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nicola_padinatos

Konkubinat und Miteigentum beim Immobilienerwerb

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Hallo zusammen,

ich lese hier immer wieder Fragen zu Konkubinat und Miteigentum beim Immobilienerwerb und möchte meine Erfahrung dazu teilen. Grundsätzlich gilt: Bei einem Doppeleinfamilienhaus im Miteigentum werden die Vermögenswerte im Verhältnis zum Eintrag im Grundbuchamt und in der Regel auch notariell festgehalten. Ein zusätzlicher Konkubinatsvertrag ist meines Wissens nach nicht erforderlich, sofern die erbrechtlichen und testamentarischen Fragen bereits geklärt und festgehalten wurden.

Eine Ausnahme könnte jedoch dann vorliegen, wenn einer der Partner wesentlich mehr in das Haus investiert als der andere. In diesem Fall könnten sich die Partner zusätzlich absichern wollen, zum Beispiel indem sie eine Abrede zum Investitionsaufwand im Miteigentumsanteil notariell festhalten. Eine solche Abrede könnte beinhalten, dass der Anteil des Partners, der mehr investiert hat, höher gewichtet wird.

Ich hoffe, das hilft. Wenn jemand weitere Fragen hat oder meine Erfahrung teilen möchte, freue ich mich auf Eure Kommentare.

Viele Grüsse,

Nicola

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Ich danke Dir, nicola_padinatos, für die detaillierten Informationen, die du mir zur Verfügung gestellt hast. Das Thema, das du angesprochen hast, ist sehr relevant, da es viele Paare betrifft, die zusammenziehen und eine Immobilie erwerben möchten.

Ich kenne jemanden, bei dem das Verhältnis der Einlagen 60:40 ist. Obwohl sie sich für die gemeinsame Inanspruchnahme einer Hypothek entschieden haben, zahlt der Partner, der den höheren Betrag einbrachte, auch die höheren Hypothekarzinsen. Das finde ich nicht fair, denn auch der andere Partner trägt zur Amortisation bei und leistet seinen Beitrag zur Tilgung der Hypothek. Deshalb sollte das Verhältnis auch bei den monatlichen Zahlungen berücksichtigt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um diese ungleiche finanzielle Belastung zu lösen. Eine davon wäre, einen Mietvertrag und eine Nutzungsentschädigung zu vereinbaren. Dabei könnte der Partner, der den höheren Betrag in die Immobilie investiert hat, eine Nutzungsentschädigung vom anderen Partner verlangen, der dann seinerseits die Hypothekarzinsen bezahlen würde.

Es gibt jedoch auch andere Optionen, die berücksichtigt werden sollten. Zum Beispiel könnte man eine Art Abkommen treffen, in dem festgelegt wird, dass beide Partner entsprechend ihres finanziellen Beitrags zur Immobilie für die Hypothekarzinsen aufkommen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Einlage des Partners, der den höheren Betrag zur Verfügung gestellt hat, als Darlehen zu betrachten, das zurückgezahlt werden muss, und die Hypothekarzinsen entsprechend aufzuteilen.

Es ist wichtig, dass beide Partner die Auswirkungen dieser Entscheidungen verstehen und berücksichtigen. Sie sollten sich über die finanzielle Situation und die Konsequenzen im Klaren sein, die ihre Entscheidungen für sie haben werden. Im Idealfall sollten sie gemeinsam eine Lösung suchen, die fair und ausgewogen ist und die Interessen beider Partner berücksichtigt.

Insgesamt denke ich, dass es wichtig ist, offen über die finanziellen Aspekte einer gemeinsamen Immobilie zu sprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für beide Partner akzeptabel ist.

Ich danke dir nochmals für deine Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.

Herzliche Grüsse,

Swiss.Stephan

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Hallo Swiss.Stephan,

eine Möglichkeit, die sich anbietet, wäre in der Tat ein Mietvertrag oder eine Nutzungsentschädigung. Der Partner, der eine höhere Hypothekarlast trägt, würde demnach eine Miete für die Nutzung seines Anteils erheben, um die höheren Zinsen auszugleichen. Die Höhe der Nutzungsentschädigung sollte dabei im Vorfeld klar vereinbart werden und am besten notariell festgehalten werden. Auf diese Weise ist die Verteilung der Kosten fair geregelt und wird von beiden Seiten akzeptiert.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo zusammen,

ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen. Sollten Sie als Paar einen gemeinsamen Kredit aufnehmen, zum Beispiel für die Renovierung Ihres Hauses, so wird bei einer Trennung oder im Todesfall eines Partners eine Abwicklung dieser Finanzierung schwierig. Die Bank wird sich bei einem gemeinsamen Kreditvertrag an beide Partner halten und eine Übernahme der Raten durch den verbleibenden Partner verlangen.

Falls diese nicht möglich sind, würde die Bank das Kreditinstitut oder die Immobilie verkaufen lassen, um den ausstehenden Betrag zu decken. Um solchen Ereignissen vorzubeugen, rate ich dazu, dass jeder Partner seine Finanzierung selber aufnimmt. Auf diese Weise bleibt jeder unabhängig voneinander und es gibt keine finanziellen Verflechtungen, die im Falle einer Trennung oder Scheidung zu Schwierigkeiten führen können.

Beste Grüsse,

Nessio

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