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Vorleistungen des Architekten: Was zu tun ist, wenn es keinen Vertrag gibt?

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Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich möchte wissen, ob man als Bauherr dafür bezahlen muss, wenn ein Architekt Vorleistungen erbringt, auch wenn kein Vertrag unterzeichnet wurde. Eine Grobkostenschätzung wurde erstellt, nachdem zwei Architekten das Haus besichtigt und mit mir gesprochen hatten, aber kein Auftrag erteilt wurde. Ich frage sich, ob ein Teil dieser Vorleistungen als Akquisition angesehen werden kann und was üblicherweise für Akquisitionsstunden zu zahlen ist. Ich vergleiche dies mit der Tätigkeit des Architekten, der eine Kostenschätzung erstellt, wenn ich bei verschiedenen Handwerkern Offerten einhole und mich dann für einen entscheide.

Ich habe eine ähnliche Frage gestellt, als ich nach einem Architekten für meine Renovation gesucht habe. Dabei fand ich heraus, dass es branchenüblich ist, dass der Architekt für eine bestimmte Anzahl von Stunden Vorarbeiten leistet, bevor er den Auftrag erhält. Ich persönlich habe mit einem Architekten gesprochen, der bereit war, bis zu vier Stunden für ein kostenloses Erstgespräch zu opfern, bevor er sein Honorar berechnete. Es ist jedoch wichtig, dies im Voraus zu besprechen, um später Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Da es keine vertragliche Vereinbarung gab, denke ich nicht, dass Sie dafür bezahlen müssen. In diesem Stadium ist es jedoch sinnvoll, zu klären, ob der Architekt eine Gebühr für seine Vorarbeiten verlangt.

Im Allgemeinen werden solche Vorarbeiten auf der Grundlage von Stundenhonoraren oder einer prozentualen Gebühr berechnet. Ein Architekt, den ich kenne, berechnet beispielsweise einen Satz von CHF 180 pro Stunde, einschliesslich MwSt. Jedoch würde ich denken, dass es eine übliche Praxis ist, im Voraus über den Umfang der Vorarbeiten und deren Kosten zu sprechen, bevor ein Architekt eingesetzt wird.

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Ich hatte mich im letzten Jahr dazu entschieden, eine Renovierung in meinem Haus durchzuführen. Da ich jedoch keine Erfahrung in diesem Bereich hatte, entschied ich mich dafür, die Hilfe eines Architekten in Anspruch zu nehmen.

Ich war zunächst besorgt darüber, wie viel diese Dienstleistung nun kosten würde und ob ich eine Vorstellung von dem Ergebnis haben würde. Ich machte mich auf die Suche nach einem Architekten, der mir bei meinem Vorhaben helfen würde. Ich sprach mit einigen Architekten und war überrascht, dass die Kosten für ihre Dienstleistungen sehr unterschiedlich waren. Ich traf schliesslich die Wahl, einem Architekten den Auftrag zu geben, der mir am meisten zusagte. Bevor wir jedoch überhaupt mit den Vorarbeiten beginnen konnten, mussten wir einen Vertrag unterzeichnen.

Der Vertrag enthielt die genauen Kosten für die Vorarbeiten und den Umfang der Vorarbeiten. Der Architekt wollte uns ein 3D-Modell für das geplante Umbauprojekt vorlegen, bevor er die Arbeiten an unser Haus begonnen hat. Auch diese Bedingung wurde in dem Vertrag festgehalten. Ich war zunächst skeptisch, ob diese Art von Vertrag wirklich notwendig war. Doch im Nachhinein kann ich sagen, dass es wirklich sinnvoll war, diesen Vertrag abzuschliessen.

Der Architekt leistete erst Arbeit, als wir diesen Vertrag unterzeichnet hatten. Wir konnten dadurch sicherstellen, dass es keine Missverständnisse gab und keine unerwarteten Kosten auftraten. Der Architekt präsentierte uns anschliessend das 3D-Modell für unser zukünftiges Zuhause. Es war absolut erstaunlich, wie detailliert das Modell war. Ich konnte mir nun endlich ein Bild davon machen, wie mein Haus nach der Renovierung aussehen würde. Doch es gab auch einige Anmerkungen und Änderungen, die wir an dem Modell vornehmen mussten.

Der Architekt war äusserst verständnisvoll und hat unsere Wünsche berücksichtigt. Wir haben dann gemeinsam Änderungen vorgenommen und das 3D-Modell aktualisiert. Ich war sehr zufrieden mit der Arbeit des Architekten. Er hat sich sehr bemüht, das Modell so zu gestalten, wie wir es uns vorgestellt hatten. Die Renovierung verlief dann auch ohne grössere Zwischenfälle und das Endergebnis war einfach grossartig.

Ich kann daher jedem nur empfehlen, einen Vertrag mit dem Architekten zu unterzeichnen, bevor man mit den Vorarbeiten beginnt. Dies gibt einem nicht nur eine genaue Vorstellung über die Kosten, sondern auch über das Umfang der Vorarbeiten. Es stellt sicher, dass es keine Missverständnisse gibt und das Ergebnis am Ende so wird, wie man es sich vorgestellt hat.

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Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Ich habe auch kürzlich die Dienste eines Architekten in Anspruch genommen, um mein Haus zu renovieren. Bevor ich ihn anstellte, haben wir darüber gesprochen, dass er für ein kostenloses Erstgespräch und eine Kostenschätzung kommen würde. Danach unterzeichneten wir einen Vertrag, in dem klar festgelegt wurde, welche Vorarbeiten er ausführen würde und wie viel Zeit und Geld dafür benötigt würde. Es ist definitiv sinnvoll, dies alles im Voraus zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wenn Sie immer noch unsicher sind, würde ich empfehlen, mit beiden Architekten, die Sie in Betracht ziehen, zu sprechen und die Bedingungen auszuhandeln, dass sie jedem die gleichen Vorarbeiten bieten, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

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Ich denke, es ist wichtig, hier darauf hinzuweisen, dass es auch Architekten gibt, die kostenlose Vorarbeiten anbieten, um Projekte zu akquirieren. Einige Architekten bieten zum Beispiel kostenlose Entwürfe oder Skizzen für bestimmte Teile eines Projekts an, um den Kunden dazu zu bewegen, sie als Architekten einzusetzen.

Ich würde auch darauf hinweisen, dass die Tätigkeit des Architekten, wenn er bei verschiedenen Handwerkern Offerten einholt und sich dann für einen entscheidet, nicht vollständig vergleichbar ist mit der Tätigkeit, wenn er eine Grobkostenschätzung für eine Renovierung erstellt. Das liegt daran, dass bei der Erstellung von Angeboten für Arbeiten, die von Handwerkern ausgeführt werden sollen, normalerweise sehr wenig Vorarbeiten zu leisten sind und sie im Wesentlichen nur auf den Plänen des Architekten aufbauen können.

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