nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Eigentumswohnung besessen, die ich mit einer Festhypothek bei 2,7 % bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2020 finanziert hatte. Ich habe die Wohnung jedoch im Jahr 2019 verkauft. Im Anschluss habe ich bei derselben Bank, die auch meine vorherige Hypothek finanziert hatte, einen neuen Baukredit aufgenommen. Diesen habe ich dann in eine Festhypothek mit einem Zinssatz von 3,5 % umgewandelt. Nun stellt mir die Bank einige tausend Franken Kosten für die frühe Ablösung meiner vorherigen Festhypothek in Rechnung. Ich frage mich, ob das üblich ist und ob auch andere Banken auf solche Kosten bestehen. Habt ihr Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht? Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Sehr geehrter Nicola, Es ist üblich, dass bei vorzeitiger Rückzahlung einer Festhypothek Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen. Eine Festhypothek ist ein Kreditvertrag mit einer Bank, bei dem Sie sich auf einen festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit einigen. Wenn Sie den Kredit früher zurückzahlen, als vereinbart, entgeht der Bank der Zinsgewinn, den sie für den Zeitraum berechnet hatte. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Verlust der Bank ausgleichen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der Zinssatz, die Restlaufzeit und der aktuelle Kapitalmarktzins. Die Bank muss die Höhe der Entschädigung entsprechend berechnen. Hier ein Beispiel: Ursprünglicher Hypothekarzinssatz: 2.7 % Restlaufzeit der Hypothek: 1 Jahr Aktueller Marktzinssatz: 1.5 % Rückzahlungsbetrag: CHF 500'000 In diesem Fall könnte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund CHF 6'700.00 berechnen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Summe je nach Vertrag und Bank unterschiedlich ausfallen kann. Es ist möglich, dass die Vorfälligkeitsentschädigung verhandelbar ist. Einige Banken bieten beispielsweise die Möglichkeit, die Hypothek gegen eine Gebühr aufzulösen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Andere Banken erlauben eine vorzeitige Rückzahlung bis zu einem bestimmten Betrag ohne Strafzahlungen. Bei der Verhandlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist es ratsam, einen Experten beizuziehen. Ein unabhängiger Hypothekarberater kann den Vertrag prüfen und die Höhe der Entschädigung mit der Bank verhandeln. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo nicola_padinatos, Ich hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Situation und habe damals bei meiner Bank versucht zu verhandeln. Die Vorfälligkeitsentschädigung war zwar auch in meinem Vertrag festgeschrieben, aber ich habe gekonnt darauf hingewiesen, dass ich bei einer anderen Bank einen viel besseren, dauerhafteren Deal bekommen würde. Es war zwar ein hartes Stück Arbeit, aber nach einigen Verhandlungen haben sie meine Gebühr um fast die Hälfte gesenkt. Vielleicht könntest du es auch probieren? Liebe Grüsse, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo zusammen, Zusätzlich zu den Beiträgen von Nessio und Swiss.Stephan wollte ich noch hinzufügen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung auch eine Art von Strafe für vorzeitige Kündigung ist. Darüber hinaus kann sie helfen, die Bank im Falle von Zinsänderungen vor Verlusten zu schützen. Wenn zum Beispiel der Hypothekarzinssatz bei deiner Bank steigt, kann die Vorfälligkeitsentschädigung ihr helfen, den entgangenen Ertrag auszugleichen. Ich hoffe, das hilft dabei, die Situation besser zu verstehen. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...