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FWinkler

Strassenrecht auf Beleuchtung im eigenen Grundstück

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Als Hauseigentümerin mit einem Wegerecht auf der Zufahrtsstrasse, die zu 50% mit einer Beleuchtung auf meinem Grundstück ausgestattet ist, frage ich mich, ob ich ein Anrecht auf die Beleuchtung habe. Vor dem Verkauf des Hauses durch den Wegeigentümer wurde die Beleuchtung täglich festgelegt genutzt. Aber seit dem Eigentümerwechsel ist die Beleuchtung ausgeschaltet.

Des Weiteren bin ich mir unsicher, wie es mit dem Winterdienst aussieht.


FWinkler

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Als Wegerechtsinhaberin haben Sie keine automatischen Rechte auf Beleuchtung und Winterdienst. Diese Dienste müssen entweder vertraglich festgehalten oder vom Wegeigentümer als Entgegenkommen angeboten werden.

Bezüglich der Beleuchtung ist es wichtig zu beachten, dass diese in erster Linie für die Allgemeinheit bestimmt ist und daher an die Strassenverkehrsordnung gebunden ist. Selbst wenn Ihr Vertrag Beleuchtung vorsieht, könnte der Wegeigentümer aus Sicherheitsgründen entscheiden, diese auszuschalten, wenn z.B. nur noch wenige Anwohner die Strasse nutzen.

Umgekehrt gilt auch, dass der Wegeigentümer die Beleuchtung als Service anbieten kann, auch wenn dies nicht explizit im Vertrag erwähnt wurde. So könnte er z.B. beschliessen, während der Weihnachtszeit die Strasse zu beleuchten, um eine festliche und gemütliche Atmosphäre zu schaffen.

Was den Winterdienst betrifft, so ist dieser in der Regel vertraglich geregelt. Dabei kann es vorkommen, dass der Wegerechtsinhaber an den Kosten beteiligt wird. So könnte z.B. vereinbart werden, dass der Wegeigentümer den Winterdienst selbst durchführt und die Kosten auf die verschiedenen Wegerechtsinhaber umlegt.

Ein Wegerechtsinhaber kann jedoch nicht einfach den Wegeigentümer auffordern, den Winterdienst durchzuführen, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde. Selbst wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig scheint, hat der Wegeigentümer das letzte Wort, da er letztendlich für die Instandhaltung und Sicherheit der Strasse verantwortlich ist.

Es ist daher wichtig, dass die Verträge zwischen Wegerechtsinhabern und Wegeigentümern klar und transparent sind und alle relevanten Aspekte wie Beleuchtung und Winterdienst abdecken. So können potenzielle Missverständnisse vermieden werden und beide Parteien können sich auf eine sachliche und faire Zusammenarbeit verlassen.

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Zum Thema Winterdienst kann ich beitragen, dass ich persönlich mit meinem Wegevertrag vereinbart habe, dass ich für den Winterdienst zuständig bin. InAnbetracht dessen, dass Sie ein Wegerecht auf der Zufahrtsstrasse haben, ist es ratsam, nachzufragen, wer für den Winterdienst zuständig ist. Eine Absprache kann viel Ärger vermeiden.


Nessio

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Aufgrund des Eigentümerwechsels könnte es auch sein, dass die Beleuchtung aufgrund von Wartungsarbeiten oder aufgrund fehlender Nachfrage in Bezug auf den Energieverbrauch ausgeschaltet wurde. Haben Sie bereits alternative Beleuchtungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen? Eine Möglichkeit wäre, eine eigene Beleuchtung zu installieren, um Ihre Zufahrtsstrasse auszuleuchten.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Rücksprache mit Ihrem Wegepartner zu halten, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Eventuell gibt es hier einen Spielraum, eine Lösung zu finden, die allen Anwohnern zugute kommt.

Nicola

 

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