Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Ich stecke mitten in der Planung meines Einfamilienhauses und stehe aktuell vor der Entscheidung, welchen Vertrag ich mit meiner Baufirma abschliessen sollte. Wir haben bereits eine Baufirma beauftragt, deren Chef einen sehr kompetenten und freundlichen Eindruck bei uns hinterlassen hat. Natürlich haben wir auch darauf geachtet, dass der Preis stimmt. Da wir uns um alle weiteren Angebote mit Handwerkern selbst kümmern, haben wir uns überlegt, uns anhand eines Vertrages abzusichern. Allerdings stellen sich uns einige Fragen: Welcher Vertrag sollte abgeschlossen werden: ein Werkvertag oder ein Werklieferungsvertrag? Hat jemand eine Vorlage für einen solchen Vertrag? Ich freue mich auf Eure Ratschläge und Erfahrungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Wenn du als Selbstständiger eine Dienstleistung anbietest und das Ergebnis dieser Dienstleistung ein Werk ist, solltest du einen Werkvertrag abschliessen. Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer (du) sich verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu einem festgelegten Preis herzustellen und der Auftraggeber (dein Kunde) sich verpflichtet, den Preis zu zahlen und das Werk abzunehmen. Eine Möglichkeit, bei der man keinen Werkvertrag abschliessen muss, ist der Dienstvertrag. Der Dienstvertrag wird geschlossen, wenn der Auftragnehmer eine Dienstleistung erbringt und der Auftraggeber ihm dafür ein Entgelt zahlt. Der Unterschied zum Werkvertrag besteht darin, dass beim Dienstvertrag keine Verpflichtung zur Herstellung eines konkreten Ergebnisses besteht, sondern nur zur Erbringung einer Leistung. Wenn du einen Werkvertrag abschliesst, solltest du darauf achten, dass im Vertrag das genaue Werk beschrieben wird, das du herstellen sollst. Es sollte auch ein Festpreis vereinbart werden und eine Abnahmefrist, innerhalb derer der Kunde das Werk abnehmen muss. Wenn du das Werk innerhalb dieser Frist nicht fertigstellst, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle von Mängeln hast du als Auftragnehmer ein Anrecht auf Nachbesserung. Wenn das Werk in sich schlüssig und vollständig ist, ist es als Abnahmekriterium ausreichend. Wenn es aber besondere Anforderungen gibt, dann kann man Abnahmekriterien festlegen. Zum Beispiel kann man eine Checkliste verwenden, um sicherzustellen, dass das Werk den Anforderungen des Kunden entspricht. Ein Werklieferungsvertrag bezieht sich auf den Lieferumfang von Werkteilen, die nicht nur geliefert, sondern auch montiert werden müssen. Ein Werklieferungsvertrag beinhaltet keine Arbeit, sondern nur die Lieferung von Werkteilen. Wenn der Kunde jedoch möchte, dass diese Teile von dir auch montiert werden, dann musst du zusätzlich einen Montagevertrag abschliessen. Es gibt auch einen Unterschied zwischen dem Werkvertrag und dem Dienstvertrag in Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung. Im Falle eines Werkvertrags beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, während sie bei einem Dienstvertrag nur ein Jahr beträgt. Ein Werkvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Wenn du einen Werkvertrag abschliessen willst, aber nicht weisst, wie du ihn aufsetzen sollst, kann ich dir gerne eine Vorlage zuschicken. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hi Nessio, ich habe auch schon einmal ein Haus gebaut und kann dir nur empfehlen, wirklich auf die Details des Vertrages zu achten. Es kann schnell zu Unstimmigkeiten kommen, wenn nicht genau geregelt ist, wer welche Leistungen erbringt und wer für was zuständig ist. Auch die Zahlungsmodalitäten und -fristen sollten genau festgelegt sein. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Bauvorhaben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nessio, Zusätzlich zum Werkvertrag solltest du auf jeden Fall auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Baufirma genau durchlesen. Insbesondere solltest du darauf achten, ob hierin einige Klauseln enthalten sind, die für dich nachteilig sein könnten. Ein Beispiel hierfür wäre eine Klausel, die eine hohe Strafzahlung für den Fall vorsieht, dass du den Vertrag vorzeitig kündigst. Falls du Hilfe beim Verständnis der AGB benötigst, empfehle ich dir, einen Anwalt hinzuzuziehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...