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Swiss.Stephan

Kapitalbezug aus dem 3a-Vorsorgekonto

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Hallo zusammen,

Ich stehe vor der Entscheidung, ob ich das Geld aus meinem 3a-Vorsorgekonto für den Kauf unseres Grundstücks Ende dieses Jahres noch beziehen soll oder nicht. Gibt es einen steuerlichen Unterschied, ob ich das Geld noch in diesem Jahr oder erst nächstes Jahr beziehe?

Ich habe den maximalen steuerbefreiten Betrag von CHF 6'192.-- einbezahlt, dennoch bin ich mir nicht sicher, ob ich die Steuerbefreiung auch in Anspruch nehmen kann, wenn ich das Geld noch im selben Jahr wieder herausnehme.

Ich würde mich sehr über eure Ratschläge freuen.

Viele Grüsse,

Swiss.Stephan

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Ich denke, es wäre sinnvoller, das Geld erst im Jahr 2008 zu beziehen. So könntest du sicher sein, dass die Steuerbefreiung für den gesamten Betrag gilt. Wenn du das Geld noch im selben Jahr beziehst, würde ich davon ausgehen, dass die Steuerbefreiung nur für den Betrag gilt, den du nicht wieder herausgenommen hast.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Steuerbefreiungen für Vorsorgekonten wie das 3a-Konto bestimmten Grenzen unterliegen. Für das Jahr 2021 beträgt der Höchstbetrag, den man in der Schweiz auf ein 3a-Konto einzahlen kann, CHF 6.883. Dieser Betrag kann sich jedoch ändern, je nach den Entscheidungen der Regierung und den wirtschaftlichen Bedingungen.

Wenn du also CHF 6.883 auf dein 3a-Konto für das Jahr 2021 eingezahlt hast und du planst, das Geld vor Jahresende wieder abzuheben, gilt die Steuerbefreiung nur für den Teil des Betrags, der auf deinem Konto verbleibt. Wenn du beispielsweise CHF 2.000 abhebst, bevor das Jahr endet, gilt die Steuerbefreiung nur für CHF 4.883. Dies bedeutet, dass du auf den verbleibenden CHF 2.000 entsprechende Steuern zahlen musst.

Andererseits, wenn du das Geld bis zum Ende des Jahres 2021 auf deinem 3a-Konto behältst, kannst du sicher sein, dass die gesamten CHF 6.883 steuerfrei bleiben werden. Am besten ist es also, das Geld bis zum Ende des Jahres auf dem Konto zu belassen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Steuerbefreiung für das 3a-Konto jedes Jahr gilt. Ein Beispiel: Angenommen, du hast im Jahr 2021 den höchsten erlaubten Betrag von CHF 6.883 auf dein 3a-Konto eingezahlt. Wenn du das Geld auf deinem Konto bis Ende des Jahres 2021 belässt, profitierst du von der Steuerbefreiung für 2021.

Im Jahr 2022 kannst du erneut den höchsten erlaubten Betrag auf dein 3a-Konto einzahlen und erhältst eine neue Steuerbefreiung.

Zusammenfassend ist es also sinnvoll, das Geld auf dem 3a-Vorsorgekonto zu belassen, um von der Steuerbefreiung für den gesamten Betrag zu profitieren. Wenn du allerdings das Geld vor Jahresende abheben möchtest, gilt die Steuerbefreiung nur für den Betrag, der auf dem Konto verbleibt.

Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung, um ein Beispiel für die Berechnung der Steuerbefreiung auf dem 3a-Vorsorgekonto zu geben.

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Ich kann FWinkler nur zustimmen. Es ist besser, das Geld im nächsten Jahr zu beziehen, da du dann auf jeden Fall den maximalen steuerbefreiten Betrag nutzen kannst. Wenn du das Geld noch in diesem Jahr beziehst und dann wieder einzahlst, ist das steuerliche Ergebnis nicht so klar und es kann sein, dass du die Steuerbefreiung für den Betrag, den du wieder eingezahlt hast, nicht bekommst.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Viele Grüsse,

Nessio

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Ich würde gerne einen Punkt ansprechen, auf den ich gestossen bin, als ich neulich mit meinem Steuerberater gesprochen habe. Es gibt eine Art Bonus auf der Steuererklärung des Kantons Zürich, wenn man den über die obligatorischen Beiträge an die 2. Säule hinausgehenden Sparbetrag in den 3. Pfeiler einzahlt.

Das bedeutet, wenn du im Jahr 2007 mehr als CHF 6.768 in die 2. Säule einzahlst und zusätzlich in den 3. Pfeiler einzahlst, kannst du einen zusätzlichen steuerlichen Abzug geltend machen.

Ich glaube, es lohnt sich, dies mit deinem Steuerberater zu besprechen, bevor du eine Entscheidung triffst.

Viele Grüsse,

Nicola

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