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FWinkler

Wer kommt für die unbezahlten Nebenkosten des Vorbesitzers auf?

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FWinkler hier, ich werde nächstes Jahr stolzer Besitzer einer neuen Eigentumswohnung sein. Der Verkäufer meiner Wohnung ist verschuldet und hat seit fast 2 Jahren keine Nebenkosten bezahlt. Nun wurde mir von der Verwaltung gesagt, dass ich diese Kosten übernehmen müsste, falls er auch nach dem Verkauf nicht zahlen kann.

Ich dachte immer, dass Handwerker das Pfandrecht haben, Nebenkosten aber von der Verwaltung verwaltet werden. Kann es also sein, dass ich wirklich für die Versäumnisse des Vorbesitzers aufkommen muss?

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Als angehender Wohnungseigentümer solltest du dich darüber im Klaren sein, dass neben dem Kaufpreis für die Eigentumswohnung auch noch weitere Kosten auf dich zukommen können. Diese fallen in der Regel in Form von nachhaltigen und einmaligen Nebenkosten an, die im Kaufvertrag geregelt werden.

Nachhaltige Nebenkosten, wie zum Beispiel monatliche Hausreinigungskosten, gehen in jeder Situation zu Lasten des aktuellen Eigentümers. Diese Kosten entstehen regelmässig und der aktuelle Eigentümer profitiert direkt von der Instandhaltung des Gebäudes.

Anders sieht es bei den einmaligen Nebenkosten aus, wie beispielsweise Instandsetzungskosten am Gebäude. Diese können im Kaufvertrag unterschiedlich geregelt werden, je nach Wunsch beider Parteien. Wenn der Verkäufer jedoch seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, können diese Kosten auf den neuen Eigentümer übertragen werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, genauestens im Kaufvertrag nachzulesen, welche Vereinbarungen bezüglich dieser Kosten getroffen wurden.

Ein konkretes Beispiel: Sollte der Vorbesitzer der Eigentumswohnung Schulden in Höhe von 1000 CHF bei der Hausverwaltung haben, können diese Kosten auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Es ist daher ratsam, etwaige Schulden des Vorbesitzers vor dem Kauf der Wohnung zu begleichen. Andernfalls müssen die Schulden im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden, um dich als neuen Eigentümer vor unerwarteten Kosten zu schützen.

Es ist wichtig, dass du dich gründlich über mögliche Nebenkosten informierst und den Kaufvertrag genau studierst, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wenn du Zweifel oder Fragen hast, zögere nicht, einen Fachmann oder eine Fachfrau um Rat zu fragen.

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Hi FWinkler, ich kann mich Swiss.Stephan nur anschliessen: Du solltest unbedingt prüfen, ob die Verbindlichkeiten des Vorbesitzers im Kaufvertrag genannt oder bereits beglichen wurden. Wenn letzteres der Fall ist, würde ich mir keine weiteren Sorgen machen. Falls aber finanzielle Verbindlichkeiten bestehen, würde ich das beim Notarbesuch explizit ansprechen.

Normalerweise haben Kaufinteressenten ein Anrecht darauf, Kenntnis von den Verbindlichkeiten und Pflichten zu haben, die mit einer Immobilie verbunden sind. Ein professioneller Notar kann dich hierbei unterstützen und sicherstellen, dass du auch alle Informationen erhältst, die notwendig sind, um deine Entscheidung zu treffen oder den Preis entsprechend anzupassen.

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Moin FWinkler. Es ist zwar nicht direkt das Thema, aber ich habe gehört, dass die Verwaltung angeblich die Möglichkeit hat, Dir einen sog. «Negativ-Eintrag» für die unbezahlten Nebenkosten ins Grundbuch einzutragen. Was genau würde ein negativer Eintrag ins Grundbuch für dich bedeuten? Kannst du das bitte auch prüfen?

Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie und deshalb wollte ich dich auf dieses Thema aufmerksam machen. In meinem Fall kam hinzu, dass der Vorbesitzer auch bei der Sanierung eines Brandschadens zu spät zahlte und ich später eine Rechnung bekam. Wie gut, dass ich bereits beim Notar auf die Situation aufmerksam gemacht habe, so konnte ich meine Forderungen ohne Probleme durchsetzen.

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Gast
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