Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo zusammen, ich habe ein Haus zum Pauschalpreis von 690'000 CHF gekauft, arbeite aber trotzdem mit Werkverträgen, die direkt mit den Handwerkern abgeschlossen werden. Der Generalunternehmer (GU) erstellt die Verträge für uns. Leider haben wir die Werkverträge unterschrieben und danach festgestellt, dass der GU falsche, d.h. höhere Preise in den Verträgen festgelegt hat als in der Kostenzusammenstellung. Ich frage mich, wie lange ich diese Werkverträge anfechten kann, wenn die Zahlen nicht stimmen. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hey Nessio, Wenn es um Werkverträge geht, hast du als Kunde das Recht, einen Mangel im Werk nach Abnahme innerhalb einer bestimmten Frist zu beanstanden. Diese Frist wird auch als Gewährleistungsfrist bezeichnet. Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist laut Gesetzgeber 5 Jahre ab Abnahme des Werkes. Jedoch gibt es auch andere Faktoren, die die Frist beeinflussen können. Hier sind einige Beispiele: Vertragliche Fristen: In einigen Fällen kann die Gewährleistungsfrist im Vertrag zwischen Kunde und Auftragnehmer anders festgelegt werden. Dies könnte bedeuten, dass die Frist kürzer oder länger ist als 5 Jahre. Art des Mangels: Wenn es um verschiedene Arten von Mängeln geht, gibt es auch eine unterschiedliche Frist, um einen Mangel zu beanstanden. Zum Beispiel wenn ein Element, das zur vollständigen Fertigstellung des Werkes notwendig ist, fehlt, gilt eine kürzere Frist als bei kleineren Mängeln, die im Nachhinein noch korrigiert werden können. Gesetzliche Regelungen: Die Gewährleistungsfrist kann je nach Kanton und Land unterschiedlich sein. In manchen Ländern ist die Frist kürzer als 5 Jahre, in anderen Ländern länger. Es ist deshalb sehr wichtig, dass du den Werkvertrag nochmals genau durchliest, um sicherzugehen, welche Gewährleistungsfrist in deiner speziellen Situation gilt. Wenn du unsicher bist oder weitere Fragen hast, solltest du überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann dir helfen, deine Ansprüche zu verstehen und dir raten, welche Schritte du unternehmen solltest, um den Mangel zu beanstanden. Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich jederzeit an mich wenden. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Nessio, ich arbeite auch mit Werkverträgen und hatte ein ähnliches Problem mit meinem GU. Ich habe ihm aufgezeigt, wo der Fehler lag und zusätzlich eine Kostenaufstellung beigefügt, aus der ersichtlich ist, dass er höhere Preise als veranschlagt berechnet hat. Daraufhin hat er den Fehler eingesehen und ich konnte den Vertrag ohne weitere Konflikte abschliessen. Ich hoffe, ich konnte helfen. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Nessio, Das ist wirklich ärgerlich. Neben der Anfechtung des Werkvertrags könntest nach Möglichkeit auch versuchen, mit dem GU in Verhandlungen zu treten, um zu einem Vergleich zu gelangen. Vielleicht akzeptiert er eine Preissenkung oder gibt dir bestimmte Leistungen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. Das kann allerdings auch ein längeres und schwierigeres Unterfangen sein. Ein anderer Ansatz wäre, sich an den Kanton Zürich zu wenden, der eine Vermittlungsstelle für Baufragen betreibt. Dort kann dir fachkundiger Rat gegeben und eventuell vermittelt werden. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...