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FWinkler

Baurecht: Eigentum oder Pacht?

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Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Baurecht und Eigentum. Ich habe vor kurzem ein Stück Land von der Bürgergemeinde im Baurecht erworben und wollte wissen, ob ich es als Eigenkapital bei der Bank anrechnen lassen kann. Der Baurechtszins liegt bei 0.5% unter dem Satz der 1. Hypothek der Raiffeisenbank.

Im Muster-Baurechtsvertrag, welchen es zu den Landunterlagen gab, steht unter Punkt 10: "...Die Baurechtsberechtigten können das Baurecht veräussern oder belasten...". Mein Vater sagt, das Land könne als Eigenkapital anerkannt werden, während ich denke, dass es nicht möglich ist, da ich das Land nur "gemietet" habe und es mir nicht gehört. Was denkt ihr?

Viele Grüsse,
FWinkler

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Hallo FWinkler,

es ist möglich, ein gepachtetes Grundstück als Eigenkapital zu verwenden, vorausgesetzt, es ist für die Finanzierung eines zukünftigen Eigenheims oder einer anderen wohnwirtschaftlichen Nutzung bestimmt. Wenn Sie beispielsweise planen, eine Immobilie als Hauptwohnsitz zu erwerben, können Sie Ihr gepachtetes Grundstück als Eigenkapital verwenden. Wenn das Grundstück jedoch anderweitig genutzt wird, z.B. für ein Ferienhaus, kann es nicht als Eigenkapital genutzt werden.

Wenn Sie ein Grundstück gepachtet haben, zahlen Sie normalerweise einen jährlichen Baurechtszins an den Eigentümer des Grundstücks. Die Höhe des Baurechtszinses hängt vom Wert des Grundstücks und vom vereinbarten Prozentsatz ab. Angenommen, Sie haben ein Grundstück im Wert von CHF 300.000 gepachtet und der vereinbarte Baurechtszins beträgt 0,5 %, dann müssen Sie jährlich CHF 1.500 an den Eigentümer zahlen (CHF 300.000 x 0,5 %).

Wenn Sie nun planen, eine Immobilie im Wert von CHF 500.000 zu erwerben, können Sie Ihr gepachtetes Grundstück als Eigenkapital verwenden und müssen dementsprechend eine Hypothek aufnehmen. Wichtig zu wissen: Je höher der Eigenkapitalanteil, desto günstiger ist der Zinssatz für die Hypothek.

Angenommen, Sie verwenden Ihr gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 als Eigenkapital und nehmen eine Hypothek von CHF 200.000 auf, um den Kaufpreis der Immobilie zu finanzieren. Der Zinssatz für Ihre Hypothek hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Eigenkapitalanteil, der Laufzeit und dem jeweiligen Zinssatz. Bei der Beantragung Ihrer Hypothek wird die Bank den Zinssatz individuell für Sie berechnen.

Hier ist ein Beispiel zur weiteren Verdeutlichung:

  • Sie haben ein gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 erworben
  • Der jährliche Baurechtszins beträgt CHF 1.500 (CHF 300.000 x 0,5 %)
  • Sie möchten eine Immobilie im Wert von CHF 500.000 erwerben
  • Sie verwenden Ihr gepachtetes Grundstück im Wert von CHF 300.000 als Eigenkapital
  • Sie müssen eine Hypothek von CHF 200.000 aufnehmen
  • Der Zinssatz für Ihre Hypothek wird individuell von der Bank berechnet

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,

Swiss.Stephan

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Hallo FWinkler,

Wenn Sie das Land im Baurecht erworben haben, besitzen Sie das Land nur für den befristeten Zeitraum des Baurechts. Sie besitzen das Land also nicht dauerhaft. Es ist nur ein Mietvertrag mit einem sehr langen Ablaufdatum.

Daher kann das Land nicht als Eigenkapital angerechnet werden.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hallo FWinkler,


Zusätzlich zum Thema des Baurechts möchte ich auf die Möglichkeit der Umwandlung des Baurechts in ein Wohnrecht hinweisen. Das Wohnrecht kann übertragen werden und ist erblich und veräusserbar. Häufig ist dies eine Alternative, um das Land als Eigenkapital zu nutzen, insbesondere wenn es sich um ein wertvolles Grundstück in einer guten Lage handelt.


Das Einrichten eines Wohnrechts kann jedoch mit einigen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen einhergehen, deshalb sollte man sich im Vorfeld immer beraten lassen.


Beste Grüsse,
Nessio

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