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Swiss.Stephan

Sind Einkommenssteuern auf das Geschenk einer Wohnung von meinen Eltern fällig?

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Guten Tag allerseits,

Ich habe mich gefragt, ob ich das Einkommen, das ich für den Erhalt einer Wohnung von meinen Eltern erhalte, versteuern sollte oder nicht. Ich möchte das Geld gerne als Eigenkapital nutzen.

Nach meinem Verständnis handelt es sich hierbei um eine Schenkung, weshalb keine Steuern anfallen sollten. Jedoch möchte ich auf der sicheren Seite sein, bevor ich meine Entscheidung treffe. Hat jemand von euch Erfahrungen in dieser Angelegenheit gemacht?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

Grüsse,

Stephan

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Sehr geehrter Stephan,

Ich kann verstehen, dass Sie sich Sorgen darüber machen, ob Sie Steuern zahlen müssen, nachdem Sie eine Schenkung erhalten haben. In Ihrem Fall handelt es sich jedoch tatsächlich um eine Schenkung, weshalb Sie keine Steuern darauf zahlen müssen. Dies gilt normalerweise für alle Schenkungen, es sei denn, Sie verdienen Zinsen aus dem geschenkten Geld oder leihen das Geld aus und verdienen darauf einen Profit.

Beispielsweise hatte ich selbst vor ein paar Jahren ein ähnliches Erlebnis. Meine Eltern schenkten mir eine Wohnung, die ich als Eigenkapital für ein Haus verwenden wollte. Ich war besorgt, ob ich Steuern dafür zahlen musste, aber mein Bankier beruhigte mich und bestätigte, dass eine Schenkung vom Gesetz her von Steuern befreit ist.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Geschenke nicht nur in Form von Geld gemacht werden können. Auch andere Geschenke wie Immobilien, Schmuck oder Kunst sind in der Regel von Steuern befreit, sofern es sich um echte Geschenke handelt. Wenn jedoch Geld für den Kauf dieser Geschenke zurückgezahlt wird - egal ob durch eine Hypothek oder einen anderen Kredit -, müssen dafür Steuern gezahlt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, lassen Sie es mich wissen.

Freundliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

Eine Sache, die Sie wahrscheinlich im Hinterkopf behalten sollten, ist, dass das Geld von Ihren Eltern stammt. Wenn Sie damit ein Haus kaufen oder eine Wohnung kaufen, könnte es später bei einer Steuerschätzung aufgeführt werden, wodurch der Vermögensaufbau versteuert wird. Mein Rat: ziehen Sie einen erfahrenen Steuerberater zu Rat.

Grüsse,

Nicola

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Hallo Swiss.Stephan,


Ich möchte noch eine weitere Sache hinzufügen: Wenn Ihre Eltern Ihnen eine Wohnungs-Kapitalbeteiligung oder eine Investitionsbeteiligung an einer Gesellschaft als Eigenkapital schenken, können die Einkommenssteuern anfallen. Sobald der Wert der Beteiligung 20.000 CHF überschreitet, würde der Beschenkte (in diesem Fall Sie) die Steuern bezahlen müssen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, gesetzliche Bilanzanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Ein Steuerberater hilft dabei.


Ich hoffe, das hilft etwas weiter.


Beste Grüsse


FWinkler

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