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nicola_padinatos

Ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt?

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Hallo zusammen, ich habe heute eine fristlose Kündigung von meiner Hausverwaltung erhalten, da ich ca. 380 CHF Miete schulde. Der Mieterschutzbund hat mir geraten, die Miete zu mindern, aber nun soll ich in knapp 2 Wochen ausziehen und trotzdem noch für 3 Monate weitere Miete zahlen. Ist das rechtens oder gibt es eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen?

Als Begründung für die Kündigung gab die Hausverwaltung an, dass das Mietverhältnis beiderseitig unzumutbar sei. Ich heisse Nicola und würde mich sehr über eure Meinungen und Ratschläge dazu freuen, was ich tun kann.

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Sehr geehrter Nicola,

Ich kann mir vorstellen, wie schwer es für Sie sein muss, eine fristlose Kündigung zu erhalten. Ich habe in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen gemacht, als mein früherer Vermieter mich ohne Grund gekündigt hatte. Aber keine Sorge, es gibt noch Hoffnung!

Durch die Schweizer Gesetzgebung ist eine fristlose Kündigung nicht zulässig, es sei denn, Sie haben die Regeln in einem schwerwiegenden Mass verletzt. Zum Beispiel, wenn Sie einen Einbruch in Ihrer Wohnung begangen haben oder Mietzahlungen nicht geleistet haben.

Jedoch gibt es Möglichkeiten, eine Kündigung zu vermeiden, wie die vollständige Begleichung Ihrer Schulden. Wenn Sie sich bereit erklären, Ihre Schulden zu begleichen, kann dies als eine Möglichkeit zur Wiedergutmachung angesehen werden und Ihre Kündigung verhindern.

Es ist ratsam, sich schnellstmöglich mit einem Anwalt oder direkt mit der Schlichtungsbehörde im Kanton in Verbindung zu setzen, um rechtzeitige Hilfe zu erhalten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Optionen zu verstehen und Ihre Rechte zu schützen.

Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Situation zu prüfen und Ihre Optionen zu verstehen. Es ist wichtig, diese Entscheidungen auf einer soliden Rechtsgrundlage zu treffen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Stephan

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Hey nicola_padinatos, ich denke, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, da du offensichtlich bereit bist, die Miete zu bezahlen. Ich würde empfehlen, einen Termin mit der Hausverwaltung zu vereinbaren, um zu sehen, ob ihr eine Einigung erzielen könnt.

Wenn das scheitert, können dir auch Mieterverbände helfen, die rechtliche Unterstützung bieten und dir in dieser Angelegenheit Ratschläge geben können.

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Ich habe gehört, dass es in der Schweiz Mietzinsdepots gibt. Können sie nicht als Sicherheit für Mietzahlungen verwendet werden? Wenn ja, könnte dies ein nützlicher Ausweg sein, da die Hausverwaltung die Sicherheit nutzen und die Annahme der Kündigung in Frage stellen könnte.

Andernfalls bin ich vollkommen einverstanden mit den bereits genannten Antworten und würde eine rechtzeitige Beratung für die beste Lösung halten. Ich hoffe, dass du alles in Ordnung bringen kannst, Nicola.

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