FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Grüezi zusammen!Meine Partnerin und ich stehen kurz davor, ein noch im Bau befindliches EF-Haus in einer Überbauung zu erwerben. Der Verkäufer ist der GU, der die Häuser gebaut hat. Derzeit wird der Innenausbau abgeschlossen, es fehlen jedoch noch Parkettböden in vier Zimmern, Sanitäreinrichtungen und Elektroinstallationen wie Steckdosen. Das Umfeld ist bereits fertiggestellt. Wir haben die Einladung zur Eigentumsübertragung beim Notar für einen Freitagnachmittag im Juni sowie zur anschliessenden Bauabnahme des Hauses am selben Tag erhalten. Wir sind jedoch der Meinung, dass es sinnvoller wäre, zunächst das Haus abzunehmen und erst dann zum Notar zu gehen.Jetzt sind wir unsicher, was die rechtlichen Konsequenzen wären, falls der Bau aufgrund von Verschulden des GU oder eines Handwerkers nicht fertiggestellt sein sollte. Gibt es hier im Kaufvertrag Regelungen dazu?Im Vertrag steht lediglich, dass das Datum und die Zeitangabe der Bezugsbereitschaft mindestens zwei Monate vor der Eigentumsübertragung bekanntgegeben werden.Ich wäre sehr dankbar für eure Hinweise zu diesem Thema!Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo FWinkler, Deine Frage ist sehr interessant! Laut Gesetzgeber sollte es grundsätzlich kein Problem darstellen, die Abnahme vor der Eigentumsübertragung durchzuführen. Es liegt jedoch im Ermessen des Verkäufers, die Abnahme nach Abschluss aller Arbeiten zu gestatten. Es ist empfehlenswert, vor der Bauabnahme eine Liste der noch ausstehenden Arbeiten zu erstellen, um mögliche rechtliche Konsequenzen abzumildern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese Mängel bestehen, kann man dies anhand der Liste belegen und etwaige Reparaturkosten dem Verkäufer in Rechnung stellen. Ich habe ein ähnliches Szenario erlebt, als ich mein Haus gekauft habe. Bevor wir das Haus abgenommen haben, haben wir eine Liste der Mängel erstellt und diese dem Verkäufer übergeben. Es hat sehr geholfen, einen Überblick über alles zu haben! Ein weiteres Beispiel, das ich nennen könnte, wäre das folgende: Mein Freund Max hat kürzlich eine Wohnung gekauft. Die Bauarbeiten waren bereits abgeschlossen, als er die Wohnung besichtigte. Der Verkäufer war bereit, die Abnahme vor der Eigentumsübertragung durchzuführen, da er der Meinung war, dass alle Mängel bereits behoben waren. Max entschied sich jedoch, die Abnahme aufzuschieben, bis er eine Liste der noch ausstehenden Arbeiten erstellen konnte. Zum Glück, denn als er die Liste dem Verkäufer vorlegte, stellte sich heraus, dass einige Mängel doch noch vorhanden waren. Max konnte diese Mängel nun belegen und der Verkäufer musste die Reparaturkosten übernehmen. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! Viele Grüsse Swiss.Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hoi FWinkler, Ich denke, es macht mehr Sinn, die Abnahme vor der Eigentumsübertragung durchzuführen, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist, bevor Sie das Eigentum übernehmen. Wenn es nach der Abnahme Mängel gibt, kann dies die Übergabe erschweren und zu unnötigem Stress führen.Betreffend der rechtlichen Konsequenzen kann ich leider nicht behilflich sein. Es ist jedoch möglich, dass dies im Kaufvertrag oder einem anderen Vertragsdokument geregelt ist. Ich würde empfehlen, dies nochmal genau zu prüfen.Alles Gute und viel Glück beim Hauskauf!Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo FWinkler, Ich habe den Eindruck, dass die Tatsache, dass der Innenausbau noch nicht vollständig ist, besorgniserregend für Sie ist. Es kann hilfreich sein zu wissen, dass dies nicht ungewöhnlich ist. In der Tat ist es in der Regel besser für den Käufer, ein Haus zu kaufen, das noch im Bau befindlich ist, da Sie in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen in Bezug auf die Innenausstattung zu treffen. Es kann jedoch auch einige Risiken geben, da das Haus eventuell nicht Ihren Erwartungen entspricht oder es Verzögerungen bei der Fertigstellung gibt. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie diese mit dem Verkäufer oder dem Architekten besprechen, um etwaige Bedenken auszuräumen. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Beste Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...