Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, vor einigen Wochen sind wir in unser neues Reihenhaus gezogen und haben vom ehemaligen Besitzer 1.000 CHF im Heizölfonds geerbt. Nun fragen wir uns, ob dieser Guthabenbetrag uns gehört oder dem Vorbesitzer zurückgezahlt werden muss? Laut unserem Kenntnisstand ist es beim Erneuerungsfonds üblich, dass dieser nach Eigentumsübertragung auf den neuen Besitzer übergeht. Wie sieht es aber in diesem Fall aus? Überträgt sich auch das Guthaben auf uns? Freue mich auf eure Antworten. Viele Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nessio, ich war froh deinen Brief zu lesen, da ich mich mit deiner Situation identifizieren kann. Eine ähnliche Situation habe ich selbst erlebt, als meine Familie vor einigen Jahren unser Haus verkauft hat. Als Verkäufer wollten wir uns den Restbetrag im Heizölfonds zurückzahlen lassen, doch uns wurde geraten diesen zu übernehmen. Aber warum ist das so? Normalerweise erfolgt die Übertragung des Heizölfonds laut Gesetz mit dem Eigentümerwechsel auf den neuen Besitzer. Mit anderen Worten, das Guthaben im Fonds geht auf den neuen Besitzer über, auch wenn der alte Eigentümer das nicht explizit erwähnt hat. Das bedeutet, dass der ehemalige Besitzer keinen Anspruch auf das Guthaben hat, selbst wenn er es selbst in den Fonds eingezahlt hat. Ein Beispiel: Stelle dir vor, du möchtest ein Haus kaufen und es ist noch Heizöl im Tank. Wenn der Verkäufer nicht explizit erwähnt, dass er das Guthaben im Fonds zurückzahlen möchte, dann geht das Geld im Fonds automatisch auf dich als neuen Besitzer über. Auch wenn es vielleicht nicht viel Geld ist, kann es sich auf lange Sicht durchaus bemerkbar machen. Deswegen würde ich dir empfehlen, dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, der sich mit diesen Sachen auskennt. Wenn du allerdings keine Lust hast, einen Anwalt zu konsultieren, kannst du dem Vorbesitzer höflich erklären, dass das Guthaben auf dich als den neuen Besitzer übergegangen ist und dass er keinen Anspruch auf das Geld hat. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hey Nessio, Das ist ein interessantes Thema. Als wir unser Haus vor einigen Jahren gekauft haben, hatten wir auch einen Heizölfonds. Im Vertrag stand jedoch explizit drin, dass der Fonds beim Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer übertragen wird. Da du keine detaillierten Informationen hast, würde ich dir empfehlen, zunächst in deinem Kaufvertrag oder Fondsvertrag nachzusehen. Wenn nichts explizit drinstehen würde, dass das Fondsinnerhalb bestimmter Zeit aufgebraucht werden muss oder kein Eigentümerwechsel stattfinden darf, sollte das Guthaben auf dich übertragen sein. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Grüezi Nessio, Ich finde es sehr interessant, dass ihr euch mit diesem Thema beschäftigt. Meine Eltern befinden sich derzeit in ähnlichen Verhandlungen mit ihren ehemaligen Hausbesitzern und ich habe ihnen geraten, den Kaufvertrag genau zu lesen und gegebenenfalls juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine alternative Option für euch könnte sein, das Guthaben im Heizölfonds in Eigentum und eventuellen - Verlust oder Gewinn in Zukunft aufzuteilen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...