nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Ich habe eine Frage zu einer Handwerkerverpflichtung, die ich mit dem Verkäufer des Grundstücks eingegangen bin. In einem Kauf-Vorvertrag haben wir die Verpflichtung zum gegenseitigen Abschluss eines Kaufvertrages unterzeichnet, welcher gewisse Bestimmungen beinhaltet. Eine Bestimmung betrifft die Handwerkerverpflichtung für BKP 214 (Zimmermann) und BKP 273 (Schreiner) zu Konkurrenzpreisen aufgrund von einzelnen aufgeführten Arbeiten, die darunter fallen sollen. Dabei ist auch die Einbauküche aufgeführt, die eigentlich BKP 258 sein sollte. Wir haben dann alle gemäss dem Vertrag den Bauland Kaufvertrag auf dem GBA unterschrieben. Ich habe jedoch festgestellt, dass im Vertrag nur noch "sämtliche Montagebau in Holz- und Schreinerarbeiten (BKP 214 und 273) zu Konkurrenzpreisen ..." (zu vergeben sind) verbleiben. Ich würde nun davon ausgehen, dass die Handwerkerverpflichtung für die Küche überfällig ist. Was meint ihr dazu? Liebe Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nicola Padinatos, die Einbauküche, die du erwähnt hast, sollte normalerweise unter der BKP 258, also der Baupreis-Kalkulation, fallen. Es ist jedoch möglich, dass dies ein Versehen war und vom Notar bei der Erstellung des Vertrags nicht bemerkt wurde. Um sicherzustellen, ob die Einbauküche tatsächlich in der Handwerkerverpflichtung enthalten ist, die du und der Verkäufer gemeinsam unterzeichnet habt, würde ich dir empfehlen, eine Klarstellung bei dem Verkäufer zu beantragen. Dies kann möglicherweise durch das Nachschlagen des Vertrags im Register der öffentlichen Akten des zuständigen Grundbuchamts erfolgen. Unten stehend findest du einige beispielhafte Überlegungen, die berücksichtigt werden sollten, wenn du mit dem Verkäufer sprichst: Bestätige, dass die Küchengeräte und -einbauten tatsächlich im Vertrag aufgeführt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es schwierig sein, die Kosten für die Einrichtung der Küche zurückzufordern. Stelle sicher, dass die Einbauküche tatsächlich Teil der Bauarbeiten war und nicht vom Verkäufer oder jemand anderem separat installiert wurde. In diesem Fall kann es sich nicht um einen Teil der Handwerkerverpflichtung handeln. Überprüfe, ob der Verkäufer möglicherweise eine andere Interpretation des Vertrags hat als du und berücksichtige seinen Standpunkt im Gespräch. Erwäge, eine schriftliche Erklärung des Verkäufers anzufordern, um die Details der Handwerkerverpflichtung klarzustellen. Insgesamt ist es wichtig, vorsichtig vorzugehen und sicherzustellen, dass alle Details des Vertrags richtig verstanden wurden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Ich hoffe, dass dir diese Informationen helfen werden. Wenn du weitere Fragen hast, zögere nicht, mich zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo nicola_padinatos,Ich denke, Ihr müsst nichts weiter tun, als darauf hinzuweisen, dass die Küche kein BKP 214 oder 273 sein kann und es nicht fair wäre, Auftragnehmer aus diesen Bereichen um ein Angebot dafür zu bitten. Als Beispiel: Wenn Sie einen Tischler bitten, Ihre Fenster zu wechseln, obwohl er eigentlich keine Erfahrung auf diesem Gebiet hat, würde er sehr wahrscheinlich an der Arbeit scheitern.Viele Grüsse,Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Liebe Leute,Ich weiss, dass dies ein etwas abwegiges Beispiel ist, aber Ernsthaftigkeit ist wichtig. Um einen Vertrag zu brechen, braucht es mehr als eine falsch platzierte Position. Das heisst, wenn alle anderen Punkte des Kaufvertrags für euch gut sind, solltet Ihr versuchen, diese Angelegenheit mit dem anderen Vertragspartner zu besprechen und eine Lösung zu finden, statt voreilige Schlüsse zu ziehen.Herzliche Grüsse,Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...