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FWinkler

Mehrkosten ohne Zustimmung: Ist der GU verpflichtet, uns vorher zu informieren?

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Guten Tag zusammen!

Ich stecke in einer Situation, bei der ich unsicher bin, was meine Rechte als Kunde sind.

Ich arbeite mit einem Generalunternehmer (GU) zusammen und bin bislang sehr zufrieden mit der Kooperation. Allerdings kam es bei den Plattenbodenarbeiten zu einem Problem:

Wir haben uns zunächst für bestimmte Platten entschieden und diese auf einem Auswahlschein notiert. Die Verlegekosten waren zu diesem Zeitpunkt nicht inkludiert. Als wir uns dann für andere Platten entschieden haben, informierten wir den Plattenleger darüber, wussten aber den Preis nicht. Dieser hat daraufhin eine Offerte an den GU gesendet, die wir aber nie zu Gesicht bekommen haben. Ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung hat der Bauleiter stattdessen die teureren Platten bestellt, sodass uns nun Mehrkosten von CHF 4600,- entstanden sind.

Ich frage mich nun, ob der GU nicht verpflichtet gewesen wäre, uns über diese Mehrkosten vorher zu informieren. Hätten wir gewusst, wie viel die neuen Platten kosten, hätten wir uns vermutlich für die günstigere Variante entschieden. Was sind meine Rechte in dieser Situation? Muss ich die teureren Platten bezahlen oder kann ich vom GU eine Übernahme der Differenz fordern?

Ich danke schon einmal im Voraus für Eure Hilfe und Ratschläge!

Viele Grüsse,

FWinkler

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Lieber FWinkler,

ich verstehe vollkommen, dass du besorgt bist und keine unerwarteten Mehrkosten bezahlen möchtest. Es kann schwierig sein zu verstehen, wer für welche Kosten verantwortlich ist und was in deinem Vertrag dazu steht. Lass mich dir daher helfen, indem ich dir einige wichtige Fakten und Beispiele nenne.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es in jedem Vertrag zwischen einem Kunden und einem Dienstleister oder Auftragnehmer spezifische Klauseln gibt. Diese Klauseln regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien. In deinem Vertrag sollte es also bestimmte Regelungen geben, die sich auf die Umgangsweise mit Mehrkosten beziehen. Hier sind einige Beispiele:

  • Es kann eine Klausel geben, die besagt, dass der Auftragnehmer alle Kosten übernimmt, die im Vertrag nicht ausdrücklich vom Kunden akzeptiert wurden.
  • Es könnte auch eine Klausel geben, die besagt, dass der Kunde alle Kosten tragen muss, die über den ursprünglichen Budgetplan hinausgehen.
  • Es könnte auch eine Klausel geben, die besagt, dass beide Parteien gemeinsam entscheiden müssen, wie sie mit unerwarteten Mehrkosten umgehen wollen.

Wenn du deinen Vertrag liest und eine dieser Klauseln findest, solltest du genauer prüfen, was diese Klausel bedeutet und wie sie auf deinen Fall anwendbar ist.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Bauleiter oder der Generalunternehmer (GU) nicht immer verpflichtet sind, den Kunden über alle unerwarteten Mehrkosten zu informieren. Dies hängt wiederum von den spezifischen Klauseln in deinem Vertrag ab.

Ein Beispiel: Wenn du einen GU engagiert hast, um ein Haus für dich zu bauen, und ein unerwartetes Problem auftritt, das zusätzliche Kosten verursacht, wie zum Beispiel ein Fundament, das stärker sein muss als erwartet, dann kann der GU berechtigt sein, diese Kosten auf dich zu übertragen, wenn dies in deinem Vertrag so festgelegt ist.

Ein weiteres Beispiel: Wenn du eine vereinbarte Zahlung von 10.000 CHF geleistet hast und der GU veranschlagt, dass weitere 5.000 CHF für Materialien und Arbeit benötigt werden, um das Projekt abzuschliessen, aber du nicht bereit bist, die zusätzlichen Kosten zu tragen, könnte es zu einer Diskussion zwischen dir und dem GU kommen.

Wenn du denkst, dass du ungerecht behandelt wirst oder das Gefühl hast, dass der GU oder der Bauleiter nicht in der Lage sind, dir klar und detailliert Auskunft zu geben, ist es am besten, dich direkt an die Geschäftsleitung zu wenden. Diese kann dir möglicherweise helfen, eine Lösung zu finden.

In jedem Fall ist es immer besser, wenn du dich im Voraus so genau wie möglich über die Bedingungen informierst. Erwarte nicht, dass der Bauleiter oder der GU dich über alles informieren wird. Informiere dich selbst über die Vertragsklauseln und den Umfang der erwarteten Dienstleistungen und informiere dich rechtzeitig bei Problemen direkt bei der Geschäftsleitung.

Beste Grüsse,

Stephan

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Hey FWinkler,

das ist wirklich eine ärgerliche Situation. Ähnliches ist mir auch schon mal passiert. In meinem Fall hat es letztlich geholfen, das Gespräch mit dem GU und dem Bauleiter zu suchen und die Angelegenheit zu klären. Vielleicht lohnt es sich also auch für Dich, direkt das Gespräch zu suchen und in einem offenen Dialog mögliche Lösungen zu erörtern.

Viele Grüsse,

Nessio

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Lieber FWinkler,

ich kann Deinen Unmut absolut nachvollziehen. Es ist ärgerlich, wenn man als Kunde das Gefühl hat, nicht ausreichend informiert zu werden.

Ich möchte hier noch einmal einen etwas anderen Aspekt in die Diskussion einbringen: Vielleicht kann man auch darüber nachdenken, wie man in Zukunft solche Situationen vermeiden kann.

Vielleicht wäre es zum Beispiel hilfreich, beim nächsten Mal eine klare Kostenübernahme-Regelung im Vertrag festzuhalten oder zumindest grosszügigere Absprachen mit dem GU zu treffen. Wenn man im Vorfeld klare Absprachen trifft und sich diese auch schriftlich festhalten lässt, kann man im Nachhinein auf solche Dokumente verweisen und Unklarheiten vermeiden.

Nur als Denkanstoss. Ich hoffe, Du findest eine gute Lösung für Deine aktuelle Situation.

Viele Grüsse,

Nicola

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