Swiss.Stephan Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hey Leute, ich habe kürzlich mein neues Heim renoviert und eine Gipserei mit einer schriftlichen Schätzung für die Wände beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten stellten sie mir jedoch eine Rechnung mit 100% höherem Betrag aus als erwartet. Ich hatte den Architekten gebeten, mir eine Offerte zu schicken, aber er reagierte nicht. Jetzt frage ich mich, ob die Schätzung als Offerte gilt oder ob ich den tatsächlichen Betrag zahlen muss. Wir hatten keinen bindenden Vertrag vereinbart, allerdings sprechen wir von maximal 9.000 CHF. Kann mir da jemand weiterhelfen? Gruss, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Swiss.Stephan, Wenn man ein Bauprojekt in Auftrag gibt, ist es wichtig, dass man sich klare, verbindliche Offerten einholt. Eine Schätzung ist nämlich grundsätzlich unverbindlich und kann sich je nach verschiedenen Faktoren ändern. Ein Beispiel für unvorhergesehene Ereignisse wäre beispielsweise, wenn während des Bauprojekts ein Mangel auftritt und zusätzliche Arbeiten durchgeführt werden müssen, um diesen zu beheben. Es ist also wichtig, dass man als Kunde ein gutes Verständnis dafür hat, dass ein Handwerker ebenfalls einen Verdienst erwirtschaften muss und nicht alles vorhersehbar ist. Ein guter Handwerker wird jedoch stets darauf bedacht sein, den Kunden ausführlich über die anfallenden Kosten aufzuklären, sodass der Kunde entsprechend planen kann. Infolge dessen sollte man immer verbindliche Konditionen mit dem Handwerker aushandeln, bevor man ihn beauftragt. Dies schützt sowohl den Kunden als auch den Handwerker, indem beide sich auf eine klare Grundlage einigen können. Jedoch, wenn man bereits einen mündlichen Vertrag mit einem Handwerker hat und eine Obergrenze von 9.000 CHF vereinbart wurde, sollte dies als verbindlich angesehen werden. Der Handwerker hat sich nämlich bereits vertraglich verpflichtet, zu diesem Preis zu arbeiten. Aber auch in diesem Fall würde ich den Handwerker um eine Erläuterung der entstandenen Kosten bitten. Es könnte sich herausstellen, dass weitere Arbeiten erforderlich waren. Wenn dies der Grund für die höheren Kosten waren, sollte der Handwerker den Kunden darüber informiert haben. In jedem Fall ist es ratsam, die Situation mit dem Handwerker zu besprechen, um eine Einigung zu erzielen. Eine offene und ehrliche Kommunikation kann dazu beitragen, potenzielle Missverständnisse aufzuklären und für beide Parteien eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hallo Stephan, Ich glaube, du benötigst rechtliche Beratung. Bei einer Schätzung handelt es sich nicht um eine Offerte, sondern höchstens um eine grobe Kostenschätzung. Ohne offizielle Offerte des Gipsers würde ich eine Anzahlung von 50% nicht leisten. Ein Anwalt könnte hier vermutlich helfen, da die Schätzung rechtlich gesehen keine Basis darstellt. Eine weitere Möglichkeit, die ich sehen würde, wäre, einen Experten von einer qualifizierten Prüfstelle zur Hilfe zu rufen und eine Nachbegutachtung durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Preis gerechtfertigt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 1, 2023 Melden Share Geschrieben June 1, 2023 Hey Swiss.Stephan, eine Offerte ist in der Regel ein verbindliches Angebot, für das ein Handwerker geradesteht, es sei denn bestimmte Vorbehalte und Bedingungen wurden gemacht. Beispielsweise könnte eine Offerte eine bestimmte Laufzeit oder eine Bindung an eine Bedingung enthalten. Normalerweise ist eine Schätzung jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Offerte - sie dient eher dazu, eine Vorstellung über die zu erwartenden Kosten zu geben. Wenn also keine Offerte vorliegt, wird es schwierig, eine rechtlich verbindliche Zahlungsaufforderung anzufechten. Aber ich empfehle, den Grund für die zusätzlichen Kosten zu erfragen und eine Einigung mit dem Handwerker zu finden, falls möglich. Letztendlich lautet das Hauptprinzip: Verhandeln, Verhandeln, Verhandeln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...