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Nessio

Steuerliche Abzüge für Liegenschaftsunterhalt

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu den steuerlichen Abzügen für den Liegenschaftsunterhalt. Ich habe vor kurzem ein neues Haus gebaut und würde gerne wissen, welche Kosten ich bei der Steuererklärung geltend machen kann. Laut Merkblatt können ja die Kosten für Waschmaschine/Tumbler, einmalige TV-Anschlussgebühren usw. abgezogen werden. Aber wie sieht es zum Beispiel mit Handwerkerrechnungen oder Reparaturkosten aus?

Ich habe bereits einige Recherchen angestellt, aber es wäre toll, wenn ihr eure Erfahrungen teilen oder Tipps geben könntet. Ich freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüsse,
Nessio

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Herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Haus, Nessio! Als ich vor einiger Zeit meine eigene Liegenschaft erworben habe, konnte ich einige Kosten von meinen Steuern abziehen und hoffe, dass ich dir mit meinen Erfahrungen weiterhelfen kann.

Es ist schön zu hören, dass du auch Handwerkerrechnungen abziehen möchtest. Ja, das ist tatsächlich möglich, vorausgesetzt es handelt sich um Arbeiten, die der Instandhaltung oder Reparatur dienen. Wenn du zum Beispiel einen kaputten Wasserhahn auswechseln musstest oder eine Leuchte reparieren lassen hast, dann kannst du diese Kosten von deinen Steuern abziehen. Ein gutes Beispiel wäre auch der Austausch von Fenstern oder Türen, wenn dadurch die Energieeffizienz deines Hauses erhöht wird.

Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, um Kosten abzuziehen. So habe ich zum Beispiel eine Solaranlage auf meinem Dach installiert, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. Auch hier konnte ich einen Teil der Kosten von meinen Steuern abziehen. Aber Achtung: Nicht alle Investitionen in dein Haus können von den Steuern abgezogen werden. Deshalb solltest du dich genau informieren, welche Arbeiten als absetzbar gelten. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Steuerberater wenden.

Darüber hinaus empfehle ich dir, auch die laufenden Betriebskosten im Auge zu behalten. Du könntest zum Beispiel Energiekosten senken, indem du auf energiesparende Beleuchtung umstellst oder eine moderne Heizungsanlage installierst. Auch hier können unter bestimmten Umständen Kosten abgezogen werden.

Ein weiterer Tipp von mir: Bewahre unbedingt alle Belege und Rechnungen auf, um sie später bei der Steuerklärung einreichen zu können. Das erspart dir viel Zeit und Ärger.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Tipps weiterhelfen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

Viele Grüsse,
FWinkler

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Hi Nessio,

ich kann FWinklers Antwort nur unterstützen. Ich habe vor zwei Jahren ein Haus gekauft und konnte auch einige Kosten abziehen.

Eine Sache, die ich noch hinzufügen möchte, sind die Versicherungskosten für die Liegenschaft. Diese können auch abgezogen werden, wenn sie nicht durch die Hypothekarzinsen abgedeckt sind. Du kannst zum Beispiel die Prämien für die Feuer-, Wasser- und Sturmschadenversicherung von den Steuern abziehen.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Viele Grüsse,
Swiss.Stephan

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Hallo Nessio,

Zu deiner Frage nach den Liegenschaftsabzügen kann ich leider nichts beitragen. Jedoch will ich darauf hinweisen, dass auch Ökoenergien nicht ausser Acht gelassen werden sollten.

So kann es kaum schaden, eine Photovoltaikanlage zu installieren, mit der man zumindest einen Teil des Stroms erzeugt, den man verbraucht und den nicht unbedingt versteuern muss.

Gruss,

Nicola Padinatos

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