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Nessio

Luftschutzkeller - bauen oder Ersatzabgabe leisten?

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Hallo zusammen,

ich frage mich, ob es im Kanton Graubünden immer noch erforderlich ist, Ersatzabgaben für Luftschutzkeller zu leisten oder ob ich auch meinen eigenen Keller bauen kann. Ich habe keinen Plan, wo ich diese Informationen finden kann. Vielleicht gibt es eine Verordnung oder ein Gesetz, das mir weiterhelfen kann?

Ich habe gehört, dass es ein neues Gesetz geben soll, das die Ersatzabgabe überflüssig macht. Kann mir jemand mehr darüber sagen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss,

Nessio

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Hallo Nessio,

ich kann verstehen, dass die Regelungen in Bezug auf den Bau eines Kellers oft verwirrend und kompliziert sind. Auch ich habe beim Bau meines Kellers ähnliche Erfahrungen gemacht und stehe dir daher gerne mit Rat und Tat zur Seite.

In meinem Fall war es so, dass ich die Option hatte, entweder die Ersatzabgabe zu leisten oder den Keller nachträglich als Wohnraum auszubauen. Da ich jedoch ein begrenztes Budget hatte, habe ich mich für die Ersatzabgabe entschieden, die in meinem Fall günstiger war. Natürlich muss diese Entscheidung jedoch individuell getroffen werden, abhängig von den persönlichen Präferenzen und finanziellen Möglichkeiten.

Um Klarheit in deiner konkreten Situation zu schaffen, empfehle ich dir, unbedingt die zuständige kantonale Stelle zu kontaktieren und weitere Informationen zu erhalten. Die Mitarbeiter sind in der Regel sehr kompetent und können dir genau sagen, welche Optionen für dich in Frage kommen und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.

Es gibt jedoch auch Vorteile, wenn man sich dafür entscheidet, den Keller nachträglich als Wohnraum auszubauen. So kann man beispielsweise zusätzlichen Platz für die Familie schaffen oder den Wert des Hauses steigern. Auch können hierbei verschiedene Förderungen oder finanzielle Anreize in Anspruch genommen werden, die die Entscheidung erleichtern können.

Wenn du dich dazu entscheidest, deinen Keller nachträglich als Wohnraum auszubauen, ist es wichtig, gewisse Auflagen zu erfüllen. So müssen bestimmte Voraussetzungen wie Raumhöhe oder Belüftung erfüllt sein, um den Raum als Wohnraum anerkennen zu lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es zu Problemen bei einer möglichen späteren Veräusserung des Hauses oder im Falle eines Schadens kommen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen und deine Entscheidung erleichtern. Für weitere Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,

Nicola

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Hi Nessio,

mir sind die Regelungen im Kanton Graubünden nicht bekannt, aber ich kann dir kurz von meiner Erfahrung erzählen. Mein Vater hatte unseren Keller gebaut, bevor ich geboren wurde. Aber als ich meiner Versicherung davon erzählte, sagte sie mir, dass unser Keller nicht ausreichend war, falls ein Luftangriff stattfinden würde. Ich musste dann eine Ersatzabgabe leisten, um das Problem zu lösen. Das sollte dir eine Vorstellung davon geben, was du erwarten kannst. Hoffentlich hilft das.

LG,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Ich habe von dem neuen Gesetz gehört, auf das du angespielt hast. Wie es scheint, müssen Eigentümer von alten Häusern mit Kellern, die in der Vergangenheit Ersatzleistungen gezahlt haben, keinen weiteren Betrag leisten, um auf die neuesten Standards zu kommen. Dies bedeutet, dass sie ihre Keller nicht vergrössern oder verbessern müssen, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen.

Aber ich gebe zu bedenken, dass das Gesetz von Kanton zu Kanton verschieden ist. Daher empfehle ich dir, dich an die entsprechende Stelle zu wenden, um herauszufinden, was in Graubünden gilt. Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

Stephan

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