FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor kurzem eine vorzeitige Auszahlung von Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule im Kanton Bern beantragt und frage mich jetzt, wie hoch die Steuern dafür sind. Die kantonale Steuerverwaltung habe ich bereits kontaktiert, aber ich habe noch keine Antwort erhalten. Weiss jemand von euch, wie hoch die Steuern für einen solchen Vorbezug sind? Gibt es auch eine Steuer auf Bundesebene und wenn ja, wie hoch ist diese? Der Betrag, den ich vorzeitig ausbezahlt bekommen habe, beträgt CHF 220'000.--. Vielen Dank für Eure Hilfe! Viele Grüsse FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo FWinkler, ich hoffe, es geht dir gut. Ich habe deine Anfrage bezüglich der Höhe der Steuern auf einen Vorbezug von Vorsorgeleistungen erhalten. Wie du bereits erwähnt hast, hängt die Höhe der Steuern vom Kanton ab, in dem du wohnst. In deinem Fall, da du im Kanton Bern lebst, gelten die Steuersätze des Kantons Bern für den Vorbezug von Vorsorgeleistungen aus der 2. Säule. Bevor ich genauer auf die Steuersätze in Bern eingehe, möchte ich kurz erläutern, was ein Vorbezug von Vorsorgeleistungen ist. Ein Vorbezug von Vorsorgeleistungen ist eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Guthabens in einer Pensions- oder Vorsorgeeinrichtung. Dies kann beispielsweise aus gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen notwendig sein. Allerdings fällt dafür in den meisten Fällen eine Steuer an. Nun zu den Steuersätzen im Kanton Bern: Bis zu einem Betrag von Fr. 50'000.-- müssen keine Steuern bezahlt werden. Das heisst, wenn du weniger als 50'000 Franken aus deiner Vorsorgeeinrichtung vorbeziehst, musst du keine Steuern darauf zahlen. Für Beträge zwischen Fr. 50'000.-- und Fr. 150'000.-- beträgt der Steuersatz 5%. Das bedeutet, dass du bei einem Vorbezug von beispielsweise 100'000 Franken eine Steuer von 5% = 5'000 Franken bezahlen müsstest. Für Beträge über Fr. 150'000.-- beträgt der Steuersatz 10%. Wenn du also beispielsweise 200'000 Franken vorbeziehst, müsstest du eine Steuer von 10% = 20'000 Franken bezahlen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuersätze von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Ausserdem können sie je nach Höhe deines Einkommens und des bezogenen Betrags variieren. In einigen Kantonen gibt es auch Staffelungen, bei denen der Steuersatz steigt, je höher der Betrag ist, den du vorbeziehst. Es empfiehlt sich deshalb, sich vor dem Vorbezug von Vorsorgeleistungen genau über die Steuersätze im eigenen Kanton zu informieren. Ob darüber hinaus auch eine Steuer auf Bundesebene erhoben wird, hängt davon ab, ob du bereits vorher eine steuerbegünstigte Einzahlung in deine Vorsorgeeinrichtung getätigt hast. Wenn du zum Beispiel eine Säule-3a-Einzahlung gemacht hast, wird der Vorbezug aus Versteuerungsgründen als Einkommen betrachtet und kann zu einem höheren Steuersatz führen. Es kann daher sinnvoll sein, sich hierzu ebenfalls von einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerbehörde beraten zu lassen. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich dir gerne zur Verfügung. Liebe Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hi FWinkler, die Antwort von nicola_padinatos ist schon sehr detailliert und ich kann dem nur zustimmen. Wenn es dir hilft, kann ich dir gerne ein Beispiel geben: Angenommen, dein brutto Einkommen beträgt CHF 80'000.-- und du hast einen Vorbezug von CHF 220'000.-- gemacht. Dann würdest du keine Steuern auf die ersten CHF 50'000.-- zahlen. Für die restlichen CHF 170'000.-- müsstest du einen Steuersatz von 5% zahlen, was einem Steuerbetrag von CHF 8'500.-- entspricht. Ich hoffe das hilft dir weiter und beantwortet deine Frage. Grüsse Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo FWinkler und nicola_padinatos, Ich wollte nur hinzufügen, dass es möglicherweise auch möglich ist, eine vollständige oder teilweise Befreiung von Steuern auf Vorbezüge von Vorsorgeleistungen zu erhalten, wenn der Vorbezug für die Finanzierung eines Eigenheims oder zur Amortisation einer Hypothek verwendet wird. Dies ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Kanton Bern gibt es beispielsweise eine solche Regelung, falls diese Bedingungen erfüllt sind: Es wird ein Eigenheim erworben oder eine bestehende Hypothek amortisiert. Das Eigenheim oder die Hypothek sind für den Steuerpflichtigen und/oder seine Familie bestimmt. Die Auszahlung der Vorsorgeleistungen erfolgt maximal sechs Monate vor oder nach dem Eigentumsübergang oder der Hypothekaramortisation. Ich wollte das nur erwähnen, falls es auf dich zutrifft und du möglicherweise von einer Befreiung profitieren könntest. Viele Grüsse Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...