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Swiss.Stephan

Hauskauf und Zahlungsversprechen

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Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor dem Kauf eines Objekts und habe eine Frage bezüglich des Zahlungsversprechens. Ich habe bereits eine Anzahlung geleistet und der Termin beim Notar ist in ein paar Wochen. Das Datum für die Übertragung von Nutzen & Gefahren ist der 1. August 2023.

Ich möchte meine Hypothek noch nicht fixieren, weil ich nicht den Forward-Zuschlag zahlen möchte, der für den 1. August erforderlich ist. Meine Bank sagt, dass ich die Hypothek bereits unterschrieben und fixiert haben muss, um ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zu erhalten. Alternativ könnte ich beim Notar nur mit einer Finanzierungszusage der Bank unterschreiben und die Hypothek später, im Juni oder Juli, fixieren, bevor ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen ausgestellt wird. Der Notar sagt mir, dass diese Option ebenfalls möglich ist, aber ich bis zum Grundbucheintrag nicht Eigentümer des Objekts bin und der Vertrag noch nicht komplett abgeschlossen ist. Laut dem Notar ist dies aber kein Problem.

Allerdings möchte die Verkäuferschaft den Grundbucheintrag sofort.

Was denkt ihr darüber? Kann die Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen ausstellen, und ich kann die Hypothek später fixieren?

Ich würde mich über eure Ratschläge und Erfahrungen freuen.

Liebe Grüsse,

Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

Ich habe in meiner Vergangenheit ähnliche Situationen durchlaufen und wollte meine Erfahrung gerne mit dir teilen, um dir eine potenzielle Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen.

Als ich vor einigen Jahren eine Hypothek aufnehmen wollte, hatte ich ein ähnliches Problem wie du. Die Forward-Rate machte mir das Leben schwer und ich wusste nicht, wie ich damit umgehen sollte. Schliesslich entschied ich mich, mit meiner Bank zu sprechen und ihr meine Situation zu erklären.

Ich hatte Glück, denn sie boten mir ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen an, das auf meinem Einkommen basierte. Dies bedeutete, dass ich den Forward-Zuschlag ignorieren und trotzdem eine Hypothek aufnehmen konnte.

Allerdings gab es eine Bedingung: Wenn ich die Hypothek letztendlich nicht aufnehmen würde, müsste ich eine Gebühr in Höhe von CHF 500 zahlen.

Zugegeben, von dieser Klausel war ich nicht begeistert. Aber im Vergleich zum höheren Forward-Zuschlag, den ich sonst gezahlt hätte, war es eine vernünftige Option. Ich war mir sicher, dass ich die Hypothek aufnehmen würde, also stimmte ich zu und unterschrieb den Vertrag.

Natürlich ist diese Option nicht für jeden geeignet. Aber ich denke, es lohnt sich, mit deiner Bank zu sprechen und zu sehen, ob sie bereit sind, dir ein ähnliches Angebot zu machen oder ob es andere Optionen gibt, die deinen Bedürfnissen besser entsprechen.

Ich hoffe, dass ich dir mit meiner persönlichen Erfahrung helfen konnte und wünsche dir alles Gute bei der Suche nach der richtigen Lösung.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi Swiss.Stephan,

Ich war ebenfalls in einer ähnlichen Situation wie Sie, als ich zum ersten Mal eine Hypothek aufgenommen habe. Es ist auf jeden Fall ratsam, mit dem Bankberater zu sprechen. Wenn Sie beispielsweise eine Hypothek mit einer Zinsbindung von 10 Jahren aufnehmen, können Sie in der Regel viel niedrigere Zinssätze erhalten als bei einer Zinsbindung von 1 bis 5 Jahren. Es gibt jedoch auch Nachteile, insbesondere wenn Sie aus irgendeinem Grund vorzeitig aus der Hypothek aussteigen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Swiss.Stephan,

Was die Verkäuferschaft angeht, so würde ich sagen, dass das Interesse an einem sofortigen Eintrag ins Grundbuch verständlich ist. Da jeder Kaufvertrag und jeder Eintrag im Grundbuch öffentlich ist, liegt es im Interesse des Verkäufers, diese Angelegenheit schnell abzuschliessen. Möglicherweise können Sie eine zeitnahe Einigung mit der Bank erzielen, um den Grundbucheintrag zu ermöglichen, bevor die Hypothek vollständig fixiert ist.

Ich hoffe, dies hilft,

Nicola Padinatos

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