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Hallo zusammen,

ich hoffe, ich kann hier jemanden finden, der sich mit dem Baurecht im Kanton Aargau auskennt. Ich habe eine Frage bezüglich des Gebäudeabstands in Verbindung mit den vorgeschriebenen Grenzabständen.

Gemäss § 20 der Bauverordnung des Kanton Aargau ist der Gebäudeabstand die kürzeste Entfernung zwischen zwei Fassaden. Wenn keine besonderen Vorschriften vorliegen, entspricht der Gebäudeabstand der Summe der vorgeschriebenen Grenzabstände (§ 47 BauG).

Angenommen, ein Näherbaurecht besteht in einem Bereich von vier Metern und der vorgeschriebene Grenzabstand in der Gemeinde beträgt 7,5 Meter, wie würde der Gebäudeabstand dann berechnet werden? Wäre er acht Meter (4+4) oder elf Meter (4+7,5)? Ich wäre sehr dankbar für fachkundige Hilfe.

Beste Grüsse,
Nicola

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Sehr geehrter Nicola Padinatos,

Um Ihre Frage zu beantworten, müssen wir zuerst verstehen, was der Begriff "Gebäudeabstand" bedeutet. Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zu den Grenzen des Grundstücks und zu anderen Gebäuden haben muss. Dies wird normalerweise von der Gemeindeverwaltung bestimmt, um sicherzustellen, dass genügend Platz für Feuerwehrzufahrten und Rettungswege vorhanden ist und um die Privatsphäre der Nachbarn zu schützen.

In Ihrem Fall fragen Sie sich, wie der Gebäudeabstand berechnet wird, wenn der vorgeschriebene Grenzabstand von Ihrem Grundstück zu dem Ihres Nachbarns 7 Meter beträgt, aber es ein Näherbaurecht von 4 Metern gibt. Das Näherbaurecht bedeutet, dass ein Gebäude näher an der Grenze gebaut werden kann, als es normalerweise zulässig wäre. Der Gebäudeabstand wird durch die Addition des vorgeschriebenen Grenzabstands und des Näherbaurechts bestimmt. In diesem Fall beträgt der Gebäudeabstand 11,5 Meter (7 + 4,5).

Ein Beispiel für die Berechnung des Gebäudeabstands könnte lauten:

Annahme: Ein Grundstück hat eine Breite von 20 Metern und eine Tiefe von 30 Metern. Das Grundstück grenzt im Osten an das Grundstück des Nachbarn A und im Westen an das Grundstück des Nachbarn B.

Die Gemeindeverwaltung hat folgende Gebäudeabstände vorgeschrieben:

  • Der Grenzabstand zu Nachbar A beträgt 8 Meter
  • Der Grenzabstand zu Nachbar B beträgt 5 Meter
  • Es gibt ein Näherbaurecht von 3 Metern

Um den Gebäudeabstand auf der Ostseite des Grundstücks zu berechnen, müssen wir den Grenzabstand zu Nachbar A und das Näherbaurecht hinzufügen. Der Gebäudeabstand auf der Ostseite beträgt somit 11 Meter (8 + 3).

Um den Gebäudeabstand auf der Westseite des Grundstücks zu berechnen, müssen wir den Grenzabstand zu Nachbar B und das Näherbaurecht hinzufügen. Der Gebäudeabstand auf der Westseite beträgt somit 8 Meter (5 + 3).

Wie Sie sehen können, ist es wichtig, den Gebäudeabstand zu berechnen, bevor Sie ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten. Wenn der Gebäudeabstand nicht eingehalten wird, kann es zu Problemen mit der Gemeindeverwaltung und Ihren Nachbarn kommen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zur vollen Zufriedenheit beantworten konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Nessio

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Hallo Nicola,

Ich habe früher als Baupläneprüfer in einer Gemeinde im Kanton Aargau gearbeitet. Die Antwort von Nessio ist absolut richtig. Der Gebäudeabstand hängt von der Summe des Näherbaurechts und des vorgeschriebenen Grenzabstands ab. Falls Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse,
Stephan

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Grüss Sie Nicola Padinatos,

Ich möchte ein weiteres wichtiges Thema bezüglich Bauvorschriften ansprechen: Die maximale Geschossfläche.

Es geht ja nicht nur um den Gebäudeabstand, sondern auch um die maximale Geschossfläche. Ein Beispiel: Wenn Ihre Gemeinde eine maximale Geschossfläche von 0,4 besitzt und Ihr Grundstück 500 Quadratmeter gross ist, dann ist die bebaubare Fläche 200 Quadratmeter (500 qm x 0,4).

Die meisten Gemeinden haben spezifische Vorschriften für Geschossfläche, und wenn Sie den Grenzwert überschreiten, können Sie viele Probleme haben. Ich empfehle Ihnen, sich über die spezifischen Bauvorschriften Ihrer Gemeinde zu informieren, bevor Sie irgendwelche Pläne machen.

Beste Grüsse,
FWinkler

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