nicola_padinatos Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo zusammen, ich habe eine Story zum Teilen. Wir hatten vor, ein Objekt zu verkaufen, aber wenige Tage vor dem vereinbarten Termin zum Unterschreiben auf dem Grundbuchamt, hat sich der Käufer zurückgezogen. Wir haben keinen Vorvertrag notariell beurkundet und kein Geld erhalten. Wir haben jedoch einige Kosten und viel Zeit investiert, wie zum Beispiel: Wiederanlage von Wertpapieren Honorare von Handwerkern und Architekten für die Besichtigung Honorar für die Schätzung Ich würde gerne wissen, ob das Durchsetzen von Kosten möglich ist und welche besonderen Formulierungen man beachten müsste. Müssen wir unsere Kosten sehr detailliert auflisten? Ich bin dankbar für alle Erfahrungen, die ihr mit dem Durchsetzen von Forderungen gemacht habt. Viele Grüsse, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Guten Tag nicola_padinatos, Es ist bedauerlich, dass es zu dieser Situation gekommen ist, in der Sie möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Käufer geltend machen müssen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch ratsam, sich in diesem Fall an einen Anwalt zu wenden, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Da jeder Fall anders ist, werde ich Ihnen jedoch ein Beispiel geben, anhand dessen Sie verstehen können, welche Aufwendungen geltend gemacht werden können: Angenommen, Sie haben als Architekt für den Käufer gearbeitet. In diesem Fall müssten Sie detailliert auflisten, welche Arbeiten Sie durchgeführt haben, wie lange diese gedauert haben und welches Honorar Sie veranschlagt haben. Sie könnten beispielsweise angeben, dass Sie eine Kreditbestätigung der Bank benötigt haben und wie viel diese Kosten verursacht hat. Darüber hinaus könnten Sie auch angeben, dass Sie für die Schätzung Ihres Auftrags zusätzliches Honorar erhalten haben und dies ebenfalls auflisten. Jeder Fall ist jedoch unterschiedlich, und es ist wichtig, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Ansonsten riskieren Sie, Ihr Recht nicht geltend zu machen. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo Nicola, Die Entscheidung des Käufers, den Kauf rückgängig zu machen, wirft viele rechtliche Fragen auf. Ich stimme FWinkler zu, dass Sie einen Anwalt konsultieren sollten. Es ist jedoch auch wichtig, auf zukünftige Geschäfte zu achten und sicherzustellen, dass Sie in Zukunft einen Vorvertrag abschliessen. Solch ein Vertrag kann Ihnen helfen, die Interessen von Käufern und Verkäufern zu schützen. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben June 2, 2023 Melden Share Geschrieben June 2, 2023 Hallo zusammen, Ich kann mich meinen Vorrednern anschliessen und empfehle, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie sich nicht in einer schwierigen Situation befinden. Ich möchte noch hinzufügen, dass Sie in Zukunft einen verbindlichen Vorvertrag abschliessen sollten, um ähnliche Situationen zu vermeiden. Auf diese Weise können Sie rechtzeitig und effektiv reagieren und Erfolg haben. Zusätzlich zur rechtlichen Situation ist ein Vorvertrag auch aus anderen Gründen sinnvoll. Zum Beispiel können Sie sich darauf einigen, später ohne Strafen auszusteigen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten. Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...