nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Ich frage mich, ob die Kosten für die Grundbuchänderung von der Hypothek oder dem Baukredit getragen werden müssen. Hat jemand hier Erfahrung damit? Nach einiger Recherche scheint es so zu sein, dass normalerweise der Verkäufer diese Kosten trägt. Aber ich würde gerne von euch hören, ob dies auch der Fall ist, wenn man eine Hypothek oder einen Baukredit aufnimmt. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Wenn Sie in der Schweiz eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Handänderungskosten bezahlen. Diese Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Region, in der sich die Immobilie befindet, und dem Kaufpreis. In der Regel muss der Käufer die Kosten tragen, aber der Verkäufer kann auch einen Beitrag dazu leisten. Lassen Sie uns zum Beispiel die Stadt Zürich betrachten. Hier betragen die Handänderungskosten zwischen 0,33% und 0,5% des Verkaufspreises. Angenommen, Sie kaufen ein Haus in Zürich, das CHF 1 Million kostet. Die Handänderungskosten betragen dann zwischen CHF 3'300 und CHF 5'000. Als Käufer müssten Sie normalerweise die vollen Kosten tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn der Verkäufer beispielsweise einen Anspruch auf ein Vorverkaufsrecht hat, kann er einen Teil der Kosten tragen. Das passierte mir vor kurzem, als ich ein Haus in Zürich kaufte. Der Verkäufer hatte ein Vorverkaufsrecht und musste für die Eintragung im Grundbuch bezahlen. Er entschied sich jedoch, uns die Hälfte der Kosten zu erstatten, was uns CHF 750 ersparte. Auch in anderen Regionen der Schweiz können die Handänderungskosten unterschiedlich sein. In Genf betragen sie beispielsweise zwischen 0,12% und 0,2% des Verkaufspreises. Ein Haus, das CHF 2 Millionen kostet, würde hier also zwischen CHF 2'400 und CHF 4'000 an Handänderungskosten verursachen. Es ist wichtig, die Handänderungskosten bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie in der Schweiz im Auge zu behalten, da sie einen erheblichen Teil der Transaktionskosten ausmachen können. Verkäufer können dazu beitragen, indem sie einen Teil der Kosten tragen, wenn sie einen Anspruch auf Vorverkaufsrecht haben oder sich auf andere Weise einigen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Ich denke, in den meisten Fällen werden die Kosten für die Grundbuchänderung vom Käufer getragen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Ich habe diesbezüglich einmal mit meinem Anwalt gesprochen, um sicherzustellen, dass ich alle unerwarteten Kosten berücksichtigt habe. Er sagte, dass ich immer noch eine Absprache mit dem Verkäufer treffen könne, um zu sehen, ob er bereit ist, einen Teil der Kosten zu tragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Zu dieser Frage gibt es wirklich viele Meinungen und Ansichten. Ich wollte hier kurz anmerken, dass ich einmal gehört habe, dass die Grundbuchänderungskosten in einigen Fällen von der Gemeinde getragen werden können. In meinem Fall hatte ich jedoch das Glück, dass der Verkäufer bereit war, die Kosten für mich zu übernehmen. Wenn jemand hier mehr darüber weiss, wäre das sehr interessant zu hören! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...