Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Zusammen, Ich habe eine Einliegerwohnung, in der meine Schwiegereltern wohnen. Ich frage mich, wie der Eigenmietwert in einem solchen Fall berechnet wird und ob ich das bei der Gemeinde melden muss. Gibt es Ausnahmen für Familienmitglieder? Besten Dank & Gruss Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Guten Tag Nessio, Die Schweizer Steuergesetze sind zwar oft kompliziert, aber mit etwas Recherche kann man sie verstehen. Zu deiner Frage bezüglich der Spezialregeln für Familienmitglieder, gibt es tatsächlich welche! Wenn Familienmitglieder deiner Einkommenssteuer unterliegen, musst du den Eigenmietwert in deiner Steuererklärung notieren. Aber keine Sorge, es gibt für Familienmitglieder, welche im gleichen Haushalt wohnen, einen Rabatt von 40% auf den Eigenmietwert. Doch was genau ist der Eigenmietwert? Der Eigenmietwert ist der Wert, den du als Eigentümer einer Immobilie erzielst, wenn du in dieser auch wohnst. Er wird jährlich bestimmt und besagt, welcher Betrag dem Eigentümer für die Benutzung seines Eigenheims als Mieteinnahmen zugerechnet wird. Wenn du als Eigentümer die Immobilie selbst nutzt, wird dieser Wert nicht als Einkommen versteuert, sondern in einem Formular der Steuererklärung aufgenommen. Doch was passiert, wenn die Schwiegereltern kein Einkommen haben und somit keine Einkommenssteuerpflicht besteht? In diesem Fall musst du auch nichts melden, da kein Rabatt nötig ist und somit der Eigenmietwert bei 100% bleibt. Ein Beispiel gefällig? Angenommen du bist alleiniger Eigentümer einer Immobilie und der Eigenmietwert beträgt 16'000 CHF pro Jahr. Nun ziehen deine Schwiegereltern bei dir ein und bewohnen eine Einliegerwohnung in deinem Haus. Der Eigenmietwert würde nun von den 16'000 CHF auf 9'600 CHF reduzieret werden, da der Rabatt von 40% auf sie angewendet wird. Für deine Schwiegereltern würde somit ein Eigenmietwert von 6'400 CHF gelten, welcher jedoch nicht gemeldet werden muss, da sie kein Einkommen haben und somit kein Steuerbetrag erhoben wird. Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nessio, Ich hatte die gleichen Fragen wie du, als meine Eltern in meiner Einliegerwohnung lebten. Aber FWinkler hat alles richtig erklärt. Ich musste den Eigenmietwert melden, aber da sie bei mir wohnten, erhielt ich den 40%-Rabatt auf den Eigenmietwert. Also musste ich nur 60% des normalen Eigenmietwerts melden. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Nessio, Zusätzlich zu dem, was FWinkler gesagt hat, mach dir keine Sorgen wegen der Vermögenssteuer. Deine Schwiegereltern werden in der Regel nicht zur Vermögenssteuer beitragen, solange sie nicht die meisten Wertgegenstände besitzen. Die Vermögenssteuer wird nämlich nicht auf das gesamte Vermögen erhoben, sondern nur auf den Betrag, der den Freibetrag überschreitet. Gruss, Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...