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FWinkler

Mietvertrag - Zeitmietvertrag oder nicht?

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Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zu meinem Mietvertrag. Ich bin FWinkler und im Vertrag steht, dass mein Mietverhältnis für ein Jahr geschlossen wird und sich um ein weiteres halbes Jahr verlängert, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Es wird auch § 545 BGB widersprochen.

Ich frage mich nun, ob es sich hierbei überhaupt um einen ordentlichen Zeitmietvertrag handelt, da nach § 542 BGB Gründe für eine zeitliche Befristung angegeben werden müssen.

Ich möchte gerne mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und bin mir nicht sicher, ob ich die genannte Frist von einem Jahr erst einhalten muss oder ob ich mich schon in einem unbefristeten Mietverhältnis nach § 542 BGB befinde und somit immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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Hey FWinkler,

ich habe ähnliche Erfahrungen mit einem Mietvertrag gemacht. Dabei handelt es sich nach meiner Einschätzung nicht um einen Zeitmietvertrag, da keine Begründung für die Befristung gegeben wurde. Du kannst somit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, gemäss § 542 BGB.

Um genauer zu verstehen, was ein Zeitmietvertrag ist, möchte ich dir ein Beispiel geben: Wenn der Vermieter plant, das Mietobjekt nach Ablauf des Miethalbjahres selbst zu nutzen oder umfangreiche Renovierungen durchzuführen, kann er eine Befristung über ein weiteres halbes Jahr vereinbaren. Dabei muss er jedoch eine Begründung angeben und die Dauer der Befristung darf zwei Jahre nicht überschreiten. Ein solcher Vertrag wird als Zeitmietvertrag bezeichnet, denn er endet automatisch nach der vereinbarten Zeit und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

Ein weiteres Beispiel: Ein Vermieter möchte ein möbliertes Zimmer vermieten, da er für einige Zeit ins Ausland geht. In diesem Fall kann er einen Zeitmietvertrag abschliessen, der die Dauer seines Auslandsaufenthalts umfasst. Der Mieter ist in diesem Fall darauf eingestellt, dass er nach Ende des Vertrags das Zimmer räumen muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Zeitmietvertrag auch Nachteile haben kann. Zum Beispiel kann es schwierig sein, eine Wohnung zu finden, wenn man nur für eine begrenzte Zeit bleiben möchte. Ausserdem kann der Vermieter bei einer automatischen Beendigung des Vertrags Schwierigkeiten haben, schnell einen neuen Mieter zu finden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Zeitmietvertrag eine Befristung für eine bestimmte Dauer vorsieht, die im Voraus vereinbart wird und nur in Ausnahmefällen vorzeitig gekündigt werden kann. Wenn jedoch keine Begründung für die Befristung vorliegt, kann dies auf einen "normalen" Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten hindeuten.

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Hi zusammen,

Ich bin zwar kein Experte in Sachen Mietrecht, aber ich habe das Gefühl, dass die besagte Klausel in § 542 BGB ziemlich oft "übersehen" wird, um Zeitmietverträge ohne Begründung zu schliessen. Ich denke, dass das Gesetz hierbei jedoch eindeutig ist und eine Befristung ohne konkrete Gründe unzulässig ist. Man sollte sich als Mieter daher nicht scheuen, die Befristung anzufechten und auf das Fehlen von Gründen hinzuweisen.

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