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Hauskauf im Konkubinat und Erbrecht: Wie können wir uns absichern?

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Hallo zusammen, ich bin Nicola, und meine Partnerin und ich leben seit 13 Jahren im Konkubinat. Wir planen, ein Haus zu kaufen, werden es in Miteigentum 1/2 besitzen und einen Konkubinats- und Erbvertrag beim Notar abschliessen. Obwohl wir beabsichtigen, später zu heiraten, möchten wir uns schon jetzt absichern, damit wir im Falle eines Todesfalls gut geschützt sind.

Unsere Sorge ist, dass im Falle meiner Partnerin der Tochter seiner früheren Beziehung sein Anteil am Haus vererbt würde, und ich ohne Absicherung wäre. Ist es möglich, eine Vereinbarung zu treffen, wonach die Forderungen der Erben nur finanzieller Natur sind? Wir könnten ansonsten die Ehepartner-Regelung wählen, aber da wir im Konkubinat leben, ist das keine Option. Wie können wir uns am besten absichern?

Ich danke im Voraus für Ihre Hilfe.

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Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass das Vermögen Ihrer Partnerin an Sie weitergegeben wird, ist der Erbvorbezug. Durch diesen können Sie bereits zu Lebzeiten Ihrer Partnerin Vermögenswerte übertragen bekommen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Erbfolge hat. Somit ist gewährleistet, dass Sie nach dem Tod Ihrer Partnerin auch weiterhin Zugriff auf das Vermögen haben.

Ein Beispiel: Ihre Partnerin besitzt ein Haus, welches er Ihnen vererben möchte, aber er möchte auch sicherstellen, dass das Haus in seiner Familie bleibt. Hier bietet sich der Erbvorbezug an. Ihre Partnerin kann Ihnen das Haus bereits zu Lebzeiten überschreiben, was bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin sind. Im Falle des Todes Ihrer Partnerin haben dessen Erben nur noch Anspruch auf das veränderte Vermögen, das heisst, sie erben nur das, was Ihrer Partnerin bis zu ihrem Tod noch geblieben ist. Das Haus geht jedoch automatisch auf Sie über, da Sie bereits Eigentümerin sind und es somit nicht mehr Teil des Erbes ist.

Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, Vermögenswerte zu übertragen. Das Haus könnte zum Beispiel auch über eine Schenkung oder einen Erbvertrag übergehen. Bei einer Schenkung überträgt Ihre Partnerin das Haus direkt auf Sie, ohne dass hierfür eine Gegenleistung erbracht werden muss. Bei einem Erbvertrag wird bereits zu Lebzeiten festgelegt, wer was erben soll. Hierbei können auch Bedingungen festgelegt werden, zum Beispiel dass das Haus nach dem Tod des Partners nur an die gemeinsamen Kinder gehen soll.

Es ist wichtig zu beachten, dass es bei diesen Übertragungen verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten gibt. Gerade bei Immobilienübertragungen können hohe Steuern anfallen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich von einem Notar beraten zu lassen. Dieser kennt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensübertragung aus und kann Sie somit bestmöglich beraten.

Die Wahl der richtigen Übertragungsmöglichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art des Vermögens oder der Anzahl der Erben. Auch die persönlichen Wünsche und Vorstellungen sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Mit Hilfe eines Notars können Sie alle Optionen besprechen und die beste Lösung für Ihre individuelle Situation finden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Erbvorbezug eine Möglichkeit ist, um bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zu übertragen und somit sicherzustellen, dass diese im Todesfall des Partners auch tatsächlich bei Ihnen landen. Es gibt jedoch auch andere Übertragungsmöglichkeiten wie Schenkungen oder Erbverträge, die ebenfalls beachtet werden sollten. Eine Beratung durch einen Notar ist in jedem Fall zu empfehlen, um alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen und die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.

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Hi Nicola, hier ist Nessio. Eine Alternative zum Erbvorbezug könnte die Bildung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) sein, sofern Sie und Ihr Partner nicht verheiratet sind. Sie können eine GBR gründen und das Haus gemeinsam besitzen. Im Falle des Todes eines Partners kann das Haus vollständig an den anderen Partner übergehen und die Erben des verstorbenen Partners gehen leer aus. Achten Sie jedoch darauf, dass eine GBR auch Pflichten mit sich bringt. Informieren Sie sich am besten im Voraus bei einem Notar, welche Vor- und Nachteile eine GBR für Sie haben kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Grüezi Nicola, FWinkler hier.

Eine weitere Sache, die Sie in Betracht ziehen sollten, sind die möglichen Steuerfolgen einer Schenkung oder eines Erbvorbezugs. Es kann sein, dass Sie dafür Steuern zahlen müssen. Achten Sie auch darauf, dass Sie verschiedene Szenarien durchspielen, z.B. was passiert, wenn Sie das Haus verkaufen möchten oder falls eine von Ihnen das Haus verkaufen oder verlassen will. Ihr Notar sollte Sie auch auf diese Punkte hinweisen, aber es schadet nicht, sich selbst darüber zu informieren, um sicherzugehen, dass Sie gut auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.

Ich hoffe, das war hilfreich.

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